Ich versuche hier mal den Sachstand zu diesem Thema zusammenzutragen, damit insbesondere Gäste/Durchreisende aus dem Ausland die erforderlichen Infos haben. Ergänzungen oder Korrekturen bitte an mich oder hier in den Thread.
In D gibt es folgende Kennzeichnungen für die Umweltfreundlichkeit eines KFZ:
Feinstaubplakette: Zwingend erforderlich für alle KFZ (gibt Ausnahmen), die in eine Umweltzone einfahren wollen. Auch E-Fahrzeuge und im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine solche Plakette. Es ist für fast alle Umweltzonen eine grüne Plakette erforderlich. Die Feinstaubplakette ist erhältlich bei KFZ-Zulassungsstellen, Prüforganisationen wie TÜV/DEKRA sowie vielen KFZ-Werkstätten (auch über das Internet). Die Feinstaubplaketten werden an die Frontscheibe geklebt.
Bezugsquellen im Ausland: adac.de/_mmm/pdf/FTKInfo_Pl … 169218.pdf
E-Kennzeichen: Wird auf Wunsch erteilt für BEV, PHEV sowie FCEV. Maximalausstoß 50g CO2/km oder mindestens 40 km (Stand 2018) Reichweite rein elektrisch. Prinzipiell können für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen folgende Bevorrechtigungen erlassen werden:
[list][*]kostenlos Parken
Nutzung von Busspuren
Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
Nutzung von reservierten Parkplätzen
Das wird allerdings auf kommunaler Ebene geregelt, so dass das sehr unübersichtlich ist. Das Zusatzzeichen 1010-66 bezieht sich ausschließlich auf so gekennzeichnete E-Fahrzeuge.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die nicht in ähnlicher Weise gekennzeichnet sind, können auf den KFZ-Zulassungsstellen eine blaue Plakette erhalten, die am Heck angebracht wird.
ich komme bisher ohne Plakette klar. Als Elektro-Auto gibt es ja lokal keine Abgase.
Sehe nicht ein eine Plakette für das offensichtliche aufzukleben.
Zudem ist ein E auf dem Kennzeichen.
Ich wollte nur ohne weitere Bewertung die Rechtslage (als Laie) darstellen.
Ohne grüne Plakette drohen in Umweltzonen im besten Fall Diskussionen, im schlechtesten Fall 80 € Bussgeld und ein Punkt in Flensburg, da sie vorgeschrieben ist.
Ich habe letzte Woche ein Tiket wegen des unberechtigten Fahrens in einer Umweltzone erhalten. An einer Ladestation stehend, mit dicken blauen Kabel quer über meinen weißen Tesla mit E-Kennzeichen!!
Heute kam nun der schriftliche Anhôrungsbogen der Stadt ( ging noch nie so schnell )
Ich habe leider nichts finden können zu den erwähnten Urteilen bezüglich der Nichtzahlung zur Strafe in Höhe von 80 Euro.
Lohnt sich die Sache an einen Anwalt zu geben ( Rechtsschutz ) hat jemand Erfahrungen?
Danke
Ohne grüne Plakette in der Windschutzscheibe hast du leider keine Chance, wie joergen schon schrieb. Ob E-Kennzeichen oder nicht hat mit der Umweltplakette so erstmal nichts zu tun. Die Regelung, wann es ein Ticket gibt ist da eindeutig. Keine Plakette oder die falsche Plakette = Ticket. Ob das logisch und sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Verbuche es unter blöd gelaufen und zahl das Ticket. Es lohnt sich nicht da weiter Energie mit zu verschwenden.
bei der Anmeldung meines Model S in Köln wurde ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die grüne Plakette erforderlich ist, um ohne Knöllchen (auch mit einem Lokal abgasfreien Fahrzeug) die Innenstadt/Umweltzone zu befahren. Eine Regelung die E-Kennzeichnen von der Plakette befreit, gibt es nicht. Unlogisch aber der normale bürokratische Wahnsinn.
Es ist aber korrekt, daß es dafür keinen Punkt in Flensburg gibt?
(ich fahre meinen noch ohne Plakette, weil ich in zwei Wochen das Kennzeichen ändere und ich dann nicht die alte Plakette abknibbeln will)
Ist ja echt Hammer. Ich habe bei der Zulassungsstelle nicht daran gedacht und die Plakette wurde mir auch nicht vorgeschlagen. Nun habe ich eine für 4,99 € inkl. Versand bestellt. Wollte mir den Murks eigentlich sparen, aber 80,- € (bzw. dann 75,- €) ist es mir dann doch nicht wert…
Ja, das ist so.
Seit der Reform des Punktesystems werden nur noch Vergehen bepunktet, die für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sind. Abgase zählen nicht dazu Früher gab es dafür einen Punkt.
Ich fahre seit 5 Jahren ohne grüne Plakette. Einmal habe ich ein Ticket in Berlin bekommen. Ein Schreiben mit Verweis auf ein entsprechendes Gerichtsurteil reichte und das Verfahren wurde eingestellt.