V-Reifen auf Roadster erlaubt?

hallo experten,

habe gestern nicht schlecht gestaunt, dass auf meinem roadie z. z. winterreifen mit dem geschwindigkeitsindex V verbaut sind, obwohl lt. kfz-schein eigentlich W-reifen dran sein müssten. wat nu? augen zu und durch bis ich ende märz neue sommerreifen draufziehe oder kriege ich probleme, falls sich das unser freund und helfer mal genauer anschaut? warum W-reifen mit bis zu 270 km/h verbaut werden sollen, ist mir allerdings der limitierung des roadsters auf 201 km/h eh schleierhaft…

danke

holger

Ich überlege gerade warum der Tesla da anders behandelt werden sollte als andere Autos. Wenn ich auf meinem Saab Winterreifen aufziehe mit H muss lediglich ein Aufkleber auf Armaturenbrett mit dem Hinweis nur 210 zu fahren. Aber es gibt keinen Ärger mit den Behörden.

Bei V mit 240 und dem Roadster der nur 200 fährt braucht man noch nicht mal einen Aufkleber. Also für mich alles in Ordnung.
Vorausgesetzt Dimension und Last stimmen?!

sehe ich auch so! das gleiche müsste ja auch für sommerreifen gelten. auch damit fährt er ja nicht schneller als 200 km/h

aber was sagt der TÜV bzw. schupo dazu, wenn die auf das „W“ im schein verweisen bzw. bestehen?

h.

Bei W(inter)-Reifen brauchst Du „nur“ einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers mit der max. Geschwindigkeit des Reifens.
Der Reifen muß auch kein Winterreifen sein, sondern braucht nur das entspr. Symbol dafür (Schneeflocke?). Steht doch
im Beitrag von dplus2000 auch so drin.

hmm…verstehe nur bahnhof.

meine frage zu eintragung/TÜV/schupo bleibt leider unbeantwortet…

h.

Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?
Es ist zulässig auch mit Winterreifen zu fahren, die einen geringeren Geschwindigkeitsindex haben als in den Fahrzeugpapieren angeben ist. Dabei muß aber ein Hinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein (Aufkleber). Zu meiner Zeit hat man das in der Fahrschule gelernt.

Hier noch der entspr. Absatz aus Wikipedia (für die digital natives und Generation Praktikum (sorry, musste sein)):

„Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt (siehe § 35 StVZO).“

was ist daran so schwer zu verstehen, dass ich auch sommerreifen gemeint habe? :open_mouth: