Model S in der Schweiz kaufen und in Deutschland fahren.

In der Schweiz kostet derzeit ein Model S um die 14 000 Euro weniger als in Deutschland.

Mal angenommen, ein Deutscher hat in der Schweiz einen guten Freund, der bereit ist, für ihn ein Model S zu kaufen. Wenn er es ihm für den Neupreis weiter verkauft, ist nichts gewonnen, da Zoll und Steuern zusammen mehr als 14 000 Euro kosten.

Kann der Schweizer sein Model S behalten und es dem Deutschen für die Finanzierungsrate ohne Gewinn vermieten?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Nicht empfehlenswert:
20min.ch/schweiz/news/story/ … e-10629032

EDIT:
In dem Kästchen steht, bei Mietwagen und Geschäftswagen müsse man sich keine Sorgen machen.
Dann scheint deine Idee zu funktionieren. Zur Sicherheit würde ich beim Zoll anfragen.
Nachher auf jeden Fall den Mietvertrag dabei haben.

Dazu kommt noch das Europa in drei (?) Service Zonen aufgeteilt ist. Theoretisch würde das CH Model S in DE niederprior (ausser bei Notfällen) in SeCs eingestuft.

Hmm, eigentlich entspricht so ein Szenario dem Tatbestand der Steuerhinterziehung. Das führen eines im (nicht EU) Ausland gemeldeten PKW, ohne dort einen Wohnsitz zu haben, bedeutet das im Land (DE in dem Fall) keine KFZ Steuer gezahlt wird.

Spannend wäre es natürlich im konkreten Fall, da ein eMobil ja von der KFZ Steuer befreit ist :slight_smile:

Würde es aber trotzdem nicht drauf ankommen lassen

Wirklich?
Ich hinterziehe Steuern, wenn ich in DE ein in der CH gemietetes und versteuertes Auto fahre?
Das passiert doch sicher ständig.

Als deutscher ja! Umgekehrt als CHer mit einem D-Auto in der CH auch…
Hab diese Erfahrung in D machen „dürfen“…
Auto wird konfisziert, da Zollvergehen (diese Behörde verfolge diese Art der Steuerhinterziehungen) sofort rechtskräftig sind…
Aber man hat 10 Tage Zeit, das Auto nach Bezahlung der Gebühren (19% MwSt und 10% Zollgebühren - basierend auf dem aktuellen Wert des Autos) wieder „auszulösen“… Sonst wird das Auto veräussert…
Also wäre ich vorsichtig mit einem neuen Tesla…
Ach ja, da niemand den Zollkodex kennt, wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet…

Nicht zu empfehlen…

Gemäss dem von mir verlinkten Artikel ist es bei einem Mietwagen kein Problem.

Bei einem Mietwagen wird es in der Tat wohl eine Ausnahmeregelung geben…

Bei meinem Fall war es „Privat“, d.h. meine D-Lebenspartnerin hat in D mein CH-Auto benutzt…

Aber die Schweiz möchte schon, dass ich als Deutscher mit deutschem Auto als Tourist mein Geld dort ausgebe und ich darf mein Auto auch ohne Zoll wieder mit nach Hause nehmen, oder habe ich doch etwas missverstanden??? :mrgreen:

Du darfst nur in Deinem Land kein ausländisches Auto fahren… Zollkodex… Gilt soviel ich weiss auch unter den EU-Ländern, ganz bestimmt aber EU-Land <> CH

Also als D in CH mit D-Auto kein Problem

Leider nein:
Der Artikel in der 20min ist aus dem Jahr 2014. für Geschäftsfahrzeuge hat sich dies im 2015 geändert. EU Bürger dürfen in der Schweiz eingelöste Fahrzeuge innerhalb der EU nur noch für den Arbeitsweg und für Dienstfahrten verwenden, und müssen dazu auch eine Kopie des Arbeitsvertrags mitführen, in welchem diese Tätigkeiten genau beschrieben sein müssen.

Wir würden von einer Leasinggesellschaft unserer Firmenfahrzeuge letztes Jahr über diese neuen Regelung informiert.

Detailliertere Infos gibt es hier:
bdo.ch/media/filer_public/d … swagen.pdf

Oha! Über die Änderung wusste ich leider nicht Bescheid. Ich hatte nur den Artikel als schockierend im Hinterkopf. Viel schockierender ist jedoch die neue Regelung.

An solchen Details sieht man mal, welch enorme Lebenserleichterung der EU Binnenmarkt in Verbindung mit Schengen am Ende doch ist.

Mal unabhängig von irgendwelchen Zollvorschriften ist das Problem ja auch noch die Umsatzsteuer. Ich weiß nicht, warum der Tesla in CH soviel günstiger ist, aber auch bei einer Vermietung würde ggf. deutsche Umsatzsteuer entstehen, gerade wenn Du den Tesla als Nichtunternehmer langfristig mietest. Das müsste man nochmal genauer beleuchten…

OK, ich denke, das mit der Vermietung klappt nicht:
20min.ch/schweiz/news/story/ … e-10629032
und
bmf.gv.at/zoll/reise/einrei … -auto.html

Wie wäre es denn, wenn man einen zweiten Wohnsitz in der Schweiz anmeldet und das Auto dort selbst kauft und anmeldet?
Oder gibt es auch Bestimmungen, die das erschweren?

mit Wohnsitz in CH passt es (ungeachtet der Hürden für den Wohnsitz, ab Ausländerausweis B geht es auch)…

Kompliziert wird es nur, da es in der CH keinen Hauptwohnsitz und 2. Wohnsitz wie in D gibt… Die Systeme sind da leider alles andere als kompatibel…

für eine Aufenthaltsbewilligung brauchts nicht viel:

  • einen Mietvertrag
  • ein Arbeitsverhältnis/ unterschrieben Arbeitsvertrag einer schweizer Firma, oder
  • Nachweis das ausreichend Kapital zur eigenversorgung vorhanden ist
  • Krankenversicherung

alles in allem wirds wohl schwer. Ausser natürlich du ziehst gleich ganz in die Schweiz, profitierst vom günstigen MS und zahlst noch weniger Steuern als in DE. Aber das wird jetzt wohl ein wenig OT

Grüsse aus Zürich, Rod

Wenn sich genug deutsche Interessenten zusammen finden, siedeln wir um, kaufen das Saarland und stellen einen Beitrittsantrag als 27. Kanton. :mrgreen:

Selbst wenn der Kaufpreis 1 Euro wäre müsstet ihr aber ziemlich viel Geld mitbringen…

Meinen Segen hättet ihr (und ich vielleicht ein paar Steuern weniger in Zukunft. :slight_smile: