Tesla KFZ-Kaufvertrag - "Regionspezifische Bedingungen"

Hallo zusammen,

am Mitlesen bin ich hier schon eine Weile, als Mitglied registriert seit ein paar Monaten und vorgestellt habe ich mich bisher noch nicht. Das werde ich in ein paar Wochen nachholen, versprochen. Und dann auch gleich mit ein paar Bildern von meinem silbernen MS 90D, denn bis zur Auslieferung durch das SeC Stuttgart sind es inzwischen keine 2 Wochen mehr… :slight_smile:

Aktuell hätte ich allerdings eine Frage, und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, denn Tesla selbst schafft das offenbar nicht :unamused:

Worum geht es:

In Tesla’s KFZ-Kaufvertrag ([url]Elektrofahrzeuge, Solaranlagen und saubere Energie | Tesla Deutschland) den ich online noch akzeptieren muss, gibt es ganz am Ende folgenden Absatz:

Das Problem ist, dass es diesen Anhang scheinbar nicht gibt. Zumindest kann ich ihn online nicht finden und bei Tesla kann mir niemand diesen Anhang zeigen/schicken. Und irgendwie finde ich es dann doch seltsam, dass ich Vertragsbedingungen akzeptieren soll, die ich auch auf mehrfache Nachfrage bisher nicht einsehen konnte :confused:

Kennt hier jemand dieses Problem? Oder hat evtl. einer von euch sogar diese ominösen „Regionspezifischen Bedingungen“ vorliegen? Oder ist das am Ende nur ein bedeutungsloses Übersetzungsfragment aus dem amerikanischen Original?

Willkommen im Forum.

Deine Vermutung dürfte richtig sein, da gibt es vermutlich in den USA regionale Bedingungen für bestimmte Bundesländer, aber für Europa hat die keiner erstellt andererseits aber den Passus auch nicht gestrichen, weil die Vertragsunterlagen von Tesla in den USA erstellt werden.

War bei uns noch nicht so, aber damals gab es andere Dokumentenverweise die in Detschland auch niemand kannte. Egal.

Leider etwas Unprofessionell aber mir ist kein Fall bekannt, wo sich Tesla auf irgendwelche Vertragsbedingungen zurückgezogen hätte, die sind eher super kulant.

Auch ein Hallo von mir an Dich,

dumme Gegenfrage, warum nicht einfach streichen und dann unterschreiben?
Hat Tesla da was gegen?
Schöne Grüße
Tauron

Naja, unter „My Tesla“ gibt’s da eigentlich nur die Möglichkeit auf den „Akzeptieren“ Button zu drücken, also alles oder nichts. Einen Kommentar kann ich da nicht eingeben.

Ich verstehe den Satz so dass damit die im Anhang enthaltenen Bestimmungen akzeptiert werden. Wenn keine enthalten sind, sind auch keine zu akzeptieren.
Wenn offline Unterschrift, dann würde ich den Satz auch einfach rausstreichen, wenn online schön Screenshots machen…

Ja, so werde ich es wahrscheinlich machen. Ich bleibe aber trotzdem noch etwas am Ball und bohre bei Tesla weiter nach. Sollte es diesen Anhang tatsächlich nicht geben, dann muss meiner Meinung nach auch der Kaufvertrag angepasst werden. Muss ja nicht sein, dass jeder Käufer der sich die Mühe macht den Vertrag vor der Unterschrift zu lesen, über das gleiche Problem stolpert und dann ein Forschungsprojekt startet.

Solche Fehler in Kaufverträgen sind ja höchst unprofessionell.
Kaufverträge sind ja nicht bloß Prospekte, das sind Rechtsgrundlagen von Rechtsgeschäften.

Sehr peinlich für Tesla, wenn sie nicht mal ordentliche Kaufverträge hinkriegen … :unamused:

Ich würde aus Prinzip sowas nicht unterscchreiben und darauf bestehen, dass der fehlerhafte Passus gestrichen wird.
Notfalls auf einem Papiervertrag bestehen und dann die Zeilen streichen.
Wenn Tesla das nicht mitmacht, dann „tschüß“ … :confused:

Genau das hast du aber bei deiner M3 Vorbestellung nicht gemacht, da hast du auch einfach auf den akzeptieren Button gedrückt.

Das Gleiche gilt für 1000 andere Kaufverträge mit großen Firmen: Friss oder stirb, weder bei eBay, Amazon, PayPal, deiner Bank des Vertrauens noch bei deiner Supermarktketten kannst du irgendetwas an dem Kaufvertrag ändern, den du unterschreibst, in den allermeisten Fällen hast für dir vermutlich nicht einmal die Mühe gemacht, den Vertrag oder die AGB überhaupt zu lesen.

Also warum jetzt die dicken Töne ?

Ich finde es richtig und gut, das iDrops hier differenziert fragt und sich ein Bild machen will, da braucht es keine Stammtischparolen.

Übrigens haben wir in Deutschland mindestens für private Kunden ein sehr gutes AGB-Gesetz, dieses würde in unserem Fall Anhänge, die nicht nachweislich mit übergeben werden, ohnehin für ungültig erklären.

So ist es. Leider sind in sehr vielen AGBs und Verträgen auch anderer unternehmen ungültige Passagen die so keine bindende Wirkung haben und in Zweifel von einem Gericht wohl eher zu Gunsten des Kunden ausgelegt würden. Daran würde ich eine Kaufentscheidung in der Regel nicht festmachen. Die Rechtsabteilungen haben da teilweise komische Vorstellungen. Trotzdem würde ich mir wünschen, dass Tesla eher mit gutem Beispiel voran geht. Ist aber wohl, ähnlich Datenschutzbestimmungen, leider nicht der Fall.

Hallo iDrops, vermutlich ist die „Länderspezifische Verbraucherauskunft“ aus dem Dokument „Neuwagen-Garantie“ gemeint, das du auch in Deinen Dokumenten unter „MyTesla“ findest.
Für Deutschland gibt es keine abweichenden Bedingungen:

Diesen Anhang gibt es tatsächlich bei den Dokumenten, und den habe ich auch bereits durchgelesen (ist relativ unspektakulär). Die Vermutung, dass dieses Dokument gemeint ist hatte ich auch schon, aber „vermuten“ ist eben „nicht wissen“, daher habe ich nachgefragt. Und irgendwie habe ich mit dieser Frage wohl alle auf dem falschen Fuß erwischt. Die Suche nach dem passenden Dokument dauert jetzt schon über 2 Wochen :open_mouth:

So ist das. Ich glaube ja auch nicht, dass hier Tesla absichtlich ein falsches Spiel spielt. Es ist wohl nur ein unsauber formulierter Vertrag, einer unter vielen…

Kann mich dran erinnern, dass ich - damals frischer Rechtsanwalt - bei meiner Jobsuche auch an einer Announce von Tesla vorbeikam… Leider nur mit Berufserfahrung gewünscht, scheint ja aber bei dem Vertrag nicht viel gebracht zu haben :laughing: Sorry, der war gemein :blush:

Was mich wundert ist, dass der Kaufvertrag in dieser Form scheinbar seit Februar 2015(!) verwendet wird. Zumindest deutet die Fußzeile darauf hin:

Hat denn seit 1,5 Jahren keiner nach diesem Anhang gefragt?

DAS hingegen wundert mich nicht - du glaubst nicht, was Leute einfach unterschreiben, ohne es gelesen zu haben. Und selbst wenn sie es lesen, meist wird einfach davon ausgegangen, dass
a) es schon in Ordnung sein wird
b) man eh nichts daran ändern kann.
Das kann man zwar grundsätzlich nicht abstreiten (wenn eine überraschende Regelung vorliegt, ist diese ohnehin in Zweifel zu ziehen und die AGB wird Tesla im Einzelfall nicht ändern), ist aus juristischer Sicht allerdings immer eine schwierige / gefährliche Argumentationslinie.

In meinem speziellen Einzelfall würde mir ein Zusatz „keine regionspezifische Bedingungen für Deutschland“ reichen. Und vielleicht gibt es ja in Zukunft sogar einen geänderten Kaufvertrag, oder der fehlende Anhang taucht doch noch irgendwann auf…