Meldung vom ORF zitat:
VfGH bestätigt „Luft-100er“ auch für E-Autos
Der „Luft-100er“ gilt auch für Elektroautos - auch wenn diese keine Luftschadstoffe ausstoßen. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer heute veröffentlichten Entscheidung klar.
Anlass war die Beschwerde eines Lenkers, der sich nach einer Ermahnung wegen 115 km/h auf der Autobahn bei Linz an das Höchstgericht gewandt hatte.
Emissionen nicht das Thema
Seine Beschwerde wurde nicht einmal in der Sache geprüft, sondern mangels Aussicht auf Erfolg abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. Denn der VfGH hatte schon 2011 festgestellt, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht nach Fahrzeugarten und Schadstoffausstoß unterscheidet.
Unterschiedliche Limits für Pkws würden den Verkehrsfluss und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - und mit einem „ungleichmäßigen Geschwindigkeitsverlauf“ würde der „Luft-100er“ seinen emissionsreduzierenden Effekt teilweise verlieren, argumentierten die Höchstrichter.
2015 hatte ein Elektroautolenker - der wegen Tempo 80 im Raum Salzburg bestraft worden war - versucht, die Regelung zu Fall zu bringen. Auch ihn hatte der VfGH weiterverwiesen - und in der Folge lehnte der VwGH seine Beschwerde ab.
Bei den Priusfreunden wird das Thema diskutiert: priusfreunde.de/portal/index … &id=396216