Zugriff auf die Live Kamera im Wächtermodus

Hallo Leute
Seit ein paar Tagen wurde die SW Version 2021.40.6 ausgeliefert! Zusammen mit der iOS Tesla App Version 4.3.1-777 sollte nun ein Live Streaming der Kameras im Wächtermodus möglich sein. Ich fahre einen M3P Jg. 2020. Leider finde ich diese Möglichkeit in der App nicht. Hat jemand damit Erfahrung?
Eine weitere Einstellung die ich nicht finde ist, dass man auf dem Handy benachrichtigt wird, wenn der Wächtermodus auslöst. Auch für Hinweise im Bezug auf das wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse…

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Es steht doch ganz klar da bei dem Changelog der App
„In ausgewählten Ländern“

Deutschland ist vermutlich wegen Datenschutz nicht dabei.

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Vielen Dank für Deine Antwort! Ich wohne in der Schweiz und wir sind hier eigentlich sehr liberal, was Datenschutz usw. angeht. Cool wäre aber eine Liste oder so, wo es nicht zu Verfügung steht.

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Oh ja dann nehme ich es zurück. Schweiz ist natürlich ganz was anderes.

Aber ja, eine Liste wäre toll, aber meines Wissens gibt es die nicht offiziell.

Die Liste ist sehr kurz: USA. Punkt.
Da die Frage schon hunderte Male in den letzten Tagen gestellt wurde, wäre es toll, wenn du deine Leseskills verbessern würdest, @Patman

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Ok, ich habe lange danach gesucht und nichts gefunden. Aber wenn Du das sagst, wird es so sein. Hab zwar gerade von einer anderen Quelle erfahren, dass es nur in China gehen soll. Hm, ist wie mit Covid, viele verschiedene Aussagen und jeder weiss es irgendwie. Aber ja, dann schliessen wir das Thema wieder.

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…Suchskills…lesen können hier die meisten, nur mit dem Suchen hapert es.

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Super Antwort.

Wenn ich mir schon die Zeit nehme auf eine Frage zu antworten ist es natürlich viel sinnvoller dem Fragesteller eine Leseschwäche zu unterstellen, als eine sinnvolle Antwort zu geben.

Wenn mich eine Frage stört, zwingt mich doch keiner dazu antworten zu müssen.

Oder ist das der normale Umgang unter Teslafreunden?
Dann brauche ich mich ja auch nicht über den miesen Teslaservice wundern🙈

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Nun ja, überall wo die DSGVO schlagend wird / ist, ist schon der evidente Wächtermodus fragwürdig. Bei Immobilien ist es schon schwierig wenn man den Eingangsbereich / öffentliches Gut überwachen möchte.

Der Tesla nimmt ja schon auf, wenn nur ein Vogel zu knapp vorbei fliegt, von Personen die nichts unrechtes tun und am Auto vorbei gehen ganz zu schweigen.

Natürlich kann man jetzt darüber diskutieren, ob die DSGVO sinnvoll ist, aber im Grunde ist Datenschutz auch Konsumentenschutz und was das betrifft sind wir in der EU, speziell Österreich / Deutschland zwar mühsam, aber letztlich müssen wir schon darüber glücklich sein, dass wir hier leben dürfen und nicht der Turbokapitalismus den Ton vorgibt.

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Bedeutet die Chance das das überhaupt bei uns kommt geht gegen null?

Darauf wird es hinaus laufen…

Nachdem meine Glaskugel für einen Thread vorhersehen musste, wann die neuen Batteriezellen im M3 verbaut werden, ist sie immer noch ganz erschöpft. Frühestens nächste Woche kann sie wieder in die Zukunft schauen. :wink:

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Hört doch endlich auf, dauernd mit der DSGVO zu argumentieren, die hat überhaupt nichts damit zu tun.

Relevant ist das Recht am eigenen Bild das in Österreich im öffentlichen Raum übrigens ganz anders geregelt ist als in Deutschland.

Die DSGVO interessiert sich nur für

  • digitale Speicherung (kein VHS-Tape, kein Papier) von personenbezogenen Informationen

Anhand eines gefilmten Gesichtes allein, kann ich keine personenbezogenen Informationen ableiten. Kennzeichen sind schon kritischer.

Ein Live Stream stellt aber beispielsweise nach Rechtssprechung in AT keine Speicherung dar (ja trotz Zwischenspeicherung), deswegen darfst Du auch überall Überwachungskameras aufstellen, nur speichern kann problematisch werden.

Auch Anlassbezogenes Filmen (also speichern) im öffentlichen Raum ist zulässig, solange Du nicht die aus dem Strassenraum typischerweise übliche Perspektive verlässt. Also Kamera über den Zaun halten ist problematisch.

Du musst weder irgendwelche Kennzeichen, Personen oder sonstwas unkenntlich machen. Problematisch wird es erst, wenn Du es veröffentlichen willst und die Verwendung zur Abwehr einer eigenen Bestrafung ist ausdrücklich zulässig.

Damit ist der Livestream im öffentlichen Raum durch den Tesla in Österreich ohne Frage erlaubt. Bei der Dashcam hängt es davon ab, ob es sich um eine anlassbezogene Speicherung handelt, da würde ich nicht an jedem Ort davon ausgehen, dass es zulässig ist. Aber wenn der Tesla auf meinem privaten Grundstück ist darf er dieses und sogar unvermeidbare Teile des öffentlichen Raumes jederzeit filmen.

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Wenn ich nach einer Nacht Wächtermodus 3000 Events drauf habe ist diese Funktion für mich von Haus aus für den Hugo.
Sehr sinnvoll ist das Aufzeichnen wohl nur bei einem Unfall.

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Ich weiß zwar nicht, wer oder was dein Hugo ist, aber bei 3000 Ereignissen pro Nacht solltest du dich vielleicht mal über die möglichen Ursachen, was Fehlbedienung respektive suboptimal abgestelltes Fahrzeug betrifft, informieren (zB LED-Straßenbeleuchtung). Das Forum wird dir Lesestoff für’s ganze Wochenende bieten.

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Die Datenschützer sehen das aber anders:

… ich bin sicher kein Datenschutzexperte, allerdings habe ich dies bei einem DSGVO Seminar auch so gelernt, beispielsweise ist lt. dem damals Vortragenden eine Gegensprechanlage mit Livebild erlaubt, mit Aufzeichnungsfunktion aber bewilligungspflichtig.

Und die Wächterfunktion zeichnet ja mehr oder minder alle Bewegungen auf, wenn ich nun privat auf meinem Stellplatz stehe, könnte ich so aufzeichnen wann wer heimkommt.

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Hab ich ja gesagt, die anlasslose Aufzeichnung im öffentlichen Raum ist nicht so einfach (aber auch nicht unmöglich) aber hat ohne weitere personenbezogene Daten nichts mit DSGVO zu tun, sehr wohl aber mit ABGB und DSG.

Und live cam ist ja keine Aufzeichnung, also jedenfalls in Österreich erlaubt, ansonsten wären ja auch keine Rückfahrscheinwerfer, spiegellose Rückspiegel und eigentlich sämtliche Kameras in allen Autos nicht erlaubt.

Es geht immmer um den Anlass und die Verarbeitung der Daten.

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Diese Antwort ist schlicht eine Unverschämtheit, für die Du Dich entschuldigen solltest.

Du meinst bestimmt „Suchskills“, aber auch damit machst Du es Dir zu einfach.

Sicherlich stecken die meisten Antworten irgendwo hier im Forum, aber eine zielgerichtete Suche ist hier nicht wirklich möglich, da wir Teilnehmer, mich eingeschlossen, sehr kreativ sein können, was Formulierungen angeht.

Und wenn Du dem Poster wirklich hättest helfen wollen, hättest Du den entsprechenden Faden ja verlinken können.

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Wer ist das?

Selbst das kurze Zitat aus der Zeitung zeigt doch welch‘ Geistes Kind die Verfasser sind:

Platte Verallgemeinerungen, von keinerlei Sachverstand getrübt.

Aber wie man auch hier in der Diskussion schön sieht, muss die DSGVo für Sachverhalte herhalten, die sie gar nicht adressiert.

Die DSGVo adressiert primär die Speicherung personenbezogener Daten und den Umgang damit.

Ob zum Beispiel ein aufgenommenes KFz Kennzeichen schon unter personenbezogene Daten fällt, ist zumindest umstritten, da Otto Normalverbraucher gar nicht in der Lage ist (oder sein sollte) den Halter zu ermitteln.

Ich persönlich kann auf den Live Sentry Mode gut verzichten…

Nein.
Der Wächter zeichnet nur auf, wer dem Fahrzeug zu nahe kommt. Und diese Aufnahmen darfst Du zum Beispiel nicht veröffentlichen („Wham!Bam!TeslaCam“).

Wie schon wiederholt hier im Forum dargelegt, darfst Du die Aufnahmen aber den Strafverfolgungsbehörden weiter geben, wenn sie der Strafverfolgung dienlich sind.

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