Werkstatt verzögert Reparatur – Versicherung will nicht zahlen. Was tun?

Das ist einfach fahrlässig und saugefährlich. Alleine deswegen sollte dir die Versicherung nichts bezahlen!

3 „Gefällt mir“

Danke das ich nicht alleine mit meiner Einschätzung bin. Irgendwie ist das ganze hier echt skurril.

5 „Gefällt mir“

Er probiert es halt…:wink: im positivsten case für ihn…

Kann man auch etwas anders sehen und dann ich denke er kann froh sein, dass die spezielle Abteilung der Versicherung nicht eingeschaltet wird/wurde.

Wie gesagt 3-7 Tage Nutzungsfall wären m.E. einfach akzeptiert worden für so einen Schaden.

Aber 13.000 Euro klingt nach etwas ganz anderem vor allem da der Schaden ja nicht sofort behoben wurde. :wink:

Hier müsste man belegen, dass Teile nicht lieferbar gewesen wären oder der Wagen nicht verkehrssicher gewesen wäre. Beides kann er nicht -und er ist ja sogar damit gefahren- und damit riecht das m.E. mach der Sonderabteilung…

Somit würde ich da die Finger von einer Klage lassen, denn wenn die Rechtsabteilung der Versicherung den Vorgang genau prüft wird es unangenehm…

Das ist aber nur ein Teil: Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Werkstatt. Das ist ein Fall der etwas anders liegt. Hier wäre die Werkstatt zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie ihre vertraglichen Leistungen nicht erfüllt hätte. Aber wir kennen weder den Vertrag noch weitere Details. Das ist ein klassischer Vertragsfall den jeder Anwalt erledigen kann. Hier zählen die AGBs und die muss man eben prüfen :man_shrugging:

Das hat aber mit dem Unfall und dem
ganzen Vorgang wie es passiert ist nichts zu tun.
=> Reines Vertragsrecht
P.S 2022 gilt die post Corona Regelung die von gebrochen Lieferketten ausgeht und damit kann es zu deutlichen Verzögerungen bei Ersatzteilen kommen :wink:

Ich sehe das so, du hattest 3 Unfälle:

  1. Auffahrunfall: Die Versicherung hat den Schaden bezahlt, nach einer provisorischen Reparatur bei der Werkstatt war den Wagen wieder in verkehrssicherem Zustand. Du konntest ab Abend wieder fahren, also gab es keinen Nutzungsausfall.
  2. Leitplanke: Deine Versicherung hat den Schaden bezahlt, es besteht keinerlei Zusammenhang mit den anderen Unfällen.
  3. Stossstange fällt ab: Am Abend des ersten Unfalls hattest du dein Auto in verkehrssicherem Zustand übernommen, die wegfallende Stossstange hat also nichts mit dem ersten Unfall zu tun*. Der Unfall entstand, weil die provisorische Reparatur nicht richtig durchgeführt wurde. Der Verursacher des 3. Unfalls ist somit nicht derjenige des ersten, sondern die Werkstatt. Der Nutzungsausfall entstand auf Grund des dritten Unfalls, nicht des ersten, somit richtet sich dein Anspruch darauf an den Verursacher des dritten Unfalls: die Werkstatt.

  * Du könntest noch argumentieren, dass der Wagen nach der provisorischen Reparatur nicht in einem verkehrssicheren Zustand war. Damit würdest du aber zugeben, 6 Wochen lang mit einem nicht verkehrssicheren Auto herumgefahren zu sein - und in der Zeit auch noch einen Unfall verursacht zu haben. Das würde ich also unterlassen.

Anders ausgedrückt:

hier sehe ich deinen Denkfehler. Die Heckstossstange ist nicht wegen des ersten Schadens abgefallen, sondern wegen der mangelhaften Reparatur.

PS: Du bist auch nicht der erste mit dem Problem: Clarke and Dawe - The Front Fell Off

4 „Gefällt mir“

So, ich erkläre es noch einmal für die, die es nicht verstehen :upside_down_face::
Der Hauptschaden (Auffahrunfall) hat mir die Heckstoßstange so stark beschädigt, dass diese an den Seiten aus den Clips gesprungen ist. Kein TÜV, Gutachter, Polizist oder wem auch immer, erlaubt das als Fahrsicher. Der Grund dafür ist, dass Passanten bei einem Unfall daran hängen bleiben und dadurch noch mehr Personenschäden entstehen können.

Das Auto wurde in die Werkstatt gebracht, damit es bis zur Lieferung der Ersatzteile Fahrsicher gemacht wird. Dies wurde, wie es auch gängig ist, mit Panzertape und Kabelbinder gesichert und versichert, dass dies Fahrsicher ist (abgesegnet vom Gutachter, TÜV und Rechtsanwalt). Nun hat die Werkstatt scheinbar scheiße gebaut, da die Absicherung nicht gut genug war und somit am genannten Datum abgeflogen ist. Ab da war das Auto nicht mehr Fahrsicher und durfte nicht mehr bewegt werden. Das liegt daran, dass es keine Stoßstange mehr gab, die scharfe Kanten absichern konnte.

Somit ist das nicht meine Schuld und auch nicht von mir fahrlässig. Fahrlässige der Werkstatt, ja definitiv.

Ab dem Datum, wo das Auto nicht mehr bewegt werden kann, fällt der Nutzungsausfall an, da wiederholt es nicht meine Schuld war, dass mir jemand aufgefahren ist.
Liest euch einfach mal die Sachen durch.

1 „Gefällt mir“

Von wessen Versicherung forderst du denn nun den Nutzungsausfall von 13’000€?

3 „Gefällt mir“

Du könntest höchstens die Nutzungsausfallpauschale von der Haftpflichtversicherung der Werkstatt, die dein Auto für verkehrssicher erklärt hat, fordern. Das solltest du aber gut beweisen können.

3 „Gefällt mir“

Naja, wenn da TÜV, Gutachter und Rechtsanwalt vor Ort waren und den Wagen als Verkehrssicher freigegeben haben, sollte es ja genügend Personen geben, die dazu befragt werden können.

Ich bekomm andauernd das Bild nicht aus dem Kopf, wie jemand vom TÜV, der Gutachter und der Anwalt dem Mechaniker dabei zusehen, wie der mit Panzertape und Kabelbindern die Stoßstange flickt, und die dann zustimmen: „Jo, so geht das!“, „Das kann man so lassen.“, „Sieht gut aus, fast wie neu.“ :joy:

7 „Gefällt mir“

Grade die Aussage, dass der Anwalt sich auch davon überzeugt hat, überzeugt mich garnicht :sweat_smile:

Und was macht überhaupt jemand vom TÜV dabei? :smile:

5 „Gefällt mir“

Und…

Sind einfach zwei komplett unterschiedliche Aussagen​:wink::nerd_face: und damit ist auch das hier:

Unsinn, da keine Werkstatt dir das bestätigen wird😉 Wenn doch hast du ja einen Belegung und ein entsprechendes Gutachten, wenn Gutachter und Co vor Ort waren. Stell das mal geschwärzt von pers. Daten ein?

Ich hatte sowas ähnliches. Spielgel abgefahren (war ich selber) und mir wurde ein Skoda Spiegel als Notlösung auf mein eigenes Risiko verbaut (!). War auch ein Tesla Body Shop auch hier Lieferzeit 3 Monate für den Spiegel am MS.
Mein Risiko…ganz klar. Kein Gutachten und klar als Notreperatur auf der Rechnung gekennzeichnet.

Somit ich denke, die Werkstatt hat dir das auf deinen Wunsch provisorisch gesichert. Dann bei den Folgeschäden hat sich das Provisorium gelockert. Wundert auch nicht. Ist dein Risiko du hättest den Wagen auch stehenlassen können. Keiner kann dir bei einem Provisorium eine Garantie geben.

Und nochmal…es sind zwei Fälle. Gegenüber der Versicherung aus dem erste Fall hast du keine Ansprüche, da du eine Notreperatur akzeptiert und durchgeführt hast. Hättest du das verweigert, hättest du den Anspruch😉.

Beim zweiten Thema ist es ein Thema AGBs.

2 „Gefällt mir“

Wenn die Stossstange die Ursache des Problems ist und die lange Reparaturzeit sich letztlich auf den ersten Unfall zurückzuführen lässt, muss die erste Versicherung deinen Anwalt zahlen. Das sollte ein entsprechend versierter Anwalt einschätzen können.

in der Theorie sogar den geforderten Nutzungsausfall…wenn:

  1. Keine Nutzung möglich gewesen wäre (durch Gutachten etc beleget).
    => Er hat aber den Wagen am Abend mitgenommen
  2. Nachweislich mehr als 30km/Tag gefahren wird und ein Zweitwagen nicht zur Verfügung stand (Nachweispflicht)
  3. Ein Wille zur Reparatur vorhanden war und auch eine Teilreparatur nicht abgelehnt wurde. Hat er gemacht durch die Notreparatur.
  4. Durch die Werkstatt die Verzögerung dokumentiert und belegt wurde. Er hat keine Beweise oder Belege dazu

=> Da eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist und die Verzögerung belegt werden müsste wird keine Versicherung zahlen.

2 „Gefällt mir“

Zu 1. Nachdem die Stossstange auf der Autobahn abgeflogen ist, war eine Nutzung offensichtlich nicht mehr möglich.
Den Rest spare ich mir dann. Das ist auf dem gleichen Niveau.

Letztlich ist das Wichtigste, dass die Versicherung des Unfallgegners den Anwalt bezahlen muss. Der soll das dann entscheiden, wobei ja schon der Brief des Anwalts, dass er sich jetzt auf deren Kosten kümmert, solche Situationen oft schnell lösen.

Da besteht ja keine Uneinigkeit :wink:

Auch dann wäre wieder der Prozess wie beschrieben einzuhalten gewesen um einen Nutzungsausfall geltent machen zu können.
Nachweis über die tägliche Nutzung von > 30 km/Tag, Nachweis des fehlender Zugriff auf den Zweitwagen, Wille zur -erneuten- zeitnahe Reparatur, entsprechendes Gutachten und von der Werkstatt die Dokumentation warum zeitnah die Ersatzteile nicht verfügbar waren, d.h. die Dokumente warum die Reparatur verzögert wurde…etc.

Solange wie oben nix da ist steht ein fiktive Abrechnung „Zeitraum x Fahrzeugklasse“ im Raum und das ist laut gängigen BGH Urteilen eben nicht zulässig. :wink: