E-Kennzeichen: Stellen anzahl

Hallo!

Ich hab mal eine Frage die mich seit einiger Zeit umtreibt. Wenn das Model 3 kommt würde ich gerne mein Kennzeichen übernehmen und ein E-Kennzeichen draus machen.
Laut Wikipedia darf ein Kennzeichen in DL nur maximal 8 Stellen haben. Mein bisheriges Kennzeichen ist nach dem Muster ABC-DE123 aufgebaut, das sind also schon 8 Stellen, darf ich daraus ein E-Kennzeichen machen? ABC-DE123E sind ja 9 Stellen oder zählt das E nicht weil es ja nur ein Zusatz ist?
Alle E-Kennzeichen die mit über den Weg gelaufen sind haten immer 7 oder weniger Stellen +E.

Danke für eure Hilfe!

Kurz: Nein, mehr als acht Zeichen sind nicht möglich.

Lang: Bis sieben Zeichen passen in Normalschrift auf die Kennzeichentafel, mit dem achten Zeichen muss die Engschrift verwendet werden.

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Es ist nur für 8 Zeichen inkl. H oder E Platz.

Vorteil einer Großstadt mit nur einem Zeichen zu Beginn.

Danke für die schnellen Antworten.

Das wirft bei mir neue Fragen auf. Was passiert wenn mal mehr E-Autos als normale zugelassen werden… Sind bis da hin die kaum vorhanden Privilegien für E-Kennzeichen weg gefallen wäre es egal. Ansonsten darf der Staat Nummern versteigern?
Ich glaube das wird lustig! [emoji12]

Das EmoG tritt am 31. Dezember 2026 automatisch außer Kraft. Es lohnt sich also kaum noch, sich jetzt ein E-Kennzeichen zu holen! :wink: Insbesondere finde ich es sehr schade, dass es wohl keine Kennzeichen geben wird, die sowohl ein H als auch ein E haben! :nerd:

Du spekulierst auf B-UA1HEHE ?

Du kannst dir ja B-HE85 zuteilen lassen, dann hast du dein H und E direkt nebeneinander. :laughing: :sunglasses: :mrgreen:

Ich hatte im Kopf abgespeichert, dass Kennzeichen mit bis zu 7 Stellen um ein „E“ ergänzt werden können, dann eben in Engschrift insgesamt 8 Stellen. Gibt es dazu eine bundesweit geltende Vorschrift? Die Stadtverwaltung Kaiserslautern (bitte keine Wertung über die Provinz…) will nur max 7 Stellen INSGESAMT zulassen, würde uns also ein neues Kennzeichen (andere Buchstaben-Zahlenkombination) vergeben. Sie sagt, Engschrift sei „nicht zu verwenden“.

Wer kennt Quellen? Danke!

ich zitiere von unserem Straßenverkehrsamt (Kreis Coesfeld)

das ist genau richtig. Sie dürfen auf dem Autokennzeichen zusammen mit dem E nur auf 8 Stellen kommen. Das heißt max. bei COE 1 Buchstabe und 3 Zahlen oder 2 Buchstaben und 2 Zahlen. Sollten Sie ein Kennzeichen mit LH in Betracht nehmen, kann 1
Stelle mehr zugeteilt werden.

Es verhält sich also genau, wie mit dem H-Kennzeichen. Bei der Reservierung im Portal ist dies nicht ausdrücklich beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Streng genommen, hat die Zulassungsstelle damit Recht, denn Engschrift ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Viele Zulassungsstellen sehen das nicht ganz so streng.

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Jetzt ist halt die Frage, ob ein Kennzeichenwechsel auf < 7 Stellen +E oder einfach Beibehaltung des Kennzeichens, neue Schilder mit Engschrift, verhältnismäßiger sind.

Ich sehe es so: Ein Kennzeichen für das Fahrzeug ist vergeben. Ein Zusatz-„E“ darf ich beantragen und muss bewilligt werden. Genau für diesen Fall gibt es die Ausnahme. Mit „nicht zulässig“ sind ja die Fälle gemeint, wo einer „M-A1“ unbedingt in der kürzestmöglichen Variante haben will und dann noch mit Engschrift die Breite verkürzen will. Da ist klar, dass der Gesetzgeber die Lesbarkeit nicht unnötig einschränken will. Aber für meinen Fall sehe ich den Ausnahmegrund als gegeben an.

Bin heute leider auch auf das Problem gestoßen

Habe heute das alte Auto ab- und den neuen Tesla angemeldet
Mein geliebtes Kennzeichen (LU XX ###) wollte ich natürlich mitnehmen, durfte ich aber nicht, weil es mit 8-Stellen (LU XX ###E) zu lang ist und Engschrift nicht mehr zulässig ist.
Dabei hatte ich das schon via Internet bestellt und extra mitgebracht …

Bei uns in LU fahren tausende Autos mit 8-Stellen rum, kein Schwanz interessiert es.
Nur jetzt, wo es irgendeinem Bürokraten-Heini missfällt, wird es untersagt.

Also gleich mal meinen Unmut in ne Mail verpackt und unserem

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ

geschrieben (Verkehr und Weinbau, passt ja :roll_eyes: )
Keine 2h später dann auch schon die Antwort darauf

wir danken Ihnen für Ihre heutige E-Mail.

Um eine einheitliche Verfahrensweise in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, haben wir die Zulassungsbehörden mit E-Mails vom 16.08.2018 und 21.08.2018 darauf hingewiesen, dass bezüglich der Zuteilung von Kennzeichen die Vorgaben der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu beachten sind.

Nach Abschnitt 1, Ziffer 4 (Ergänzungsbestimmungen) der Anlage 4 ist für Buchstaben und Ziffern auf einem Kennzeichen grundsätzlich die Mittelschrift zu verwenden. Neben der Mittelschrift besteht die Möglichkeit Kennzeichen in Engschrift auszufertigen, wenn die vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen nicht ausreichend groß ist. Die FZV enthält hingegen keine Regelung, wonach die Engschrift generell verwendet werden darf, wenn die zulässige Anzahl an Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer in Mittelschrift keinen Platz auf dem Kennzeichen finden. Ist es, insbesondere bei einzeiligen Kennzeichen, nicht möglich, das Kennzeichen mit bis zu acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) in Mittelschrift auszufertigen, dann darf diese Buchstaben- / Ziffernkombination nicht (neu) ausgegeben werden.

Für ein Kennzeichen mit sieben Buchstaben / Ziffern und dem Zusatz E in Mittelschrift wird eine Breite von mindestens 554 mm benötigt. Das Größtmaß der Breite beträgt bei einzeiligen Kennzeichen nach Abschnitt 1, Ziffer 1 (Abmessungen) der Anlage 4 zur FZV hingegen lediglich 520 mm. Eine entsprechende Buchstaben- / Ziffernkombination mit insgesamt acht Zeichen kann Ihnen daher leider nicht zugeteilt werden.

Anlässlich einer Sitzung des Bundesverkehrsministeriums mit den Bundesländern im November 2018 ist die Rechtslage zur Vergabe von Kennzeichen in Mittelschrift / Engschrift erörtert worden. Sowohl der Bund als auch die Länder vertreten insoweit die Auffassung, dass Kennzeichen in Engschrift oder verkleinerte Kennzeichen nur in begründeten Ausnahmefällen ausgegeben werden dürfen.

Unabhängig von den obigen Ausführungen können wir durchaus nachvollziehen, dass die in der FZV getroffene Regelung unglücklich ist und insbesondere in der Vergangenheit von vielen Zulassungsbehörden nicht beachtet worden ist. Wir würden es daher begrüßen, wenn das Bundesverkehrsministerium diese Vorgaben ändern würde. Hierzu ist der Bund jedoch aktuell nicht bereit.

Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist echt enttäuschend.
Jeder der hier sein Fahrzeug anmeldet und die Bilder im Foto Thread zeigt, bekommt ein 8-Stellen Kennzeichen. Nur bei uns in LU geht sowas natürlich nicht mehr.

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Naja, bei der Online-Zulassung „darfst“ Du das dann schon selbst machen :wink:

Eine Online-Zulassung wird in meinem Zulassungsbezirk in Verbindung mit E-Kennzeichen ausdrücklich nicht angeboten :wink:

Ich konnte bei der Zulassungsbehörde für meinen Zulassungsbezirk leider nur ein reguläres Kennzeichen reservieren (ohne „E“). Daher bin ich mir nicht zu 100%ig sicher, ob das Kennzeichen (X-XX 1234) in Verbindung mit einem „E“ akzeptiert wird. Ich denke jedoch schon.

Man kann auch kein spezielles „E“ reservieren. Das „E“ kommt einfach hinten dran. Es kann kein X - XX 1234 und X - XX 1234 E gleichzeitig zugelassen sein. Daher reicht es eines ohne „E“ zu reservieren.

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Das Kennzeichen sollte inklusive dem „E“ nicht mehr als 8 Zeichen haben. Sofern dies auf einem deiner Wunschkennzeichen zutrifft, kannst du dir das entsprechende Nummernschild bestellen und zur Zulassung mitnehmen.

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Passt. Es sind bei mir inklusive dem „E“ exakt 8 Zeichen. Danke für die Info!

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bei 8 Zeichen (inkl. E) bekommst du aber die (meiner Meinung nach) optisch unschöne Engschrift.

bei 7 Zeichen oder weniger (inkl. E) gibt es die „normalen“ Buchstaben und Zahlen.

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