IG-L - gilt der Lufthunderter oder nicht?

Eine Frage an die österreichischen Tesla-Kollegen. Im Internet liest man widersprüchliches dazu, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt oder nicht. Sinn macht es ja nicht, daß es gilt und wäre ja gut für die Elektromobilität, aber wie ich die übliche Bürokratie kenne können die wohl mit solchen Ausnahmen nicht umgehen.
Weiß jemand genaueres?

www.ris.bka.gv.at

im par. 3 der IG-L-MKV 2012 sind die zu messenden substanzen erwähnt:
§ 3. (1) Die Referenzmethoden für die Messung von SO2, CO, NO2, PM10, PM2,5, Pb in PM10 und Benzol sowie As, Cd, Ni und Benzo(a)pyren werden in der Anlage 1 festgelegt.

da ein elektroauto keines dieser substanzen emittiert …
aber das Immissionsschutzgesetz umfa ßt auch Feinstäube und Lärm. Vielleicht findest ja in o.a. RIS einen
Präzedenzfall, aber ohne guten Anwahlt würd ich keinen Einspruch gegen verhängte Strafen machen.
Man kann meiner Ansicht nach max. auf eine Reduktion der Strafe ansuchen, da ja Elektroautos einen
Großteil der im Gesetz angeführten Substanzen gar nicht emittieren kann und somit nur eine kleiner
Teilverstoß vorliegt.
… guter Rechtsanwalt von Vorteil.
:wink:

Aus dem IG-L Text gibt es aber auch folgenden Abschnitte:

dann noch z.B. für Tirol aus dem LGBl. Nr. 86/2006

Für einen Laien liest sich das ja recht eindeutig, aber ich kann nicht einmal sagen, ob das überhaupt das gültige Gesetzt ist. Gibt es dazu ein Österreich keine Diskussion? Genau dazu sind doch Elektrofahrzeuge gut, dass sie eben nicht die Luft verpesten.

Fahrverbote würden Elektroautos ganz besonders hart bestrafen.
Hier bedarf es einer Nachbesserung.

Auch das hier liefert nicht wirklich eine Antwort, wobei hier zumindestens das Model S schon mal erwähnt wird … wenn auch fiktiv:

derstandard.at/1381368334294/Ele … chtsfragen

Also ich habe es mir jetzt nochmal genauer durchgelesen. Bin kein Jurist, daher hat es etwas länger gedauert.
So wie ich das sehe gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch für E-Autos, nur Fahrverbote gelten nicht.

ich sehe das ebenso :
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle.
Geschwindigkeitseinschränkungen bzw. Fahrverbote nach dem Immisionsschutzgesetz gelten nicht für die die aufgelisteten Gruppen
( E-Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Gasantrieb und Hybride mit einer Reichweite größer als 50km).

ich hab mal beim ÖAMTC angefragt und folgende Auskunft bekommen:

[b][i]Zitat:
Derzeit gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grundlage des IG-L für alle Fahrzeuge.
Ausnahmen für Elektrofahrzuge udgl sind nur bei Fahrverboten zulässig.

Wir wollen diesen Passus des § 14 IG-L gerne bekämpfen und „warten“ auf einen entsprechenden Anlassfall (Bestrafung eines E-Fahrzeuges)

Das soll nicht heißen, dass wir Sie zum Übertreten des Limits animieren wollen.
Sollten Sie aber beanstandet werden, wenden Sie sich bitte an uns.
/Zitat[/i][/b]

Also, WER macht mal einen Versuch ?
Ich tät es ja, aber mein MS liegt noch mindestens 6 Monate in der Zukunft…

Wolfgang

Habe ich schon probiert und die Strafverfügung wurde zurückgenommen. Siehe viewtopic.php?f=4&t=3741&p=45466#p45422

Die Ursprpngliche Formulierung des IGL übrigens war so, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Fahrzeuge nicht gegolten hätte. Das wurde aber nachträglich korrigiert, wahrscheinlich weil es für die Strafverfolgung zu kompliziert wäre.

salzburger-fenster.at/redakt … r_art7817/

Da will das jemand nun ausjudizieren lassen…

Spannend!

Aber natürlich hacken die ach so umweltbewussten Grünen (die Partei, Anm.) mal wieder auf den Individualverkehr als solchen hin… Zuletzt kommt noch das Argument, die E-Fahrzeuge fahren ja auch mit Kohle- und Atomstrom, und aufgrund dieser Emissionsverlagerung spart das auch Schadstoffe, wenn wir die einbremsen, weil die dann weniger dreckigen Strom verbrauchen. [emoji19]

In Österreich wohl weniger, denn Kohle macht nur 4.66% aus:
de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ster … Umwandlung

@snooper77: das war jetzt auch sehr polemisch formuliert von mir. [emoji2] Ich wollte damit im Subtext nur darauf hinaus, dass den Grünen die E-Mobilität nicht am Herzen liegt, sondern dass die ihre ganz eigene Agenda haben, u.a. Dämonisierung des gesamten Individualverkehrs mir egal wie hanebüchenen Argumenten.

ich weiss net warum das in ö immerwieder diskutiert wird. mE ist das gesetz absolut eindeutig.
egal welches L zugrunde liegt (lärm oder luft), eine darauf verhängte geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer, nur von fahrverboten auf basis IG-L sind e-fahrzeuge lt gesetz ausgenommen. irgendwo hier im forum hab ich das schon mal mit den verweisen auf die gesetzestexte im RIS beschrieben.

viel spass beim ausjudizieren …

Full ack, den Hardcore-Grünen kann man es wirklich nie recht machen.

Hier versucht noch einer IG-L zu bekämpfen:

kurier.at/chronik/oesterreich/fu … 00.562.039

Hörts doch auf, immer alles den Grünen in die Schuhe zu schieben. Häupl hat gesagt, so lange er Bürgermeister ist, wird es keine öffentlichen Ladestationen für e-Autos geben. Und übrigens, welche Partei hat in Wien das Sagen ?
PS: Ich habe übrigens kein Problem, mich gegebenenfalls an die Höchstgeschwindigkeit zu halt. Ich käme mir eigentlich arrogant vor, wenn ich mit e-Auto an den anderen vorbeifahren …

Bisschen müßt ihr noch warten, aber ich fahr gerne mal schneller. Model S kommt Ende April. Und wer unterstützt dann die Klage, der ÖAMTC?

Ich unterstütze Deine Klage gegen das Bundesland Österreich natürlich! Wenn man schon Eintrittsgeld bezahlen muss, will man doch auch freie Fahrt für freie Bürger! Wäre doch gelacht wenn wie die Bürokraten nicht schmachvoll in die Knie zwingen würden.

Gruß
Don Quijote