Wandlung eines 3 1/2 Jahre alten Model S

Nachdem an meinem Model S nunmehr innerhalb von 2 Jahren zum sechsten Mal die Klimaanlage defekt ist und repariert werden muss:

befasse ich mich mit dem Gedanken, das Fahrzeug zu wandeln und an Tesla zurückzugeben.

Frage an die Juristen: Ist eine Wandlung eines dreieinhalb Jahre alten Fahrzeugs überhaupt möglich? Spielt die 4-jährige Garantie hier eine Rolle? (Der Wagen hat erst 65TKM und ist deshalb noch in der Garantie)

Wenn ja, wie ist die praktische Vorgehensweise?

Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet, im Netz findet man Werte von 0,4-0,67% pro gefahrene 1.000KM, oder müsste der Wert bei einem Tesla der ja nachgewiesenerweise erhblich länger hält (>400.000KM) sogar noch niedriger sein?

Ist es richtig dass diese Nutzungsentschädigung von einem Neupreis berechnet wird der mit 4% (5%?) verzinst wird?

Falls sich jemand des Themas für mich annehmen würde gerne per PN, Rechsschutzversicherung vorhanden.

Hi,

ich intressiere mich sehr für den Umgang von Tesla bei Kulanz-/Garantiefällen, grade bei diesen langen angebotenen Garantielaufzeiten?!

Bei bsp. Audi/VW ist das ja alles mega routiniert und es gibt genug Erfahrungswerte der letzten 80 Jahre :wink: .
Also klar, idR auch nur mit Rechtsanwalt, aber dann meist recht systematisch und wenn der Fall klar ist, bekommt man z.B. eine Wandlung durch.

Wäre klasse, wenn du von deinem Fall berichtetn könntest (gerne auch via PN).
merci

Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren sieht u.a. das Wandlungsrecht vor. Die 2 Jahre sind abgelaufen. Ich habe deshalb erhebliche Zweifel dass eine Wandlung noch möglich ist.

Die 4 Jahre/80 TKM ist die Herstellergarantie. Die sieht üblicherweise nur Reparatur vor, so habe ich das auch bei Tesla in Erinnerung. Gib mal bei Google „Garantiebedingungen Tesla“ ein, dann kommt das als erster Eintrag.

Ich bin allerdings kein Kfz-Kaufrechtsexperte. Vielleicht hat hier einer noch eine schlaue Idee.

Ansonsten Fahrzeug einfach bei Tesla reparieren lassen und bei Tesla oder woanders in Zahlung geben oder verkaufen. Preislich wird sich das aufgrund des guten Werterhalts vermutlich nicht viel tun. Müsstest Du mal ausrechnen.

Sind die ersten Ausfälle noch in der Gewährleistungsfrist aufgetreten? Falls ja könnte es sein, dass Du noch in der Gewährleistung bist und evtl. noch ein Anspruch auf Wandlung bestehen könnte. Das müsste aber ein Anwalt konkret für Deinen Fall prüfen, da kommt es ggf. auf Kleinigkeiten an.

Gruß Mathie

Die Frage stellt sich ja zuerst nach der Ursache. War es immer die gleiche Ursache?

Die komplette Story gibt es hier:

Fazit: jedesmal was Anderes, bis auf das Steuergerät zweimal, aber auch unterschiedliche Fehler.

Tesla NL hat sich inzwischen gemeldet, der zuständige Mitarbeiter ist bis Ende Juni im Urlaub und will sich dann melden.

Tarsächlich waren die ersten Ausfälle noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, trotzdem halte ich meine rechtliche Stellung für schwach (nach 6 Monaten bin ich in der Beweispflicht…)

Ich hoffe auf ein Entgegenkommen von Tesla, vielleicht in Form einer Garantieverlängerung für einen reduzierten Betrag.

Wenn man Tesla oft genug nervt, bieten sie doch immer Rückgabe an, statt die Sachen in Ordnung zu bringen. Nerven muss man da natürlich das Management und nicht den armen Mitarbeiter am Frontschreibtisch im Service Center. :slight_smile: