Korrekte Ermittlung des BLP für Versteuerung (Deutschland)

Jetzt noch mal ein anderes, aber nicht unwichtiges Detail für einige wenige:

In meinem Fall ist es wie folgt: ich habe ein sich „im Zulauf“ befindenden P100D geordert.
In der Preisaufstellung steht die Position „adjusted price reduction“. (-58500,-€ :open_mouth: )

Das kann bei Firmenwagen zu folgendem Problem führen: bei der LSt-Aussenprüfung wertet das Finanzamt das als „Rabatt“ auf den Kaufpreis und nimmt zur Bruttolistenneuwagenpreisberechnung (was für ein Wort) die ursprüngliche Summe von knapp 170.000 €.

Somit würden ca 850,- über 0,5% angesetzt, statt ca 600,-.

Ich werde mal schauen, wie die Schlussrechnungn aussieht, aber darauf sollte man achten!

Hallo,

das sollte Tesla unbedingt korrigieren. Schließlich kaufen wir alle unsere Autos zu einem Listenpreis, der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell war und nicht zu einem Preis, der gegenüber dem Listenpreis reduziert ist.

Beste Grüße!

Das ist definitiv so und war für mich der Grund, auf keinen Fall einen Vorführer zu kaufen!

Das kann und darf Tesla nicht korrigieren! Steuerlich zählt der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Aber Tesla argumentiert doch damit, dass die Vorführer nie zugelassen sind? Hat man mir zumindest so gesagt. Mir wurde ein Vorführer angeboten mit ordentlichem Preisnachlass, ich wäre der erste Halter im Brief…

Hm … wenn die nie zugelassen waren, dann ist das durchaus kniffelig und Tesla müsste den neuen niedrigen BLP auf der Rechnung ausweisen. Ein Rabatt hilft dem Käufer bei der Versteuerung der Privatnutzung da gar nichts.

Hier mehr Details dazu: haufe.de/personal/haufe-per … 62031.html

Es muss halt einen Zusammenhang zwischen EZ und dann gültigen Bruttolistenpreis geben.
Dann ist es egal ob Vorführer.

Meine Aussage bezieht sich auf jene Neuwagen, die von den Teilnehmern dieses Threads seit der Preissenkung bestellt wurden. Sie wurden zum Listenpreis bestellt, der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell war.

Sollte der Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung relevant sein, so ist die Rechnung steuerlich möglicherweise wertlos. Schließlich kann die Erstzulassung zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu der ein anderer Listenpreis für das gleiche Fahrzeug gilt. Es könnte auch sein, dass zum Zeitpunkt der Zulassung das gleiche Fahrzeug nicht mehr im Angebot ist. In diesem Fall könnte ein Listenpreis, der zum Zeitpunkt der Zulassung gilt, nicht festgestellt werden.

Ganz sicher, dass der Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung gilt und nicht der Listenpreis zu jenem Zeitpunkt, an dem der Kaufvertrag zustande kam?

Ah! In der Tat eine interessante Frage!
Lt. dem von mir oben verlinkten Artikel von haufe.de gilt:

Ich glaube das muss ich mal mit meinem Steuerberater klären …

Der zeitliche Zusammenhang ist doch nur mit der EZ herstellbar?
Das sollte man zwar sorflgfältig dokumentieren in diesem speziellen Fall, da Tesla da etwas zickzack fährt zur Zeit. Aber dann sollte das funktionieren.
Meine Rechnung sieht allerdings derzeit noch nicht gut aus, da der Rabatt dort steht.

Andersherum sind wir Besteller der „günstigen“ P-Modelle zwischen 01. und 20.03.2019 aber auch davon betroffen!
Wir müssten ja dann den BLP versteuern, der gilt wenn wir die Fahrzeuge geliefert und zugelassen bekommen. Also vermutlich bei allen den dann aktuellen BLP im Mai 2019, der um ca. 14.000 Euro höher liegt als zum Zeitpunkt der Bestellung!
Hoffentlich kosten dann die P-Modell im Mai nicht wieder 160.000 Euro! :slight_smile:

Ein wirklich besonderer Spezialfall, den es wohl nur bei Tesla mit den hochvolatilen Verkaufspreisen gibt :wink:

Auf der anderen Seite … welcher Steuerprüfer ist in der Lage, den zum Zeitpunkt der EZ gültigen Preis bei Tesla nachträglich zu ermitteln?

Wird kein FA-Prüfer können.
Aber man sollte glaubhaft machen können, wie die Situation war.
So eine Räuberpistole nimmt einem sonst keiner ab! :laughing:

Speichert euch das datasheet, was ihr im Teslakonto hinterlegt habt mit dem Preis.
Der Preis sollte nachher ja auch auf Eurer Rechnung stehen.
Ich habe mir auch noch einen Konfiguratorscreenshot gemacht und ein pdf aus dem Forumthread „radikale Preissenkung, Vorgehen gegen Tesla“ (so hat der Thread noch was Gutes :wink: )

Das Problem wird mich auch bald treffen (gebrauchtes MS soll auf die Firma gekauft werden) und so suche ich Infos.
Gefunden habe ich: betriebsausgabe.de/wiki/bruttolistenpreis/
und bin dann zu ADAC. Leider sind dort nur wenige Modelle gelistet und einen S85 finde ich nicht:
adac.de/infotestrat/autodat … del%2bS%2b

Am Besten hier im Forum fragen, ob jemand Dir seine Rechnung zur Verfügung stellt!
Bei Tesla ist die Wahrscheinlichkeit, ein gleiches Modell zu finden recht hoch.