Weiß jemand, welcher Paragraf zur Anwendung kommt, wenn jemand tagelang angeschlossen die Säule blockiert? Hat jemand schon mal tatsächlich erlebt, dass Polizei oder Ordnungsamt mehr gemacht haben als ein Knöllchen zu schreiben?
Im obigen Beitrag habe ich die Situation schon mal beschrieben.
Heute war die Polizei endlich mal vor Ort. Aber dass die Säule seit 20h belegt ist, dagegen können sie nichts machen. Am Ende gab es ein Knöllchen, weil das Auto, das seit 20h dort steht, zu weit vom Bordstein entfernt parkt!
Die einzigen aktuell verfügbaren PHEV mit CCS dürften die Mercedes C und E 300e sein. Die haben ca. 24 kWh Akkukapazität und laden über CCS mit max. 50 kW. Damit sind die in einer halben Stunde voll. Ich wüsste nicht, warum man diesen das Laden an Ionity „verbieten“ sollte
Eine pauschale Antwort darauf wird dir da leider niemand geben können, weil das von mehreren Faktoren abhängt.
Vor allem, ob es sich um Privatgelände oder öffentlichen Verkehrsraum handelt und wie die Beschilderung ist.
Wenn in der Bewertung klar und deutlich der Grund drin steht (Ladepunkt zugeparkt) verstehe ich die Aufregung nicht. Wenn ich eine Dienstleistung einer Firma brauche und mich über geeignete informiere, gehe ich doch auch nicht nur über die Sternebewertung sonderen lese mir die Ressensionen durch. Und ehrlich gesagt gehört das allgemeine Verhalten der Mitarbeiter auch zu einer Firma dazu. Wenn diese die Kunden z.B. beschimpfen oder beleidigen hat das ja auch nichts mit der fachlichen Leistung zu tun und ist ganz klar ein Bewertungsgrund.
Die Beschilderung lässt auch zu wünschen übrig.
Es wird keinerlei Beschränkung auferlegt. Hier steht ja nur der Hinweis „Hallo, hier ist die Ladesäule“. Was drunter textlich steht, ist uninteressant.
Nach meiner Erfahrung ist es gut, wenn die Ladesäule + Parkplatz „seltsam“ aussieht und dann noch irgendwo im hintersten Eck des Parkplatzes ist. Insofern finde ich diese Anordnung nicht schlecht. Ich würde vermuten, dass das eher weniger häufig zugeparkt wird.
Kurzes Feedback hierzu:
Wurde heute Vormittag von der Polizei Erlangen angerufen.
Schon mal schön, dass man sich der Anzeigen via weg.li direkt annimmt.
Die beiden angesteckten Hybride erwartet eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. Der Beamte hält es für schwierig zu beweisen, dass die beiden nicht gerade voll wurden (wozu dann das „im Ladezustand“ Vermerk?). Ihm war auch nicht bekannt, dass man an diesem Schild nur mit E Kennzeichen stehen darf. Wollte sich dahingehend aber nochmal erkundigen.
Rechts erwartet ein Bußgeldbescheid. Evtl. sogar gleich 2.
Könnte natürlich härter geahndet werden, aber kann man mit Leben… Sorgt vielleicht zumindest etwas für Awareness…
Genau wo ich da war lud ein ID3 und an der AC Säule stand ein Plug-In der ebenfalls geladen hat. Gegen beide kann man nichts sagen, die haben die Infrastruktur verwendet und ordnungsgemäß in den Flächen geparkt. Dumm nur, dass ich dann nicht laden konnte, weil kein Platz mehr zum parken für den zweiten CCS Stecker war.
Haha, fänd ich gut wenn der gleich zwei bekommt. So dreist muss man auch erstmal sein.
Auf jeden Fall sehr ärgerlich, zumal diese Ladestation sehr oft mit tatsächlich ladenden BEV oder PHEV belegt ist (im Gegensatz zu den Behauptungen der ESTW). Trotzdem kann die Beschilderung nicht bedeuten, dass ein „angeschlossener“ E-PKW mit „E-Kennzeichen“ nach einem evtl. Ladeabbruch genau an diesen nicht selten problematischen Säulen auf Zuruf eine „Verwarnung“ bekommt. Maßgebend ist halt die hier (mutmaßlich) ordnungsgemäß ausgelegte Parkscheibe.
Richtig ist freilich, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur in Erlangen (mit Ausnahme Tennenlohne an der A3) seit 2020 nicht mehr ergänzt worden ist. Wie schrieb die Stadt Erlangen Stand im März 2022 so schön über ihre ESWT: „Die für 2021 und 2022 geplanten 12 Ladesäulen (entspricht 24 Ladepunkten) werden gebündelt 2022 umgesetzt.“
Es ist freilich nichts hinzugekommen, nur der 4. Ladepunkt ganz links (ehem. DELVPE20454*001) wurde ausgebaut, zuerst war dazu passend wenigstens die „grüne“ Bereitsschaftsanzeige ausgeschaltet, jetzt leuchtet sie immer - Erlangen wartet eben auf das Wasserstoffwunder.
100% ist auch ein Ladezustand. Die Münchner haben mit der blöden Formulierung angefangen.
Bei uns in der Gegend steht meist dran „während des Ladevorgang“.
Das ist schön wenn selbst die Beamten noch den überfälligen Lerneffekt haben und Verkehrsschilder kennen lernen.
Wenn das dort ab jetzt bekannt ist, wird der Beamte und ein paar seiner Kollegen sicher besser damit umgehen können für die Zukunft.
Wenn ich mir überlege was für ein Wirrwarr es aber auch bei den Schildern gibt ist das ein Punkt den ich nachvollziehen kann. Ich würde behaupten 95% der Autofahrer kennen z.B. das CarSharing Schild nicht bzw. wissen nicht was es bedeutet. Das man einzelne Schilder im Wald nicht kennt kann ja durchaus passieren.
Dieses Thema wurde automatisch geschlossen, nachdem die maximale Anzahl von 5000 Antworten erreicht wurde. Setze die Diskussion bei Zugeparkte Ladestationen, Fortsetzung (Teil 2) fort.