Was kommt NACH der Kfz-Steuerbefreiung ?

Ist eigentlich bekannt, wieviel Kfz-Steuer für die diversen Tesla-Fahrzeuge jeweils zu entrichten ist, wenn die Zeit der Steuerbefreiung vorbei ist ?
Ist das dann abhängig von kW oder kWh ?
Das ist ja für die Kostenrechnung nicht ganz nebensächlich wenn das Finanzamt ( die Zollbehörde !!! ) dann kräftig zulangt.

Gruß Wolfi

Gut denkbar wäre dann eine gesamteuropäische Lösung.

Wenn es in 10 Jahren allerdings immer noch bei der jetzigen Klungelen bleibt, werden die deutschen Herstellers bestimmt eine „vernünftige“ Lösung finden.
Z.B. Eine Entrichtung nach Entfernung in Km zum Ort der Herstellung (Mittelpunkt ist natürlich dann Wolfsburg)

Wenn du einen Tesla anmeldest, bekommst du einen Steuerbescheid. In dem steht deine Veranlagung drin!

Mir wurde mitgeteilt, dass ich Ende des Jahres 2025 € 82,-- zu zahlen hätte.

Es richtet sich dabei nach Gewicht pro 100 Kg.

Doch! Das ist nebensächlich!

Was in 10(!) Jahren gezahlt werden muss, kann aktuell noch niemand sagen und sollte deine Entscheidung nicht beeinflussen.
Es steht zwar aktuell ein Betrag in dem Steuerbescheid, der nach Ablauf der 10 Jahre gezahlt werden soll aber ob das wirklich dann noch aktuell ist, weiß niemand.
Ansonsten müsstest du für „die Kostenrechnung“ auch einen fiktiven Betrag für die KFZ-Steuer für Diesel-Fahrzeuge im Jahr 2026 ansetzen. Mein Tipp: 50,- Euro pro Gramm CO2 :wink:

Die Hälfte!
§ 9 Abs. 2 KraftStG

Weder noch, nach Gewicht, steht in § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG.

Gruß Mathie

Und die Hälfte von nix ist ziemlich genau auch nix. :wink: Du solltest deinen Aussage vielleicht etwas konkretisieren :wink:

Habe ich, lies doch einfach die beiden angeführten Stellen in § 9 Abs. 2 KraftStG :wink:

Ich gebe zu, dass ich bewusst zuerst die Stelle mit der Hälfte zitiert habe und dann die Stelle mit der Besteuerungsgrundlage, dann sieht man wer zur TLDR-Fraktion gehört ;->

Gruß Mathie

Nö, das mach ich nicht. Du hast mir die Chance gegeben, populistisch zu antworten und ich habe diese Chance ergriffen. Jetzt komm mir nicht mit zu lesenden Hintergrundinfos! :wink:
Mir persönlich ist das auch derzeit ziemlich egal - die Politik wird - ebenso wie ich eben weiter oben - die Chance ergreifen und die Bemessungsgrundlage noch mindestens 4-5 mal ändern, bis die zehnjärige Steuerbefreiung zu Ende ist… :imp:

Vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten, ich mache mir dann über dieses Thema keinen Kopf mehr.

Ob ich in 10 Jahren den ( noch fiktiven ) Tesla noch besitzen/fahren werde steht ja auch in den Sternen.

Liebe Grüße, Wolfi

Die Bemessungsgrundlage sowie die Halbierung ist seit mindestens 1992 unverändert geblieben, warum sollte die auf einmal geändert werden? Beim Tesla Model S ist mit einer Kfz-Steuer von 82 €/Jahr vom Betriebsjahr Nr. 10 bis Nr. 30 zu rechnen (dann: H-Kennzeichen).

Warum? Das ist doch ganz einfach: Wegen Erfolges eingestellt. Steuern sollen (wie der Name auch sagt) steuern. Wenn jetzt aus welchem Grunde auch immer die Leute auf die Idee kommen Elektroautos zu kaufen, dann wird früher oder später unserm Rollstuhlfahrer auffallen, dass die Einnahmen sinken. Und da wird er etwas dagegen unternehmen. Und spätestens wenn sein Exkollege Wissmann um die Ecke kommt und ihm inst Ohr flüstert, dass der Steueranreiz aus Sicht der deutschen Autoindustrie zu gut funktioniert hat wird da rumgedoktort.