Tesla geschäftlich nutzen

Ich weiss, dass es hier einen ähnlichen Thread gab, finde ihn aber leider nicht.
@Mods: ggf. bitte umsetzen in den passenden Thread, danke!

Ich bekomme ja voraussichtlich Ende Dezember mein Model S und werde es wohl auch geschäftlich nutzen wollen. Ich möchte aber, wenn irgend möglich, auf ein Fahrtenbuch verzichten, da es mich die letzten Jahre immer wieder genervt hat und bei Prüfungen (so mein Steuerberater und so auch bei meiner eigenen Steuerprüfung erlebt) fast immer reklamiert und damit für nichtig erklärt wird.

Was gibt es für Lösungen?

  • 1 % Regelung bedeutet trotz des Minderungsbetrags von 9000 € (2015) in meinem Falle ca. 9.120 € steuerliches Einkommen mehr + 1.550 € USt pro Jahr. In diesem Fall könnte ich aber - wenn ich das richtig verstehe - die USt beim Kauf voll absetzen und hätte auch die AfA, die ich zur Steuerminderung nutzen könnte.

  • andere Möglichkeit wär, dass ich den Wagen privat kaufe und ihn mir selbst mit 30 Cent/km berechne, was mit Abstand die einfachste Methode wäre. Hier stellt sich aber lt. meinem StB.die Frage, ob die 30 Cent bei einem Tesla mit den geringen Stromkosten (SuC) überhaupt anerkannt werden.

Gibt es hier Erfahrungen und welche Methode ist rein finanztechnisch günstiger, wenn ich von 50 % Eigennutzung ausgehe?

Die 30 cent sind eine Pauschale insofern dürfte es da nichts zu rütteln geben und „so niedrig“ sind die Kosten auch nicht, alleine die AfA ist bei ca. 25TKM im Jahr schön höher als die 30cent pro KM. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass je nach Geschäftsform und Deinem Status in der Firma bei einer überwiegend geschäftlichen Nutzung die 30 cent Methode nicht angewandt werden kann (ich darf es z.B. als geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH nicht).

Da sich die 1% Methode (trotz Verringerung um Akkuleistung) kaum lohnt, würde ich ein elektronisches Fahrtenbuch empfehlen, dazu gibt es hier schon einen Thread mit entsprechenden Empfehlungen. Bei den Empfehlungen gebe ich zu bedenken, dass „funktioniert seit X Jahren so“ nicht unbedingt bedeutet, dass es problemlos ist. Erstens handhabt das jedes FA (vielleicht sogar jeder Prüfer) anders, andererseits hatten die wenigstens im entsprechenden Benutzungszeitraum eine Lohnsteuer-Außenprüfung (und nur bei dieser geht der Prüfer wirklich in Details). Ich habe beim FA Bad Homburg die Lohnsteuer-Außenprüfung mit einem „Triplog Pro“ Fahrtenbuch ohne Probleme überstanden.

Danke CTR!

Interessante Sache mit dem elektronischen Fahrtenbuch. Wußte nicht, dass die inzwischen anerkannt werden, wobei ich da beim Finanzamt Rostock (angeblich eines der strengsten in Deutschland) noch meine Zweifel habe. Hab mal hier
[url]http://www.elektronisches-fahrtenbuch.com/[/url] ne Anfrage gestartet.

Hast Du eine bessere/günstigere Quelle? Und kann ein einigermaßen versierter Techniker das selbst montieren und installieren?

Ich weiß leider noch nichtmal, ob das im MS überhaupt funktioniert. Steht aber auf meiner ToDo-Liste zur Klärung. Würde allerdings vorschlagen die Diskussion über das elektr. Fahrtenbuch weiter in dem entsprechenden Thread zu führen.

Hallo,

bist Du GmbH Geschäftsführer oder Einzelkaufmann oder…?

Für mich als KG-Geschäftsführer ist eine 1%-Regelung z.B. nicht möglich.
Auch ein elektronisches Fahrtenbuch muß zeitnah gepflegt werden,
da das Modifikationsdatum mit geloggt wird.
Ich nutze in Zukunft die Abrechnung mit 0,30 €/km.

Wie Du siehst Fallstricke über Fallstricke.
Einige, wie auch ich, haben schon Lehrgeld gezahlt.
Frage deinen Steuerberater oder einen der sich damit auskennt.
Das ist nicht immer die gleiche Person. :wink:

Gruß

Einzelkaufmann

Da geb ich Dir sehr Recht! Aber darum frag ich ja hier. :wink:

Gegenüber der Firma rechnest Du mit 30 ct /km ab.
In Deiner privaten Steuererklaerung gibst Du die tatsächlichen Kosten an.
Beispiel
Autokosten 90.000 EUR
Abschreibung 6 Jahre 15.000 / Jahr
Gefahrene km im Jahr 30.000, dass heißt ohne Beruecksichtigung weiterer Kosten 50 ct/km.
Du kannst also in deiner privaten Steuererklärung zusätzlich 20 ct pro gefahrenen beruflichen Kilometer geltend machen.
In obigem Beispiel macht das bei 10.000 beruflich gefahrenen Kilometern in einem Jahr zusätzlich 2.000, die du von der Steuer absetzen kannst.

Anmerkung: dabei sind noch nicht einmal Kosten wie Wartungskosten, Winterreifen, Stromkosten, Versicherungskosten, etc. berücksichtigt.

@UTs: interessante Rechnung! Und das wird so anerkannt?

Du gehst jetzt aber davon aus, dass ich privat kaufe, also quasi keine AfA habe?

Ich hatte mir das ja so gedacht, dass ich als Privatmann meiner Firma (keine GmbH oder Sonstiges, sondern Rechtsform Einzelfirma) das Auto für 30 Cent zur Verfügung stelle, etwa 10000 km geschäftlich (mehr als 50 % geschäftlich dürfen es bei der km- Abrechnung nicht sein, sagt mein StB.!) und 10000 km privat fahre. Damit wären m. E. die absetzbaren Firmenkosten 3000 €. Eine AfA wäre in dem Fall ja nicht möglich. Warum sollte mir das FA erlauben, die tatsächlichen Kosten auf meiner privaten Steuererklärung geltend zu machen?

Mir hat das mein Steuerberater so erklaert: wenn man höhere Kosten als die Pauschale hat, aber nicht ersetzt bekommt, kann ich diese privat geltend machen.
Uli

Dies gilt für einen Arbeitnehmer, es handelt sich dann um Werbungskosten (Differenz 30ct/km zu Istkosten), die bei der privaten Steuererklärung angesetzt werden können.
Beim Einzelunternehmer sind die tatsächlichen Kosten direkt als Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung anzusetzen, dazu bedarf es einer Ermittlung der betrieblich gefahrenen Kilometer und der gesamten Kilometer zwecks Kostenermittlung und Betriebsausgabenansatz. Wer als Einzelunternehmer die 1% Regelung will, muss nachweisen, dass er mehr als 50% betrieblich fährt ( zB durch Auflistung der privaten und betrieblichen Fahrten über einen Zeitraum von 3 Monaten). Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte gelten hier als betrieblich. Es ist alles sehr kompliziert und ohne detaillierte steuerliche Kenntnisse der Gesetze, Verordnungen und vor allem der Systematik nicht zu bewerkstelligen, mit anderen Worten: so ganz ohne meinen Berufsstand Steuerberater geht es wohl nicht, lasst Euch vorher im konkreten Fall beraten.

Danke für die fachlich fundierte Auskunft! Manchmal meint man ja, die Steuerberater hätten die komplizierten Steuergesetze gemacht. :wink:

Welche Methode würdest du mir denn empfehlen? Sollte ich den Wagen lieber in den Betrieb übernehmen, schon um ein Teil der USt absetzen zu können und dann halt (elektronisches) Fahrtenbuch führen?

Hallo Liftboy,
Für eine Vorteilsrechnung müssten alle Parameter wie Anschaffungskosten, lfd. Kosten, Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Privatfahrten, betriebliche Fahrten bekannt sein. Da wirst Du für eine konkrete Beratung Deinen Steuerberater einschalten müssen.
Aber als Richtschnur folgendes:
Wenn Du als Einzelunternehmer nachweisen kannst, dass Du mehr als 50% betrieblich fährst, ist die 1% Regelung bei einer privaten Nutzung bis 50% idR günstig, zumal Du Dir nen Haufen Arbeit sparst. Bei einer betrieblichen Nutzung von ca.70 und mehr lohnt auf alle Fälle ein Fahrtenbuch, wobei die meisten meiner Mandanten nach rd. 3 Monaten aufgeben, da die manuelle Führung zu aufwendig, fehlerhaft, unvollständig usw., da bietet sich auf alle Fälle ein elektronisches Fahrtenbuch an. Böse Stimmen behaupten, dass man ein Fahrtenbuch nicht korrekt manuell führen kann, offensichtlich von der Finanzbehörde so gewollt, weil die keine Lust haben, die betriebliche Veranlassung zu prüfen und gerne alles aus formalen Gründen kaputtschlagen. Die vorgenannte Regelung mit mindestens 50%-iger Nutzung beim Einzelunternehmer sollte die Zahnärzte, Augenärzte, Buchhändler und was weiss ich wer noch daran hindern, mit der 1%-Regelung bei 90% Privatanteil davon zu kommen. Weiter hat die Rechtsprechung eine Angemessenheitsbremse eingeführt, dies gilt für edle Autos mit geringer Fahrleistung und hohen Kosten. Aber ich wollte hier kein Seminar über Deutschlands steuerliches Lieblingsthema abhalten.
Vergas noch die Auswirkung bei der USt. Wenn Du den Wagen dem Unternehmensbereich zuordnest und hast einen hohen Privatanteil, so ist bei der Veräußerung trotzdem der Verkauf zu 100% der USt zu unterwerfen. Im Moment der Anschaffung ist die USt natürlich finanztechnische eine riesen Erleichterung.
Fazit: wenn die Nutzung nicht gravierend über 60-70% betrieblich, dann 1%-Regelung, ansonsten elektr. Fahrtenbuch.
War ich froh, als mein BMW vor ein paar Jahren abgeschrieben war und ich wegen der Kostendeckelung kein Fahrtenbuch mehr führen müßte, machte echt kein Spaß und veränderte das Nutzungsverhalten. Eine weitere private Fahrt in den Urlaub kostete wegen der Abschreibung bei meiner geringen Fahrleistung dann auf einmal mehr als ein Leihwagen…
In diesem Sinne.

Das entspricht dem O-Ton meines Finanzbeamten bei der Lohnsteuer-Außenprüfung „Ich habe noch kein (manuell geführtes) Fahrtenbuch ohne Fehler gesehen“. Mit meinem elektronischen Fahrtenbuch war er dann zufrieden und lobte die fehlenden Manipulationsmöglichkeiten.

Ich nutzte bis zum Kauf meines Model S DriverslogPro für iPhone. 1 Steuerprüfung (Finanzamt Bad Homburg) stressfrei überstanden. Mein Steuerberater erzählte mir von weiteren Mandanten, die mit diesem System auch in der Steuerprüfung bei verschiedenen Finanzämtern einwandfrei durchgekommen sind. Seit Model S habe ich auf WISO Fahrtenbuch von Buhl Data gewechselt - genau genommen das exakt gleiche Produkt, nur vom größeren Anbieter, der wohl von DriverslogPro abgekupfert hat. (Ich habe vermutet, dass die künftigen Updates bei dem großen Unternehmen Buhl Data sicherer sind). Diese App funtioniert aus meiner Sicht absolut perfekt! Sehr einfach zu bedienen, wenn die ersten 10-20 Einträge in Ruhe und gewissenhaft eingetragen werden. Diese Geduld ist zu Anfang notwendig. Danach ist es wirklich eine fantastische App!

Danke meinen Vorschreibern für die sehr interessanten Infos! Zu meinem steuerlichen Verständnis hat RibbertD sehr stark beigetragen und Frank.Pigge hat den entscheidenden Tipp gegeben: Warum nicht einfach eine App eines seriösen Herstellers verwenden. Vermutlich einfacher, aber viel günstiger als andere Fahrtenbücher mit viel Technik. Diese Buhl-Data-App werde ich mir mal sehr genau zu Gemüte führen.

Ich möchte hier aber noch ergänzen, dass Du beim Model S sehr schnell in die Deckelung gerätst. Schon bei einem relativ kurzem Arbeitsweg wird der Privatanteil nach 1%-Regelung über den tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs liegen. Dann gestattet uns das Finanzamt immerhin, nur die tatsächlichen Gesamtkosten als Privatanteil anzusetzen. Im Ergebnis wird das Model S dadurch steuerlich zu einem 100%-Privatfahrzeug und der Fiskus freut sich.

Der Verzicht auf das nervige Führen des Fahrtenbuch wird mir dadurch eindeutig zu teuer…

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Thema Deckelung und tatsächliche Kosten bei vielen Unternehmern und auch Steuerberatern kaum bedacht wird. Rechnet Euch doch bitte mal die tatsächlichen Kosten Eurer Fahrzeuge aus… so schwer ist das nicht. Ich vermute, dass viele sich beim Vergleich mit dem steuerlichen Privatanteil nach 1%-Regelung sehr erschrecken werden.

skip hatte dazu mal was geschrieben:

Fazit: Auto ins Privatvermögen und gegenüber der Firma mit 30ct abrechnen - da gelten übrigens nicht die Anforderungen, die an ein Fahrtenbuch gestellt werden. Natürlich gibt´s immer Umstände, die ein Fahrzeug im Betriebsvermögen trotzdem sinnvoller machen (z.B. KfW-Förderung oder Investitionsabzugsbetrag).

Vorsteuer nicht zu vergessen

Das ist aber bestenfalls ein Liquiditätsvorteil bei der Anschaffung. Auf den jährlichen Privatanteil wird Umsatzsteuer erhoben - und damit kommt die USt dann doch aus dem Privatvermögen. Sehr unangenehm wird´s dann nach Ablauf der AfA oder wenn die Deckelung nicht berücksichtigt wird und dadurch sowieso ein zu hoher Privatanteil (zzg. MwSt) angesetzt wird.

Als jemand, der jetzt seit Jahren Fahrtenbuch führt, möchte ich mal eine Lanze dafür brechen:

  1. Es spart Geld, deine Ausführungen kann man nur unterstreichen.
  2. Und ist billig: Kostet ein paar Fahrtenbücher, die gibt´s für kleines Geld im Schreibwarenladen.
  3. Es IST einfach, und geht sehr schnell: Einfach nach jeder Fahrt Kilometerstände aufschreiben, Privat/Geschäftlich kennzeichnen, öfters mal den Kugelschreiber wechseln (sonst kommen die Spinner vom Finanzamt au die Idee, man hätte das nachträglich am Schreibtisch mit einem Stift geschrieben: Ist wirklich wahr. Ich benutze das ganze Jahr sonst denselben, nur führ das Fahrtenbuch Wechsel ich den Schreiber ab und an…)
  4. Es gibt Finanzämter, die BESTEHEN auf handschriftlich und können mit ELEKTRONISCH nichts anfangen (für die Münsterländer: Finanzamt Münster-Außenstadt, oder Finanzamt Beckum: Die letzten Orte einer Old-School-Finanzverwaltung mit Schweinsledernen Aktentaschen und Bleistift und Anspitzer auf dem Schreibtisch, daneben eine klassische Theramoskanne, der Beamte trägt Pollunder und hat einen Seitenscheitel mit Pomade…).
  5. Es kommt dabei lediglich darauf an, dass das Fahrtenbuch lückenlos und plausibel ist, und das eine Tankquittung (beim Verbrenner) nicht etwa ein Datum aufweist, an dem keine Fahrt eingetragen ist… .
  6. Das kann aber auch ein Vorteil sein. Elektronische Fahrtenbücher protokollieren alles ganz genau. Handschriftliche auch, aber Start und Ziel sowie der Zweck bleiben Gegenstand privater „Interpretation“… . Manche Fahrt über 300 km zur Oma kann ja evtl. doch auch geschäftlich sein, z.b. als Fahrertraining des beruflich vielfahrenden Außendienstmitarbeiters der Arbeitssicherheit dienen :wink:

Also zusammenfassend: Nur Mut. Ein Fahrtenbuch ist nicht wirklich schwierig. Ein bisschen lästig, ja: Aber daran gewöhnt man sich schnell.

shunty:
Mir geht es ähnlich wie Dir. Ich habe über Jahre Fahrtenbucher geführt, und zwar für 2 privat und geschäftliche genutzte Fahrzeuge (Wohnmobil und PKW). Nicht nur, dass ich es total lästig fand, sondern das Problem war auch, dass trotz sorgfältiger Führung beide Fahrtenbücher bei der Prüfung gnadenlos gestrichen wurden. Da auch noch andere völlig ungerechtfertigte Dinge beanstandet wurden drohte ich dann mit einem Kamerateam auf dem Hof des FA Rostock, worauf sie sich auf einen einvernehmlichen Deal einließen. Zufall oder nicht?

Mein Stb. hatte bei seinen Prüfungen noch nie ein Fahrtenbuch, das nicht beanstandet wurde! Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass ich noch einmal eine Prüfung haben werde, habe ich wirklich keinen Bock mehr auf ein Fahrtenbuch und hoffe, eine andere pragmatischere und einfachere Lösung zu finden.

Momentan favourisiere ich die km-Geld Lösung, kann dann halt keine Vorsteuer ziehen und den Wagen angeblich nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen. Kann das eigentlich jemand bestätigen?

@michaRZ: was meinst Du mit Deckelung? Ein Arbeitsweg fällt übrigens bei mir weg, da mein Büro bei mir im Haus ist.