Ausweisung im Vertrag zur Nutzung des Supercharger

Hallo Zusammen!
Die Bestellung ist getätigt und zum ersten Mal seit Langem hat man wirklich mal wieder den Eindruck das die Zeit doch nicht so rennt. Aber nun zu meiner Frage: Wenn das Fahrzeug auf der Website konfiguriert wird, wird die Superchargernutzung explizit in der Auflistung ausgewiesen. In der durch Tesla übersandten Bestellbestätigung ist das nicht mehr der Fall. Auch wird nirgendwo auf einem vertraglichen Dokument auf die kostenlose Nutzung hingewiesen (nur im Werbetext auf der Website). Wie ist dies rechtlich zu bewerten-haben wir hierzu also nur ein Werbeversprechen? Ist dies nur in meinen Dokumenten so? Danke für euer Feedback!

Also im Leasingvertrag gibt es die Aufzählung der Ausstattung mit dem Punkt „für Supercharger ausgestattet“ zumindest. Das die Nutzung kostenlos ist, steht aber nirgends. Rein rechtlich denke ich aber nicht, dass du dir Sorgen machen musst. Tesla ist ja auch an die Werbeaussagen gebunden.
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Habe jetzt auch nochmal in meine Rechnung von Juni 2015 geschaut und da steht tatsächlich nichts von „Supercharging“.
Ich sehe da aber auch kein Problem, da es ja schon seit längerem zur Standardausstattung gehört. „Navigation“ ist ja auch nicht aufgeführt :wink:

Die Website hingt vermutlich mal wieder hinterher und der Punkt stammt noch aus der Zeit als es „Supercharging“ noch optional bei manchen Modellen gab.

Ich würde mir da also keine Gedanken machen!

Hier steht, wann was wie eingeführt oder geändert wurde:
teslamotorsclub.com/showwiki … ng+history

Ab 70-er Batterie ist SU kostenlos inbegriffen.

genauer:
[i]Also on April 8, 2015 Tesla made some significant changes to the Model S option packages.

The following are now standard features of all S models as of April 8, 2015. (note that the previous Tech Package no longer exists)…

  • Free long distance travel on the Tesla SuperCharger Network[/i]

Hallo,
Ich habe am 11.10. in der Schweiz bestellt und im Kaufvertrag ist explizit ausgewiesen: „Für Supercharger ausgestattet - Inklusive“

Gruss

Der Willi

Reduzierung_1%_Versteuerung.pdf (469 KB)Reduzierung_1%_Versteuerung.pdf (469 KB)Danke euch für die ganzen Rückmeldungen!
Auf meiner deutschen Bestellung war leider die Superchargernutzung nicht ausgewiesen.
Der Grund der benötigten Ausweisung war mein Antrag beim FA zur Reduzierung der anrechenbaren Bruttokosten für die 1%-Versteuerung.
Für die im Anhang befindliche Auflistung werde ich sicherlich von euch die ein oder andere Schelte bekommen, Ziel war es jedoch eine Abstimmung zu erreichen in wie weit die im Kaufpreis enthaltenen Kosten für die Betriebsmittel und Wartung aus der Versteuerung herausgerechnet werden können. Da diese Kosten ja bei meinem bisherigen klassischen PKW auch nicht hinzugezählt wurden, wurde dieser als Vergleichsansatz gewählt.

Hi,

interessanter Ansatz. Hat das Finanzamt deine Berechnungen so akzeptiert und den 1% Wert entsprechend reduziert angesetzt?

Ciao
Michi

Wenn es dir was hilft, ich kann dir eine Rechnungskopie zur nachträglichen Supercharger-Aktivierung in unserem Model S 60 zugänglich machen. Hat damals rund 2600€ gekostet statt 2100€ wenn ich’s gleich mit bestellt hätte.

Nach der vorläufigen Prüfung wird dies nun so bei mir handgehabt. Das es ja in D nur vorläufige Steuerbescheide gibt, ist man nie davor gefeit das dies mal irgendwer anders bewertet.

Es gibt auch weitgehend fixe Bescheide, die sind dann nur vorläufig, was die anhängigen Verfassungsbeschwerden etc. angeht, aber nicht mehr bezüglich der Besteuerungsgrundlage. Nach welchen §§ ist denn Dein Bescheid vorläufig?

Gruß Mathie

Ich bin jetzt kein Spezialist im Steuerrecht, aber nach P165 Abs1 Satz2 A0 hat unser Staat doch immer die Möglichkeit dies zu ändern wenn irgendwann etwas nicht mehr mit ‚höherrangigem Recht‘ vereinbaren scheint.

Hi shiftexpects,

Zum Verständnis: Sind 2.600€ von Bruttolistenpreis abgezogen worden oder dein Vorschlag aus der PDF-Datei?

Der Berechnungsvorschlag wird vom Bruttolistenpreis abgezogen. Die Vergleichsrechnung bzgl. Betriebsmittelkosten bezieht sich dabei auf mein bisheriges Fahrzeug.

OK, also setzt du jetzt den um rund 30.000€ reduzierten Bruttolistenpreis bei der 1% Methode an, da das FA dem zustimmte.
Sehe ich das richtig, dass du 100% SC Nutzung in deiner Berechnung hast? Das könnte Probleme bereiten, wenn du auf Firmenkosten noch einen Anschluss zu Laden in deiner Garage oder unterwegs das Laden bei einem anderen Anbieter ansetzen möchtest.

Ciao
Michi

30.000€ sind eine Ansage. Das sind jeden Monat 300€ weniger zu versteuerndes Einkommen. Je nach Steuerlast bis zu 150€ jeden Monat Netto im Vergleich zum Benziner eingespart!!

Das wurde auch diskutiert - jedoch gibt es im Büro reinen PV Anschluss und unterwegs wird man ja fast genötigt nichts zu zahlen, auch an sehr vielen öffentlichen Stationen. Und wenn man dann doch mal muss - die wenigen Euro sind dann privat geschenkt.

Genau - so stellt sich das bei mir dar.

Ich kann das irgendwie nicht glauben, dass Du damit beim FA „durchgekommen“ bist :open_mouth:

Die 1%-Regelung ist und war doch schon immer eine Pauschalversteuerung - da kann ich keinen persönlichen Einzelfall ausrechnen!?

Auch bei Verbrennern untereinander spielt es keine Rolle, wie viel der Wagen verbraucht, was Versicherung und Wartung kostet. Es muss einfach pauschal 1% vom Bruttolistenneupreis versteuert werden.

Es ist egal, ob ich einen neuen Golf für 20.000 Euro oder einen gebrauchten Ferrari für 100.000 Euro kaufe, der einen ehemaligen Neupreis von 20.000 Euro hatte aber bei jeder Wartung 5.000 Euro kostet.

Ich würde mir an Deiner Stelle das gesparte Geld mal beiseite legen… :wink:

@Yellow
die Argumentationskette ist schon schlüssig. Die Stromkosten können aus dem Bruttolistenpreis herausgerechnet werden. Hab schon mehrere Steuerberater gefragt. Die Frage ist nur in welche Höhe.