Entscheidung des Bundesrates zur LSV

bsm-ev.de/news/889-br-aendert-lsv

Der Bundesrat hat der LSV die Giftzähne gezogen.

welche Giftzähne wurden denn nun genau gezogen?

:wink:

Das ist ein ganz toller Erfolg. Ich hoffe, daß wir hier alle im Sinne der Sache erfolgreich bleiben und die LsVO zu Gunsten der Sache durchgeht.

Danke an alle, die sich hier sogar namentlich engagiert haben - also z.B. Eberhard !

:wink:

Manchmal lohnt doch zähes Dranbleiben, Danke an Eberhard und die andeen Aktiven :smiley:

Das ist wirklich seltsam, dass dies in der verlinkten Meldung nicht auftaucht!

Wer schreibt denn eine Erfolgsmeldung mit Dank etc ohne klarzustellen was der Erfolg denn nun ist…

EDIT:
Zumal das aus der verlinkten Bundesrats-PDF auch nicht klar hervorgeht.

Cheers Frank

Ein wesentlicher Punkt für P+C wie auch für Tesla dürfte die Engerfassung des Begriffs einer „öffentlichen Ladesäule“ sein, wie aus dem verlinkten Papier hervorgeht.

Der CCS-Zwang als solcher wurde wohl nicht angerührt, aber Ladestationen von privaten Betreibern werden jetzt – wenn ich das richtig verstehe – von der Verordnung nicht mehr erfasst und können somit in der praktizierten Form weiter existieren und auch weiter ausgebaut werden. (Meine Interpretation, ohne Gewähr.)

So habe ich das auch verstanden, konnte aber die genaue Änderung von §2 Nr. 9 LSV nicht nachvollziehen, da alle Entwürfe der LSV, die ich gefunden habe die Worte „befahren werden kann;“ nicht enthielten.

Hat jemand den aktuellen Entwurf vorliegen und kann den Wortlaut hier einstellen oder verlinken?

Gruß Mathie

Noch ein Link dazu: linkedin.com/pulse/ladeinfr … -reinhardt

Edit: bundesrat.de/SharedDocs/druc … onFile&v=1

Schon mal mit Google probiert ?
[url]BMWK - Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

Der entfallene Zusatz besagt, dass eine Säule auch dann öffentlich ist, wenn sie durch ein Zugangs- oder Abrechnungssystem beschränkt wird.

Mit dem Entfall kann man genau dadurch eine Ladesäule zur privaten Säule machen und damit den ganzen Murks aushebeln.

Aha.
:confused:
Ich versteh das so:
Damit ist die gesamte LSV ein völlig zahlloser Papiertiger.
Nicht nur keine Giftzähne mehr, sondern gar keine Zähne mehr.
Dann kann man sie auch gleich ganz sein lassen. (was nicht unbedingt schlecht sein muss)

Zumindest werden Arbeitsplätze geschaffen :laughing:

„Für die Bewältigung der ihr durch die Verordnung zugewiesenen Aufgaben werden insgesamt
fünf Stellen benötigt. Der Personalschlüssel setzt sich aus jeweils einer Stelle im höheren und
im gehobenen Dienst und drei Stellen im mittleren Dienst zusammen.“

Konkret geht es um folgende Änderung:

aus

§2 9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht;

wird

§2 9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

Ich sehe aber nicht, dass die „Befahrbarkeit“ durch Authentifizierungsmaßnahmen am Ladepunkt eingeschränkt werden könnte, d.h. diese Tautologie würde (bei tatsächlicher Beschlussfassung am 26.2.) entfallen. Was das ändert? Keine Ahnung.

Im Kern geht es genau um den Begriff öffentlich.
Das Tesla Supercharger Netzwerk ist privat nur für Tesla und fällt damit nicht untee dem LSV.

Man könnte das genauso auf CHAdeMO ausweiten.

Sehe ich auch nicht. Da muss dann wohl eine Absperrung oder mindestens ein Fahrverbot hin (für „Fremdfahrzeuge“). Bei SuC würde das die Bequemlichkeit reduzieren und ist wohl bei den Betreibern der Autohöfe schwer durchzusetzen.

Elon hat doch schon in Paris gesagt das SuCs CCS bekommen. Dann bekommen wir wohl einen Adapter …

Siehe: patents.justia.com/patent/20160036256

Oder Tesla macht das halt so:

braun-antriebe.de/poller/abs … Gwod0-4HiQ

Naja, Perimetersperren sind jetzt schon ein bisschen übertrieben, oder? :slight_smile:

Nö, warum? Hätte nix dagegen!

Die Auslegung der LSV ist im Zweifelsfall was für Juristen, entscheiden dürfte jedenfalls sein, was unter „tatsächlich befahrbar“ zu verstehen ist.

Vielleicht können das unsere Juristen beantworten, ob ein Parkplatz nur mit einem Schild „nur für Inhaber einer xy-Karte“ oder „Privatparkplatz, befahren verboten“ tatsächlich befahrbar ist oder nicht ?

Für SuperCharger gibt es diese Einschränkung ohnehin nicht, insofern wird dort vermutlich die LSV greifen.

Dann können ja die zig unnützen Stellen beim Zoll zur Überprüfung Einhaltung MiLoG dafür genutzt werden.
So wird ein anderer Blödsinn ( von Nahles) halbwegs repariert.