Mehrwertsteuer aus holländischen Import

Hallo!
Ich möchte mir für meine Firma (Tierarztpraxis in Österreich) einen Tesla Model S 85 Bj. 2013 von Tesla Niederlande kaufen.
In Österreich kann ich bei einem 5 jährigen Auto die Mwst. zurückholen. Hat so etwas schon mal jemand gemacht und wenn ja wie geht das?
Könnte mir bitte jemand helfen und mir sagen wie ich am Besten vorgehe und an wen ich mich dabei wenden soll und wo ich welche Formulare hinschicken muss um mein Geld zurückzubekommen?
Tesla verkauft ja bekanntlich die Autos nur mit Mwst…
Vielen Dank
Alois

Als AT Firma hast du doch eine USt.-ID … wenn du diese Tesla nennst sollten sie dir keine USt. berechnen. Frage doch mal an bei Tesla NL ob das so ist.

Ansonsten, als Privatperson, hier wie’s läuft: europa.eu/youreurope/citizens/v … dex_de.htm

PS: Ich dachte, wir haetten schon herausgefunden, dass der Umstand ob Tesla bei CPOs USt. erhebt oder nicht davon abhaengt, ob das Fahrzeug von einer Privatperson aufgekauft wurde oder nicht. Also ob Tesla beim Rückkauf USt. bezahlt hat oder nicht.

Hier gibts auch noch welche, mit ausweisbarer USt. und ohne, für dich mit USt.-ID gilt dann immer der aufgeführte Netto-Preis: nikola-brussels.be/#cars-for-sale

Hallo!
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Tesla verrechnet und kassiert nach ihren Aussagen immer Brutto. Ich hab dann hier im Forum noch diesen link gefunden
bmf.gv.at/steuern/selbststa … ahren.html
Ich werde heute noch beim Finanzamt nachfragen.
Nochmals danke

Ja, tesla verrechnet immer brutto. Daher auch der kleine satz auf der seite „sie beteiligen uns nicht am export“ <- nur aus dem gedächtnis. Ist kein O-ton.

In DE muss man über das finanzamt einen antrag beim NL finanzamt stellen und hoffen, dass er angenommen wird. Bei mir läuft die bearbeitung noch. Ich berichte, sobald sich da etwas ändert.

EU- Harmonisierung läßt grüßen, diese Schmerzen!

Kann man als Privatperson (aus DE) die Mwst (2%) zurueck bekommen?

Konntest du schon etwas in Erfahrung bringen?

Hi zusammen, die MWST-Differenz bekommst Du nicht zurück, genauso wie der Italiener beim Kauf in D die 2% Unterschied auch nicht bezahlen muß. Das Auto ist im Leistungsland mit der Steuer gekauft worden und fertig.

  • Neuwagen unter 6 Monate und unter 6.000 km müssen von Privatpersonen in der EU netto gekauft werden. Die MWST wird im Bestimmungsland nachentrichtet.

  • Gebrauchtwagen älter als 6M/6000km müssen in der EU an Privatpersonen mit der gültigen UMST im Verkaufsland verkauft werden.
    Es wird keine UMST im Bestimmungsland fällig, bzw erstattet.

  • An Gewerbetreibende mit UMST ID Nr. werden diese gebrauchten Fahrzeuge netto verkauft. Die UMST wird ebenfalls im Bestimmungland fällig, kann aber sofort mit der Vorsteueranmeldung geltend gemacht werden, so daß sie nur ein „durchlaufender Posten“ ist. Würde ein gewerblicher mit UDI-Nr. das Auto mit der ausländischen MWST kaufen, wäre er dämlich, weil er sie in D nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Das mache ich seit gut 25 Jahren so, das könnt ihr mir glauben.

  • Anders sieht es mit der Rückholung der UMST von Drittstaaten außerhalb der EU aus, hier kann man sich die im Ausland bezahlte UMST beim Nachweis des Exports an der Grenze erstatten lassen. Das habe ich aber nur 1mal gemacht und das ist schon lange her.

Nochwas:

Allerdings kann der verkaufende Händler bei Neuwagen an Privat / gewerblich mit ID-Nr. oder Gebrauchtwagen mit ID-Nr. zur Sicherheit der innergemeinschaftlichen steuerfeien Lieferung gem. Par6 UMSTG, die jeweilige UMST als Sicherheitsleistung verlangen. Erst nach Export, Zulassung im Bestimmungsland sowie dem Erhalt einer Gelangensbestätigung (Buch- u. Belegnachweis) wird der Händler die Kaution dann zurückerstatten. (Wennst einen seriösen erwischst, wärst nicht der erste, der seine Kaution nicht mehr bekommt) Das ist aber bei Tesla kein Problem.

Gruß

Jürgen

Gibt es schon Infos?
Wenn ich ein halbes Jahr die MwSt aus NL/FR/sonstwo warten muss dann kaufe ich lieber in D.

Schade dass Tesla nicht netto verkauft. Oder hat sich etwas in der Zwischenzeit geändert?

Es könnte so einfach sein: haufe.de/finance/finance-of … 05843.html
„Bei der Lieferung von gebrauchten Fahrzeugen an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Land ist es für den liefernden Unternehmer in der Regel sinnvoller, nicht die Differenzbesteuerung anzuwenden. Führt er die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung aus, fällt keine Umsatzsteuer an.“

Bitte entschuldige. Habe deinen Beitrag eben erst gelesen. Der Antrag auf die Rückvergütung wurde nicht richtig angenommen/übertragen. Habe da aber vermutlich selbst einen Fehler gemacht. Habe den Antrag Ende letzter Woche erneut abgesendet. Mal sehen, ob es diesmal klappt.

Hattest du Erfolg mit dem Antrag?

Jaein, der Antrag ging nach Holland, wurde dort jedoch „abgewiesen“. Im gleichen Moment hat man mir eine niederländische Ust-ID zugewiesen mit der Aufforderung eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ich denke, damit erhalte ich dann die Ust zurück. keeping the fingers crossed

Um das nochmal hochzuholen: Auf der ersten Seite wurde schon Nikola in Brüssel genannt, mit denen hab ich mich diese Woche in Verbindung gesetzt. Jetzt haben die manche Fahrzeuge mit 10,5% VAT gelistet, d.h. halber belgischer Mehrwertsteuer [ja, im Titel steht Holland…].

pwc.de/de/automobilindustri … e-2016.pdf sagt auf Seite 37:

Das wären also Autos, die unter 4.2 fallen/fielen. Da zahlt also wohl der gewerbliche Käufer trotzdem 10,5% MwSt. auf sein komplett gewerblich genutztes Fahrzeug.

acea.be/uploads/news_docume … e_2018.pdf auf Seite 21:

In Ermangelung einer für mich verständlichen Definition, wer denn nun VAT-liable ist und wer nicht (oder überhaupt einer umfassenden Übersetzung des Worts!), nehme ich mal an, dass die von Nikola als Unternehmer liable sind und ich als Privatkäufer nicht, dann wäre erwartungsgemäß Märchensteuer im Belgien zu entrichten.

Und Johnathan schreibt:

:confused: ← (zusätzlich mit beiden Armen fragend in der Luft)
Er will mir aber auch nicht klipp und klar sagen, was da nun der Endpreis für mich ist. Netto + 10,5% wie beworben (weil die Hälfte bereits bezahlt ist - aber die bezog sich ja auf den Neupreis, nicht den jetzigen?), Netto + 21% wie erwartet, oder irgendwelche „buy local!“-Lobbygesetzgebung, bei der ich 10,5% in Belgien lasse und dann nochmal hierzulande 19% abdrücken muss, damit es auch ja unattraktiv wird?
Gut, der ist Autohändler und nicht Exporteur, aber wenn er schon sagt, dass nur 60% seiner Fahrzeuge von Belgiern gekauft werden…

Kann mir denn jemand verraten, was nun Sache mit dieser dubiosen belgischen Mehrwertsteuerregelung ist :question:

Tante Edith: Selbst das Forum ist verwirrt :unamused:
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Ganz schnell: europa.eu/youreurope/citizens/v … dex_en.htm

Wenn es dir nur darum geht, ob du hier in DE noch 19% draufzahlen musst oder nicht: Nein, musst du nicht, bei einem Gebrauchtwagenkauf in der EU.

Wenn es dir darum geht, ob du irgendwie die USt. wiederbekommst, die du ggf. in Belgien gezahlt hast: Das kann mit Sicherheit nur Belgien beantworten, weil jedes Land ein bisschen sein eigenes Süppchen kocht. Hier die Links zu den „Tax authorities“ je Land: ec.europa.eu/taxation_customs/n … ebsites_en

Ah, der Herr vom Teslaverleih, wegen dem ich nun AP1 kaufen muss :laughing:

Also gut, die 19% hab ich nicht ernsthaft erwartet, aber was weiß ich schon. Dass ich als Privatkäufer kaum eine Möglichkeit habe, die MwSt-Differenz D<->sonstige EU wiederzubekommen, das kam hier ja schon raus. Ich zahl ja hier auch keine Steuern nach, wenn ich in Italien Eis mit 4% Steuersatz schlecke.

Dem sehr interessanten Link nach komm ich dann auf:

Das kann ich aber auch nicht so ganz glauben, denn bei jenem Modell in Belgien hat der gewerbliche Erstkäufer ja nur halbe MwSt bezahlt, warum sollten die sich den Rest (der eh schon nicht auf den ursprünglichen Wert bezogen ist) entgehen lassen? VAT nur auf profit („Gewinn“) und nicht auf revenue („Umsatz“) des Verkäufers? Und dann erscheint das nicht mal auf der Rechnung? Also völlig schwarz für alle Beteiligten?
Meine Güte, die Panzeruschi mischt den Laden aber in Rekordzeit auf… :sunglasses:

:laughing:

Kann man so pauschal nicht sagen. Ich hab ja in Schweden gekauft und jedes EU-Land kocht sein eigenes Süppchen. Es gibt einen Weg in Schweden - laut Auskunft vom schwedischen Finanzamt - als Privatmensch die bezahlte MwSt. zurückzuerhalten (nämlich wenn das gekaufte Fahrzeug als Mietwagen eingesetzt wird). Das versuche ich gerade. Aber die Frage(n) kann nur das belgische Finanzamt sicher beantworten. Ich würde die an deiner Stelle per E-Mail anschreiben und den Fall schildern.

Einem gewerblichen Verkäufer kann es egal sein, ob er MwSt. oder nicht erheben muss. Ist ja keine echte Steuer sondern nur ein durchlaufender Posten den er in jedem Fall an das Finanzamt zahlen muss (nachdem er die MwSt. die er bei Lieferanten bezahlt hat, abgezogen hat). Für den Verkäufer zählt nur der Nettobetrag.

Stichwort ist Differenzbesteuerung: steuertipps.de/lexikon/d/di … esteuerung

Meine Antwort war wohl etwas vorschnell.

Für Deutschland stimmt, was ich geschrieben habe. Jetzt hab ich mir aber die von dir zitierten Passagen nochmal durchgelesen.

[b][i]"Purchase of a vehicle in Belgium by a person living in another EU member state:
Cars, minibuses, motorcycles, camping vehicles, light and heavy commercial vehicles, buses and coaches

State of vehicle: Second-hand
Seller: VAT-liable / Purchaser: VAT-liable
VAT: VAT to be paid in destination state
Seller: VAT-liable / Purchaser: Non-liable
VAT: VAT to be paid in Belgium
Seller: Non-liable / Purchaser: Anybody
VAT: No VAT due"[/i][/b]

Das würde ich so übersetzen:

Verkäufer ist ein Unternehmen in Belgien, Käufer ist ein Unternehmen irgendwo anders in der EU: MwSt. muss in dem Land bezahlt werden, in dem der Käufer sitzt (was wahrscheinlich wegen vorhandener USt.-ID in 99,9% der Fälle entfällt = d.h. keine MwSt.).

Verkäufer ist ein Unternehmen in Belgien, Käufer ist eine Privatperson irgendwo anders in der EU: Käufer muss MwSt. in Belgien bezahlen.

Verkäufer ist eine Privatperson in Belgien, Käufer ist entweder Privatperson oder Unternehmen irgendwo anders in der EU: Es fällt keine MwSt. an.

VAT-liable würde ich als MwSt.- bzw. USt.-pflichtig (MwSt. und USt. ist dasselbe, nur eine andere Bezeichnung. Der Privatverbraucher bezeichnet es als MwSt., der Unternehmer benutzt USt.) übersetzen. Bzw. als „Berechtigt, bei Lieferanten gezahlte MwSt./USt. beim Finanzamt geltend zu machen“ bzw. „Muss beim Verkauf MwSt./USt. auf seine Waren/Dienstleistungen hinzuaddieren“.

Und dann noch:

[i][b]"In Belgium we only deduct 50% of the VAT as a fiscal tax on cars.
Unlike other countries where they can deduct 100% of the VAT but pay other taxes on personal use etc…

However, being that the company that bought and sells it, they can sell with the remaining non deducted VAT.
Cars with full VAT are purchased as “products” and they don’t have taxes that have to be paid."[/b][/i]

Spielen wir das dochmal kurz durch:

Belgischer Autohändler A kauft in Belgien einen gebrauchten Tesla von einem belgischen Gewerbetreibenden B für 50.000 EUR netto zzgl. 21% USt.: 60.500 EUR brutto inkl. 21% USt.

Jetzt sagt der Autohändler A zum Finanzamt: Schaut, ich hab hier ein Auto gekauft wo 21% USt. inbegriffen war, davon hätte ich jetzt gerne von euch die Hälfte, also 10,5% zurück. Das Finanzamt überweist daher 5.250 EUR an den Autohändler A, der das Auto gekauft hat, zurück.

Gewerbetreibender B sagt zum Finanzamt: Ich habe hier 21% USt. vom Autohändler A bekommen, die gehören mir nicht, sondern euch, und überweist 10.500 EUR an das Finanzamt.

Das Finanzamt hat 10.500 EUR bekommen und davon 5.250 EUR an Autohändler A gezahlt. Das Finanzamt hat also 5.250 EUR verdient. Das ist die Gebühr, die Autohändler A indirekt entrichten musste, damit er mit dem Auto rumfahren darf oder was auch immer damit machen kann, anstelle von anderen Steuern wie in Deutschland: vermutlich KfZ-Steuer und private Nutzung von Firmenwagen fällt wahrscheinlich auch weg. Quasi eine Pauschale auf die Nutzungszeit des Fahrzeuges.

Jetzt verkauft der Autohändler A dasselbe Fahrzeug an eine Privatperson C oder Unternehmen C, egal ob in Belgien oder sonst wo in der EU !!!, weiter, für 51.000 EUR netto zzgl. 10,5% USt. auf den Ankaufspreis von 50.000 EUR: 56.250 EUR brutto

Jetzt sagt der Autohändler A zum Finanzamt: Schaut, ich habe hier ein Auto weiterverkauft wo ich 10,5% USt. hinzuaddiert habe, aber weil Belgien so ganz seltsam ist darf ich diese 10,5% (5.250 EUR) behalten und muss sie nicht an euch abführen, somit habe ich 100% der USt. von meinem Kauf bei Gewerbetreibendem B erstattet bekommen und alles hat wieder seine Ordnung und ich habe 1.000 EUR Gewinn gemacht (gekauft für 50.000 EUR, verkauft für 51.000 EUR).

Die 10,5% USt. dürfen jetzt aber wahrscheinlich nicht auf der Rechnung auftauchen, denn sonst könnte ja der Käufer C sagen: Hey, liebes Finanzamt, schaut, da waren 10,5% USt. inklusive, die hätte ich jetzt gerne von euch wieder.

Ob das wirklich stimmt - keine Ahnung. Nur mein „best bet“. Total ohne jegliche Gewähr. Reine Spekulation. Ich würde das FA fragen.

Update: die USt gab es nun tatsächlich zurück. :slight_smile:
Bin jetzt noch gespannt ob ich nun jedes Jahr eine niederländische Steuererklärung abgeben muss oder nicht.

Wie lange hat es denn nach der NL-USt Erklärung bis zum Erstattungseingang gedauert?