CPO aus Frankreich gekauft: was brauche ich zur Überführung?

So jetzt habe ich heute zugeschlagen. 2,5 Jahre alter 70d aus Bordeaux gekauft.
Hier ist ja kein vorführtermin zum tüv notwendig da EZ Mai 2016?
Wenn ich die Dokumente habe könnte ich doch zulassen und mit den deutschen Schildern nach Bordeaux fliegen?
Was muss ich beachten?
Danke für jede Hilfe!
Grüße toni

@caipitonio

Zur Einstimmung, nicht zur Abschreckung kannst Du vielleicht mal meinen Erfahrungsbericht lesen: Lademöglichkeit Meilenwerk Stuttgart (HPC)

Wenn der Wagen keinen deutschen Brief hat, kommt es sehr auf das konkrete Landratsamt/die Stadt/das Regierungspräsidium an, ob eine sog. Fernzulassung mit anschließender Vorführung gewährt wird. Das wäre die einfachste Lösung, auch hinsichtlich Versicherung auf der Überführungsfahrt. Bei mir - RP Karlsruhe - war das leider nicht der Fall. Legal war damit am Ende nur die gewerbliche Überführung mit echter roter Händlernummer oder der Transport auf dem Trailer. Beides wirft aber erhebliche Versicherungsfragen v.a. in Bezug auf Kasko auf.

Was ich auf jeden Fall empfehle ist, sich von den entsprechenden deutschen Stellen schriftliche Zusicherungen geben zu lassen.

Beim Kauf von privat in F ist eine Überführung bis zur Grenze mit dem frz. Kennzeichen möglich. Tesla macht dies bei CPOs leider nicht.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir einfacher wird und wäre auf Deinen Erfahrungsbericht gespannt.

Ja ich hatte deinen Bericht schon gelesen …
Normalerweise kann es doch kein Problem sein mit coc und franz Brief umzumelden.
Wenn ich ein deutsches Auto ummelde geht die Zulassungsstelle doch auch davon aus dass es das Fahrzeug gibt.
Naja…
Rote händlerkennzeichen wären für mich zu besorgen. Wusste nicht dass diese auch im Ausland gelten…?

Das dachte ich damals auch: das Auto fuhr 2,5 Jahre lang in der EU, es wurde versteuert und versichert, die VIN in der EU registriert etc. Aber die Zulassungsstelle hat darauf beharrt, dass nur nach eigener Ablesung der VIN am Auto sichergestellt sei, dass es sich nicht um eine raffinierte Betrugsmasche handelt, um gestohlenen Autos eine legale Legende zu verschaffen. Es war wirklich zum Verzweifeln damals. Beim nächsten Mal würde ich deshalb tatsächlich die 1000 € in eine gewerbliche Überführung auf dem Trailer investieren, statt mich von der Zulassungsstelle in Karlsruhe terrorisieren zu lassen - auch wenn es mich um das Erlebnis der Abholung im SeC brächte.

Die rote Händler-Nummer ist für die Überführung aus dem EU-Ausland wohl zulässig, so hat es mir der Händler, dem die Nummer gehört, damals gesagt. In seinem Fall - das ist aber wohl die Ausnahme - war die rote Nummer auch mit einer Vollkaskoversicherung verbunden. Allerdings darf die Nummer nicht an betriebsfremde Dritte verliehen werden. Wir haben zum Glück eine Lösung gefunden, bei der ich für ihn bzw. sein Transportunternehmen ganz legal mein eigenes Auto überführen durfte.

Ich hoffe, Du hast eine Zulassungsstelle, die hier mit mehr Augenmaß und Menschenverstand rangeht und die Fernzulassung mitmacht.

Ich würde mir all diese Gedanken aber vor dem Kauf machen :exclamation: :unamused:

Mein S85 ist auch aus F. Mit dem COC Papier, Franz. Papiere sowie Kaufvertrag mit Kopie des Ausweißest des Verköufers hatte ich keine Probleme.
Ich wünsche dir alles Gute

Das habe ich. Und alles telefonisch mit der Zulassungsstelle geklärt. Leider wollte nachher niemand zu den Auskünften stehen.

Sodale:
Tesla sagt mir es ist kein Problem mit dem französischen Kennzeichen zumindest bis zur Grenze zu fahren.
Suche nun eventuell eine Versicherung welche das abdeckt? Leider habe ich da nichts gefunden…?
Ich weiss ich habe das irgendwo schon mal gelesen dass es da eine Versicherung gab die das abdeckte…

P.S.:stuck_out_tongue:lan C ist natürlich dass ich das Teil einfach vom Spediteur holen lasse. Aber ich denke es ist besser meine Persönliche Abnahme in Lyon auf dem Teslahof zu machen und nicht erst zu Hause…
Grüsse
Toni

Das hat das SeC Paris bei mir abgelehnt, nicht mal als Souvenir wollten sie mir die frz. Kennzeichen überlassen. Als Grund wurde genannt, dass zwar das frz. Zulassungsrecht die Nutzung der alten Kennzeichen in F erlaube, nicht aber der Vertrag von Tesla F mit deren Versicherung.

Die Überführung hätte mir damals die Gothaer versichert, wenn ich zugesagt hätte, anschließend dort weiter zu bleiben. Das war es mir aber bei über 500 € Mehrpreis zu meiner Versicherung nicht wert.

Wie löst Du das Problem des Kennzeichens ab Grenzübertritt?

Ich drücke Dir die Daumen, dass für Dich das alles so klappt. Für künftige Fälle könnte man bei „störrischen“ Zulassungsstellen und auch bei Tesla F darauf Bezug nehmen.

So jetzt kurze Rückmeldung wie es war:
Am Donnerstag28.2.19 mit Flixbus nach Lyon gefahren.
Abholtermin meines S70D von 11Uhr wurde trotz Auslieferung von Dutzenden M3s noch um 20 Minuten unterboten!
Das Fahrzeug war in einem TOP-Zustand! Alle Dokumente waren vorbereitet.
Ich bekam den französischen Brief CoC, und die Eigentumsübertragung mit.
Das franz. Kennzeichen blieb bis zur deutschen Grenze dran da auch nach Abmelden 30 Tage gültig.
Ab deutsche Grenze fuhr ich mit Kurzzeitkennzeichen welche mir die Zulassungsstelle mit den Kopien der Papiere bereits am 28.2.19 ausgestellt hatten.
Heute in der Zulassungsstelle zugelassen .
Fast ohne Probleme: Normalerweise lassen sie keine Autos zu die in Ziffer 47 der COC nichts drin stehen haben? Dort steht „exhaust emmission level“ , hahaha.
Der deutsche und französische Tesla sales advisor war eine super Hilfe!

Grüsse
Toni

Freut mich sehr, dass es für Dich so einfach geklappt hat und Tesla da so entgegenkommend war. Ich hoffe, künftige Frankreich-Re-Importeure können sich mit Erfolg auf dieses Vorgehen berufen, sowohl ggüb. Tesla France als auch ggüb. der jeweiligen Zulassungsstelle.

Viel Spaß mit Deinem Model S!

Auch von mir alles gute
Wie schon erwähnt ist meiner auch aus Fr
Alles ohne Probleme

Mal ne Frage, war der Wagen auf der Fahrt in Frankreich versichert? Und wenn ja, bei wem?