Wasser in der Kofferaumklappe

Genau solche Geschichten und die Weiterentwicklung in der Technik sind die Gründe weshalb der Tesla das erste Leasing von uns ist.

Ich hoffe es nimmt ein versöhnliches Ende mit dem leck gelaufenen „Dampfer“.

Nur weil mein Username grau ist, wird mein Problem mit dem Wasser in der Klappe als Lüge betrachtet? :unamused:

Habe ich auch nicht verstanden, aber es hat nach dem Einsenden des Fotos vor ein paar Minuten nur Sekunden gedauert, bis ich als Owner freigeschaltet war. Nehmt das, Zweifler! :sunglasses:

Heißt gar nichts. Ein gut ausgestatteter Agent Provokateur wird wohl kein Problem mit so einem Nachweis haben.
Womit ich natürlich keineswegs Dich persönlich meine.

Zu Deinem Vorhaben Tesla auf ein mängelfreies Model 3 zu verklagen schätze ich mal wirst Du wenig Erfolg haben.
Das wird auf Wandlung herauslaufen. Nicht nur Du als Kunde hast Rechte

Bei mir tritt das Problem mit dem Wasser noch etwas anders auf,
ich kann keinen Eintritt am Deckel erkennen,
auch keine Geräuche von Wasser,
jedoch sammelt sich Feuchtigkeit im unteren Bodenbereich des Kofferraums unter der abnehmbaren Klappe.
Auch meine Reklamation bei Tesla blieb bis dato ohne Antwort.

@LUXTESLA, das ist eine andere Problematik, da gibt’s einen ganzen Thread (incl. Lösung(en)) zu: Wasser im Kofferraum

Erstens gibt es seit der Reform des Schuldrechts keine Wandlung mehr. Einen Rücktritt kann nur der Käufer erklären und das bin nunmal ich. Tesla dagegen hat den Kaufbetrag zu erfüllen und der beinhaltet nach deutschen Gesetzen die Lieferung einer Sache, die frei von Mängeln ist und die eine Beschaffenheit besitzt, wie sie ein Käufer erwarten darf. Bei einem 67000€-Auto ist das nach der Rechtsprechung schon eine ganze Menge und sogar nicht knackende Türen gehören dazu.
„Alles nicht so schlimm“ wird Tesla kaum einwenden können, wenn der Wagen hinterher eher Unfallwagen-Wert hätte, wenn das alles repariert werden sollte.

Selbst wenn ich verlieren sollte, hätte ich immer noch Anspruch auf Beseitigung aller Mängel. Kostet mich dank Rechtsschutz maximal 150€.

So einfach ist das nicht. Der Verkäufer hat die Möglichkeit sich ebenso ein Rücktrittsrecht per Vertrag einzuräumen.
De Facto heißt das nichts anderes als das was man früher „Wandlung“ genannt hat.

Wenn Du auf Nacherfüllung klagst könnte Tesla auf 439 Abs 4 sich berufen.

Ich bin gespannt was da herauskommt.
Wird wohl Dein letzter Tesla gewesen sein, denke ich.

Nach meiner Ansicht dürfte es schwierig werden, von der Rechtsschutzversicherung Unterstützung bei der Mängelbeseitigung zu erhalten, falls die Deckungszusage für den Prozess nicht erteilt wird. Dies würde bedeuten, dass die Versicherung die Erfolgsaussichten als ungünstig beurteilt.
Also ist es ähnlich wie bei einer Wette „doppelt“ oder „fast nichts“. :wink: Im früher verlinkten Präzedenzfall hat das Landgericht in der ersten Instanz auch zugunsten des Händlers entschieden.

Zur Info: Die Rechtsschutzversicherung hat längst die Deckungszusage erteilt und die Klage ist raus. Da scheint also jemand der Ansicht zu sein, dass die Erfolgsaussichten nicht so schlecht sind. Und mein Anwalt hat schon bei deutlich geringeren Mängeln erfolgreich die Rechte der Käufer durchgesetzt.

Tesla hat sich kein Rücktrittsrecht vorbehalten und ich bezweifle auch, dass das zulässig wäre. Sonst kannst Du mich gerne mit der Stelle in den AGB oder im Vertrag überzeugen. Und wo kämen wir hin, wenn der Verkäufer sich vorbehalten könnte, die Sache einfach zurück zu verlangen, wenn er ansonsten nacherfüllen müsste.

439 Absatz 4? Naja, Ich halte es wie gesagt für unzumutbar, jemandem eine Karre, die rundherum überarbeitet werden muss hinzustellen. Dann ist es kein Neuwagen mehr. Von daher halte ich es für wenig aussichtsreich, sich auf 439 Absatz 4 zu berufen.

Mein letzter Tesla wird das vermutlich nicht gewesen sein. Zunächst gehe ich natürlich davon aus, dass ich vor Gericht gewinne. Und dann steht eine Neulieferung an. Falls ein Rücktritt nicht zu vermeiden ist, würde ich danach durchaus neu bestellen, weil ich den Wagen an sich ja super finde. Ich bin halt nur nicht bereit, bei einem Auto, das ansonsten super ist, über die eklatanten Mängel hinwegzusehen, ewig einer Mängelbeseitigung hinterherzulaufen und am Ende mit einem Auto dazustehen, das weniger wert ist als eines, das ab Auslieferung fehlerfrei war (ob Tesla oder nicht).

Aber Du kannst davon ausgehen, dass ich beim nächsten Kauf auch fünfmal die Annahme verweigern würde, selbst wenn auch nur der kleinste Mangel ersichtlich wäre. Der Verkäufer bleibt in dem Fall zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Ich habe einmal über kleine Lackschäden bei der Auslieferung hinweggesehen, „weil es ein Tesla ist“. Das passiert mir nicht nochmal. Und die Rechtsprechung ist so, dass auch ein einziger winziger Lackschäden zur Verweigerung der Abnahme berechtigt.

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Jetzt muss ich lachen.

Meinst Du ernsthaft Tesla wird DIR noch irgendein Fahrzeug in Zukunft verkaufen?
Es gibt Kunden, die braucht kein Unternehmen so wirklich. Und egal was Du meinst, Tesla hat ein paar Möglichkeiten den Verkauf an Dich zu verweigern.

Außerdem hatte ich Dir schon einmal geschrieben, dass Dein Auftreten hier während eines laufenden Prozesses Deine Chance auf Durchsetzung Deiner Interressen deutlich schmälern könnte.

Darum ist mir unverständlich wie man als angebliche Privatperson hier so noch auftreten kann.

Aber was ich viel verblüffender finde wie ellenlang Du auf Deiner Annahme Verweigerung wegen Lackschäden herumreitest. Du kannst bei Tesla - sofern nicht im Store gekauft- das Auto ohne Angabe von Gründen 14 Tage lang zurückgeben. Solltest Du als Tesla Kunde doch wissen.

Für mich sieht das daher schwer nach reiner Stimmungsmache aus.

Es gibt Mängel die lassen sich nicht unbedingt innerhalb deinerseits 14 Tage feststellen. Von daher ist der Rat recht nutzlos.

Das ist richtig.
Hier ging es aber darum, dass genannte Person im Brustton der Überzeugung zeilenlang schrieb, wie er aufgrund gültiger Gesetze und Urteile die Annahme des Fahrzeuges bei Lackschäden erfolgreich bereits bei Übergabe verweigern wird.

Da kann ich nur sagen: Was für ein Wirbel um nichts. Jeder Tesla kann - sofern nicht im Store gekauft- ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tage zurückgegeben werden. Da braucht man nicht gross Tönen man werde die Annahme aufgrund Paragraph XY erfolgreich verweigern.

Die Frist beträgt doch nur 7 Tage. Und das auch nur, wenn man vorher keine Probefahrt gemacht hat. tesla.com/de_DE/support/tesla-return-policy

Richtig, aber auch hier gilt das Fernabsatzgesetz wie bei jedem Kauf per Web. Wie kommen eigentlich alle auf die Idee das dies mit irgendeiner Probefahrt verknüpft ist? Davon steht nichts in den Bedingungen.

Würde Tesla nur ein einziges Mal, wirklich nur ein einziges Mal, einem Kunden den Kauf eines Autos verweigern, weil man diesen für zu kritisch hält, dann wäre das das Ende. Tesla kann viel schlechte Publicity einstecken, aber das wird selbst Elon selbst dann nur noch mit einem Gang nach Canossa abwenden können.

Du kannst das Vorgehen von starman nicht leiden, ok. Was sollte er denn Deiner Meinung nach tun? Sich ein paar Lackstifte kaufen und zufrieden sein? Löcher in die Kofferraumklappe bohren, das Wasser wird schon rauslaufen?

Tesla hat einem seiner größten Gegner, einem Shortseller, den Kauf eines Teslas verweigert. Ich glaube es war David Einhorn. Da fällt ein Starman nicht ins Gewicht.
LGH

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Hmm, übertreiben Sie da nicht ein wenig? Wenn Lackfehler bei der Übergabe festgestellt werden, dann werden die gemeinsam mit Tesla aufgenommen/dokumentiert und Tesla gibt entweder einen Gutschein für eine Lackaufbereitung und gut ist oder, wenn die das nicht hinbekommen, dann wird nochmal mit Telsa geredet, ob der Wagen evtl. in eine aufwändigere Aufbereitung mit möglicher Nachlackierung geht.

Ein kleiner Lackschaden ist sicher kein Mangel, der die Nutzung des Autos in irgendeiner Weise merklich einschränkt. Wenn die Ladebuchse defekt wäre oder das Fenster nicht hoch geht, wären das Schäden/Fehler, die es sehr sinnvoll erscheinen lassen, die Annahme des Autos zu verweigern.

Und natürlich gibt es Fehler, die erst später als 14 Tage nach Übernahme festgestellt werden können. Wasser in der Heckklappe ist sicher so einer, wenn es die ersten 14 Tage garnicht geregnet hat. Dafür gibt es ja die normale Garantie von 4 oder 8 Jahren, je nach Fehler. Und die 2 jährige Gewährleistung.

Man hat 14 Tage Zeit das Fahrzeug ausgiebig zu testen und wenn man Wert drauf legt, den Lack mit der Lupe zu untersuchen.
Wer auf 100% Lackierung Wert legt, der hat auch genügend Zeit bei der Übergabe.

Jetzt hinterher Mängel am Lack beklagen?
Wasser in der Kofferraumklappe ist ein anderes Thema. Aber auch hier einfach Mängel dokumentieren und per App ein Ticket aufmachen.
Warum hier also das Gejammere?

Woher kommen immer diese 14 Tage? Meinst du das Widerrufsrecht von Tesla, das liegt doch bei sieben Tagen und 1600 km, oder? Oder greift hier wirklich auch das Fernabsatzgesetz? Gibt es da offiziell bestätigte Infos?