Zugeparkte Ladestationen bis 31.01.2021 (Teil1)

Sehe ich anders. Wer Laternenparker ist und nicht zu Hauseladen kann, braucht eine Lademöglichkeit, bei der er die Chance hat, das Auto entweder stehen zu lassen oder umzuparken.

Zu verlangen, nachts um 2 Uhr das Auto umzuparken ist wenig sinnvoll, das bedeutet faktisch, dass der Platz nachts gar nicht zum Laden genutzt werden kann. Und das gleiche gilt für den Pendlerparkplatz. Die Leute, die daparken können das Autonicht nach vier Stunden umparken, wenn dort eine Beschränkung gilt, ist der Ladeplatz für die potentiellen Kunden nicht nutzbar.

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Hättest Du den Ladestrom nicht so einstellen können, dass keine Blockiergebühr angefallen wäre?

Die Blockiergebühr fällt soweit ich weiss bei Maingau nach 4 Stunden an. Ob du lädst oder nicht ist irrelevant.

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Von einer Blockiergebühr nach 4 Stunden höre ich zum ersten mal, das ist doch Schildbürgertum, oder? Wenn Maingau das macht, wundert es mich, daß die noch Kunden haben. Die können doch nicht erwarten, daß jemand im Hotel um 2 Uhr mitten in der Nacht den Wecker stellt, in den Regen geht und dann einen Parkplatz sucht, das ist doch totaler Unsinn!

Die sind aber nicht die einzigen, das kommt bei immer mehr Anbietern so. Bezahlt hab ich die auch schon einmal, aber das Mittagessen in Laboe war so lecker, dass sich die paar Euros gelohnt haben.

Genau das ist der Punkt. Die Blockiergebühr fällt unabhängig davon an, ob man lädt oder nicht lädt! Das ist tagsüber legitim, nachts doof. Es gibt ja bereits die ersten Anbieter, die die Blockiergebühr nachts aussetzen. Das finde ich einen angemessenen Kompromiss.

Aber bitte lasst hier nicht auch noch über die technischen Details der Blockiergebühr diskutieren. Das wurde im passenden Thread lang und breit diskutiert:

tl;dr: Es gibt viele Gründe, technisch weiß der EMP (also der, mit dem der Kunde den Vertrag hat) nichts über den Ladevorgang, einige CPO (Ladepunktbetreiber) rechnen gegenüber dem EMP auch per Zeit ab, am Auto kann man die Ladezeiten künstlich verlängern, usw…
Fazit: Außer Tesla kann das keiner sauber regeln, weil zu viele Faktoren und Mitspieler da sind.

Blockiergebühren werden mittlerweile sowohl von Maingau als auch von EnBW erhoben. Jeweils nach 4 Stunden Ladezeit. Sinnvoll finde ich das an stark frequentierten Orten wie z.B. Innenstädten mit erhöhtem Ladebedarf über den Tag.

Weniger sinnvoll finde ich das an:

  • Pendlerparkplätzen
  • Während der Abend/Nachtstunden
  • In der Nähe von Industrie und Arbeitsplätzen
  • Freizeitparks
  • Hotel- & Übernachtungsanlagen
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Es müssten Blockiergebühren, wie bei Tesla erhoben werden.
Gestaffelt nach AC/DC. (Bei DC entsprechend teurer)

Ab Ladeende (+ 10-20min) Betrag X/min.

Bei AC kann dies entsprechend des Standortes Nachts auch gerne deaktiviert werden. Stadtbewohner haben in den seltesten Fällen die Option, sich eine eigene Wallbox zu besorgen.
Wer allerdings zu lange an einer DC Säule (>=50kW) lädt, sollte saftig bezahlen, ähnlich Supercharger.
Ich hab mich beim Verbrenner ja auch nicht an eine Tankstelle gestellt, den Tankrüssel eingesteckt und bin über Nacht verschwunden.

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Finde nicht dass das konstruiert wäre. Durch nächtlich anfallende Zeitgebühren verzichtet man schon von vorherein auf das Laden ab dem späten Abend, so dass ab dem Abend an der „doch immer leerstehenden“ Ladesäule die Verbrenner-PKW kostenfrei parken - und zwar zu 99% unsanktioniert.

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Ja, es ist wirklich sehr „konstruiert“, wenn das Auto 7 Stunden laden muss um 22 Uhr am Lader angeschlossen wird, und er sich den Wecker auf zwei Uhr zum Umparken stellt. 3 Stunden Fußweg erscheint mir wirklich übertrieben :rofl:

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das würde ich empfehlen mit gleichmut zu überdenken … von schildbürgertum könnte man in diesem zusammenhang evt dann mal anfangen zu reden, wenn am strassenrand alle 10 meter eine steckdose installiert ist - derzeit wohl eher nicht

ich bin seit jahren maingau kunde - und ich bin froh dass sie diesen derzeit vernünftigen weg gehen - ich sehe auch keinen unterschied im hinblick auf die uhrzeit. wer tanken muss, muss tanken, egal wie spät es ist

und natürlich ist das angenehm den hybriden gemütlich zig stunden nuckeln (oder nur angesteckt…?) zu lassen und gleichzeitig downtown für lau zu parken - im sinne aller ist das allerdings derzeit sicher nicht

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@moderatoren: kann jemand die Blockiergebühren Diskussion bitte in das passende Topic umziehen?

Hab das mal mit Gleichmut überdacht, stehe da aber noch immer im Regen.
Klar ist das Thema der zugeparkten Ladestationen ein Ärgernis. Das aber damit bekämpfen zu wollen, die eigenen Kunden nach Punkt vier Stunden mit einer Blockiergebühr zur Kasse zu bitten, ist mir nicht eingänglich. Verstehen könnte ich an stark frequentierten Plätzen eine Parkgebühr von x/Stunde im orts- und marktüblichen Rahmen. Ich habe auch schon Strom eingekauft, um überhaupt für 3 Stunden einen Parkplatz zu ergattern, obwohl ich den teuren Strom nicht benötigte, das ist dann auch ok. Nur mit der pauschalen Blockiergebühr kann ich nichts anfangen und werde da sicher auch nicht Kunde. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs gibt es schließlich andere, die sich da kümmern sollten. Die zugeparkten Ladestationen sind für Kommunen und Abschlepper ein honoriges Potential, das auch gehoben werden darf.

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So sehr ich Hybride und Schnarchlader nicht mag. Dennoch sollte jeder Laternenparker die Möglichkeit gewährt werden sein Fahrzeug vollständig laden zu können. Wenn das halt 8 Stunden dauert, dann ist das so.

Wir dürfen nicht mit unseren riesen Akkus, schnellen Ladegeschwindigkeiten und die priviligierten mit heimischer Wallbox, zugeparkte Ladestationen mit lang ladenden Fahrzeugen verwechseln. Leben und Leben lassen.

Unter zugeparkte Ladestation verstehe ich absichtliches, zuparken mit einem nicht ladeberechtigtem Fahrzeug. Blockiergebühren lösen in dem Fall aber nicht das Problem sondern schaffen nur neue, die gelöst werden müssen.

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In der Hoffnung die Kurve zum eigentlichen Thema zu bekommen :slight_smile:

Ich finde, dass der jewilige CPO zusammen mit der Kommune und evtl. dem Grundstückseigentümer die für den jeweiligen Ladepunkt passende Regelung treffen muss. Die Liste von @christopher könnte man ja beliebig erweitern :wink:
Das sollte dann aber nicht der EMP, sondern der CPO und die zuständige Ordnungsbehörde durch entsprechende Beschilderung klären.

Man sieht ja, dass das immer häufiger sinnvoll gelöst wird. Aber eben noch nicht immer.
In der Münchner Innenstadt sind alle Säulen am Straßenrand mit dem Hinweis 4h tagsüber und unbegrenzt nachts versehen. Das war die Entscheidung der Stadt und scheint dort relativ gut zu funktionieren und passt auch in die Systematik des Anwohnerparkens und der restlichen Beschilderung in München.
Doof sind natürlich Regelungen, die Ladeplätze zu stark einschränken (ich habe mal AC 11kW mit 2h Maximaldauer gesehen) oder für alle freigeben.
Kritisch sehe ich aber durchaus auch, wenn Ladeplätze einem einen technisch nicht erklärbaren Vorteil bringen. Damit meine ich „Luxus-Parkplätze“ vor dem Haupteingang des EKZ, Gratis Parken im Zentrum mit Parkplatzmangel, etc. Dadurch lädt man ja zur Misnutzung ein, denn das sind keine Parkplätze!

Ich habe damit Schilder gemeint auf denen darauf hingewiesen wird, dass die Plätze vor der Ladestation automatisch überwacht werden und bei Verstößen automatisch ein Abschlepper gerufen wird und ein saftiges Bussgeld fällig ist. Wenn die Technik dafür teuer ist kann man ja die vielen Ladeplätze für die Technik vorbereiten und die eigentlichen Überwachungsgeräte dann rotieren lassen, ähnlich den Kästen mit den Blitzern, die ja auch nicht immer mit Kameras besetzt sind.

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ich verstehe unter einer „zugeparkten ladestation“ den zustand, dass dort irgendein auto steht, welches nicht oder nicht mehr laden kann.

eine öffentliche ladestation ist kein privater parkplatz, sondern eine ladegelegenheit.

4h ladezeit halte ich für angemessen, bevor eine blockiergebühr erhoben wird. nach 4h sind i.d.r. 44 kwh mehr im akku. das ist jede menge.

die einwände, dann mitten in der nacht rauszumüssen, kann ich nicht akzeptieren.
für mich sind das nur argumente, um die eigene bequemlichkeit zu rechtfertigen.

anstelle auf einmal in 8h den akku vollladen zu wollen und auf der couch liegenbleiben zu können, kann man das gleiche auch an zwei tagen zu je 4h machen. dann muss man halt abends mal raus an die frische luft. ist nicht ungesund…

ich mache das seit 1,5 jahren und 30.000 km so und es bricht mir kein zacken aus der krone. blockiert habe ich 2x bei konzertbesuchen in münchen, da war es mit kurz auto wegfahren nicht so einfach. dann habe ich halt 16€ blockiergebühren zahlen müssen und fand das auch angemessen.

ohne blockiergebühr wäre dem missbrauch einer ladestation zu einem kostenlosen privatparkplatz tür und tor geöffnet. finde daher die blockiergebühr nach 4h für einen tragbaren kompromiss für fast alle.

madmax

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Die Frage ist eben auch, inwieweit der Betreiber wegen entgangenem Gewinn diese Blockierer belangen kann.

Ich zitiere:
Entgangener Gewinn ist nach deutschem Schadensersatzrecht gemäß § 252 BGB Bestandteil jedes Schadensersatzanspruchs. Die Norm hat klarstellende Bedeutung, denn die Verpflichtung auf Ersatz des entgangenen Gewinns resultiert bereits aus § 249 Satz 1 BGB. … Dogmatisch gehört der entgangene Gewinn zum mittelbaren Schaden.

P.S.: insbesondere bei Verbrenner braucht man da als Betreiber wohl nicht zu befürchten, hier Kunden zu vergraulen. :thinking:

In Wien zahlt man in der Nacht weniger und kann bis 8h früh laden. Das ist extrem angenehm. Musste man alle 4 h abstecken wäre das extrem mühsam und sicher ein Hindernis mehr um ein eAuto anzuschaffen.

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Unter „zugeparkte Ladestationen“ verstehe ich auch absichtliches zuparken mit einem ladeberechtigten Fahrzeug, welches aber nicht lädt, sondern nur den Stecker pro Forma reinsteckt! Beispielsweise um die sonst anfallende Parkgebühr zu sparen.

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