Bin heute leider auch auf das Problem gestoßen
Habe heute das alte Auto ab- und den neuen Tesla angemeldet
Mein geliebtes Kennzeichen (LU XX ###) wollte ich natürlich mitnehmen, durfte ich aber nicht, weil es mit 8-Stellen (LU XX ###E) zu lang ist und Engschrift nicht mehr zulässig ist.
Dabei hatte ich das schon via Internet bestellt und extra mitgebracht …
Bei uns in LU fahren tausende Autos mit 8-Stellen rum, kein Schwanz interessiert es.
Nur jetzt, wo es irgendeinem Bürokraten-Heini missfällt, wird es untersagt.
Also gleich mal meinen Unmut in ne Mail verpackt und unserem
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ
geschrieben (Verkehr und Weinbau, passt ja )
Keine 2h später dann auch schon die Antwort darauf
wir danken Ihnen für Ihre heutige E-Mail.
Um eine einheitliche Verfahrensweise in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, haben wir die Zulassungsbehörden mit E-Mails vom 16.08.2018 und 21.08.2018 darauf hingewiesen, dass bezüglich der Zuteilung von Kennzeichen die Vorgaben der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu beachten sind.
Nach Abschnitt 1, Ziffer 4 (Ergänzungsbestimmungen) der Anlage 4 ist für Buchstaben und Ziffern auf einem Kennzeichen grundsätzlich die Mittelschrift zu verwenden. Neben der Mittelschrift besteht die Möglichkeit Kennzeichen in Engschrift auszufertigen, wenn die vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen nicht ausreichend groß ist. Die FZV enthält hingegen keine Regelung, wonach die Engschrift generell verwendet werden darf, wenn die zulässige Anzahl an Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer in Mittelschrift keinen Platz auf dem Kennzeichen finden. Ist es, insbesondere bei einzeiligen Kennzeichen, nicht möglich, das Kennzeichen mit bis zu acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) in Mittelschrift auszufertigen, dann darf diese Buchstaben- / Ziffernkombination nicht (neu) ausgegeben werden.
Für ein Kennzeichen mit sieben Buchstaben / Ziffern und dem Zusatz E in Mittelschrift wird eine Breite von mindestens 554 mm benötigt. Das Größtmaß der Breite beträgt bei einzeiligen Kennzeichen nach Abschnitt 1, Ziffer 1 (Abmessungen) der Anlage 4 zur FZV hingegen lediglich 520 mm. Eine entsprechende Buchstaben- / Ziffernkombination mit insgesamt acht Zeichen kann Ihnen daher leider nicht zugeteilt werden.
Anlässlich einer Sitzung des Bundesverkehrsministeriums mit den Bundesländern im November 2018 ist die Rechtslage zur Vergabe von Kennzeichen in Mittelschrift / Engschrift erörtert worden. Sowohl der Bund als auch die Länder vertreten insoweit die Auffassung, dass Kennzeichen in Engschrift oder verkleinerte Kennzeichen nur in begründeten Ausnahmefällen ausgegeben werden dürfen.
Unabhängig von den obigen Ausführungen können wir durchaus nachvollziehen, dass die in der FZV getroffene Regelung unglücklich ist und insbesondere in der Vergangenheit von vielen Zulassungsbehörden nicht beachtet worden ist. Wir würden es daher begrüßen, wenn das Bundesverkehrsministerium diese Vorgaben ändern würde. Hierzu ist der Bund jedoch aktuell nicht bereit.
Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Es ist echt enttäuschend.
Jeder der hier sein Fahrzeug anmeldet und die Bilder im Foto Thread zeigt, bekommt ein 8-Stellen Kennzeichen. Nur bei uns in LU geht sowas natürlich nicht mehr.