Kfz Steuer

Angeblich ist die PKW- Maut so gut wie durch, deutsche Autofahrer brauchen nichts bezahlen, bzw. bekommen es von der Kfz Steuer abgezogen!
Was passiert mit uns?

Gruß
Kau-tschuk

Wir bekomm von nichts- nichts wieder! :stuck_out_tongue:

Der Steuerbescheid lautete 0 € für 5 Jahre. Muss man da Einspruch erheben, um auf 10 Jahre zu kommen? Sonst wären ja alle Jahre danach, Steuern zu zahlen und die kann man mit der Maut verrechnen.

Es ist doch widersinnig, steuerbefreit zu sein und die Maut bezahlen zu müssen, warum gibt es dann eine Steuerbefreiung
:angry: ?
Damit würden ja Elektroautos höher besteuert werden als vergleichbare Verbrenner…

Dann erst mal dagegen Klagen… dann is die Maut auch erst mal hinfällig :smiley:

Und ich würde mir da keine Sorgen machen, die Steuer für Elektroautos kommt früher oder später sowieso wieder :wink: Irgendwie müssen sich ja auch e-Fahrer an dem Strassenunterhalt beteiligen. Oder es wird zu Hause dann auch der Strom besteuert… irgendwas findet sich da schon.

Ein Einspruch ist nicht notwendig, der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektrobobilität im Straßenverkehr ist am 14.10.2016 im Bundesrat beschlossen worden und kann somit als gültig betrachtet werden. Ich gehe davon aus, daß in absehbarer Zeit jedem von uns ( in Deutschland ! ) ein berichtigter Steuerbescheid zugehen wird. Alternativ nach Ablauf der ersten 5 Jahre ein weiterer Bescheid für weitere 5 Jahre.

Bezüglich der Verrechnung mit der Maut habe ich keine Infos.

Gruß Wolfi

So ist es. Dass Elektroautos keine Maut zahlen haben wir hier schon oft genug durchgekaut.

…und das ist gut so (auch für uns „Ausländer“)…

Naja, scheinbar gibt es jetzt doch einen Kompromiss dahingehend, dass nicht alle Deutschen mehr vollständig entlastet werden, sondern die Entlastung an die Umweltfreundlichkeit des Autos geknüpft wird.
Es bleibt weiterhin spannend.

Ich habe bei Zulassung 06/2015 noch Befreiung für 10 Jahre bekommen :slight_smile:

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Kfz Steuer Befreiung für Elektrofahrzeuge:
Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben wird, ist ab dem ersten Tag der Zulassung steuerbefreit, d. h. E-Mobile (Pkw und Nutzfahrzeuge) mit Erstzulassung in der Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 werden für 5 Jahre von der Kfz Steuer befreit. (10 Jahre waren es bei Elektrofahrzeuge mit einer Zulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015). Die Steuerbefreiung wird für reine E-Mobile aller Fahrzeugklassen ab dem Tag der Erstzulassung einmalig gewährt.

Danach ermäßigt sich die Kfz Steuer um 50 Prozent der nachfolgenden Werte.
Gewichtsklassen Steuersatz je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis 2.000 kg 11,25 Euro
über 2.000 kg bis 3.000 kg 12,02 Euro
über 3.000 kg bis 3.500 kg 12,78 Euro

Ein Schelm wer böses dabei denkt!

Pkw Maut 2016 / 2017 - Geplant sind keine Mautgebühren für E-Mobile oder Fahrzeuge von behinderten Personen:
Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz Steuer befreit sind, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge oder Kfz von behinderten Personen, sollen von der Infrastrukturabgabe befreit werden.

Quelle:[url]http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuerbefreiung.html[/url]