der letzte Beitrag ist zwar schon etwas länger her, aber ich beschäftige mich momentan ebenfalls mit dem Thema und kann vielleicht etwas dazu beitragen.
Ich bekomme übermorgen mein Model 3 als Dienstwagen, möchte diesen mit 1%-Regelung (geteilt durch 4 ) fahren und habe gestern eine Wallbox installiert bekommen. Entgegen dem, was ursprünglich ausgemacht war, ist diese mangels Verfügbarkeit nicht mit einem eigenen Zähler ausgestattet. Bevor ich hier einen Zähler nachrüsten lasse, dachte ich mir, lohnt vielleicht ein Anruf beim Steuerberater unseres Unternehmens.
Laut ihm könne man im Falle der Monats-Pauschale das Laden unterwegs nicht mehr über den Arbeitgeber abrechnen. Bei der Variante mit Zähler ablesen und dokumentieren wäre es wohl für eine wasserdichte Steuerprüfung notwendig folgendes zu dokumentieren:
Datum und Uhrzeit Beginn Laden
Ladestand des E-Fahrzeuges vor dem Laden
Datum und Uhrzeit Ende Laden
Ladestand des E-Fahrzeuges nach dem Laden
Verbrauch kWh
Sinn und Zweck soll es sein, zu unterbinden, dass andere Fahrzeuge geladen werden. Das ist natürlich vollkommen irrsinnig, da ist man ja mehr am schreiben als am Laden.
Soviel zu den Infos die ich bereitstellen kann, nun noch eine Frage meinerseits:
Gibt es hierfür vielleicht sogar einen Zähler, der alles obige mit aufnimmt? Kann man vielleicht über die App von Tesla sogar etwas auslesen?
Es sollte zwar in den Bedingungen des Arbeitsgebers aufgeführt sein, aber ‚unterbinden‘ ist IMHO Unsinn. Ich kann auch jetzt mit meiner Tankkarte meinen privaten PKW tanken.
Ich werde für meinen dienstlichen BEV einen zusätzlichen Zähler installieren alle 3 Monate eine Barauslage mit Dokumentation des Zählerstandes einreichen.
Puh, das klingt kompliziert.
Wenn du am Wagen aufzeichnest (z.b. mit Tronity) dann fehlen dir die Ladeverluste des Ladevorgangs - soll überspitzt heißen, dein Stromzähler zeichnet 10kW auf und im Auto kommen nur 8kW an, die dann auch aufgezeichnet werden.
Ich würde mir an deiner Stelle ein extra Zähler nachrüsten (EID konform kostet um die 50 €) und die Box daran anklemmen. Das sollte eigentlich reichen. Den Zähler 1x im Monat ablesen und ein Foto einreichen. Gleichzeitig müsstest du auch was bei deinem AG unterschreiben, dass du an der Wallbox nur dein Dienstwagen lädst (und das natürlich auch nur machen)…
ISt die Wallbox auch von deinem AG? Evtl spendiert er dir den zusätzlichen Zähler auch bzw. der Wallboxhändler, wenn er sich nicht an die Vereinbarung hält…
Newmotion bietet Dir das auch als Dienstleistung. So macht es mein Arbeitgeber.
Da ich aber schon eine Wallbox montiert habe (und auch nicht mehr so lange arbeiten wollte), werde ich auch die Lösung mit separatem Zähler und Umschalter lösen.
Genau das war auch meine Aussage dem Steuerberater gegenüber Aber der ist nun mal auch nicht der Steuerprüfer der in 2-3 Jahren eventuell genau an der Stelle das graben anfängt…
Die Variante mit dem Zähler habe ich ja eben auch angedacht, nur lt. Steuerberater mit oben aufgeführter Dokumentation - das erscheint mir etwas umständlich.
Die Wallbox ist über die kfw-Förderung selbst angeschafft. Ich bin Prokurist und habe insofern kein Problem mir selbst was auszufüllen oder den Zähler über Firmenkosten nachzurüsten, es geht lediglich darum, das für eventuell anstehende Steuerprüfungen wasserdicht zu machen. Der Zähler erscheint mir auch die einfachste Variante - aber ohne die Dokumentation außen herum scheint es wohl den Steuerprüfern sauer aufzustoßen.
Habe hier gespannt mitgelesen:
Das wird dann ja spannend für die Firma meiner Frau: Sie soll nur einmal im Jahr den Anfangs- und Endstand des Zählers einreichen.
Wobei ich der Meinung bin, dass eine Manipulation ohnehin schlecht möglich ist, da man ja einfach den Verbrauch ausrechnen kann und damit größerer Missbrauch ausgeschlossen ist. Aber das reicht dem deutschen Steuerbeamten vermutlich nicht.
Ist ein Weltkonzern. Erstaunlich, dass sie es nicht besser wissen. Aber jeder fängt mal klein an…
Das mit Newmotion scheint mir eine gute Lösung zu sein, wobei das dem Anschein nach eher für größere Fuhrparks ausgelegt ist.
Vielleicht schaue ich nochmal ob ich so eine oder eine ähnliche Wallbox herbekomme, die die Ladezeiten steuerlich korrekt erfasst und der Elektriker, welcher mir die Wallbox mit verkauft hat, soll die andere wieder zurücknehmen. Aber danke für den Tipp
Die Meinung kann ich nur teilen, es geht ja wie so oft auch nur darum, dem „deutschen Steuerbeamten“ die Argumentationsgrundlage gleich im Vornherein entziehen zu können.
Wer weiß, vielleicht ist es am Ende alles heißer gekocht als es gegessen wird, vielleicht weiß der Weltkonzern in welchem deine Frau angestellt ist auch einfach mehr als unser Steuerberater
Na, ich befürchte eher nicht.
Aber die Auflistung, so wie vom Tanken gewohnt kann es ja wohl zukünftig nicht mehr sein, denn das würde jeden Tag mindestens eine und teilweise mehrere Einträge bedeuten. Ein administratorischer Wahnsinn wäre das. - Aber ich befürchte Böses…
NewMotion ist aber auch eher höherpreisig anzusehen was den privaten Gebrauch angeht. Ist bei uns im Unternehmen ganz schnell gestorben und wir machen die monatliche Pauschale
Hallo zusammen,
ich habe mir hier im Forum nun ne Stunde lang alle halbwegs passenden Beiträge durchgelesen, bin aber noch nicht 100% sicher. Deshalb die Frage:
Ich würde gerne eine Wallbox anschaffen, mit der ich sowohl den Dienstwagen (Model 3), als auch ein noch zu beschaffendes privates eAuto (Kein Tesla) laden möchte. Nun benötige ich dafür eine Wallbox mit MID-Zähler, die über RFID oder ähnliches zwei Abrechnungskonten hat. Kann dies die https://www.mobilityhouse.com/de_de/evbox-elvi-wallbox-v2-wlan-mid-11kw-6m-typ2-black-1.html leisten? Gibt es noch eine günstigere Möglichkeit?
Schaff dir 2 WB an. Es ist total nervig ständig umstecken zu müssen. (Eigene Erfahrung!).
Dann baust Du einfach einen geeichten Zähler in den Sicherungskasten vor die WB, die Du nur beruflich nutzt.
Diese Box kannst Du dann auch steuerlich geltend machen.
In Summe dürften zwei günstige WB inkl. installation abzgl. Steuervorteil kaum teurer werden, als die o.g. WB.
Noch ein Tipp: Frage mal Deinen Arbeitgeber, ob er einen Zuschuss gibt. War bei uns so.
Hey, habe gerade ein ähnliches Thema und werde die Elvi Box bestellen. Ich kann ab November auch auf der Arbeit laden und brauche die andere Box dann fast überhaupt nicht mehr. Glaube aber das umstecken würde mich nicht stören. Mein Arbeitgeber leiht mir die Box und dadurch muss ich wohl nicht mal einen Geldwerten Vorteil versteuern. Günstiger geht es dann leider nicht mehr ohne Förderung.
Keine Ahnung was Du mit geldwertem Vorteil in diesem Zusammenhang meinst.
Wenn Du Deinen Strom einsetzt, dann bekommst Du den für Deinen Dienstwagen als Spesen zu 100% ersetzt.
Der Fall ist wahrscheinlich nicht so anders, vlt. muss er ja die Box nicht kaufen wenn er das liest.
Ich hatte die gleichen Ideen und mich jetzt, nach meinen Empfinden nach und für meine Situation, für die einfachere Variante entschieden. Er sollte einfach mal mit seinem AG sprechen ob sich da etwas machen lässt und er eine Wallbox „leihen“ kann.
Der Strom wird natürlich vom AG getragen, habe nie etwas anderes geschrieben!?