Wallbox von Elektriker Freund installiert - anmelden?

Ich hatte meine selber installiert… und bin gelernter Elektriker… aber die wollen auf jedenfall bei uns immer, dass ein eingetragener Elektriker das abgenommen hat. Keine Ahnung ob es rechtens ist. Ich habe das an meinen Elektriker weitergeleitet. Aber keine Ahnung ob er das nun angemeldet hat. Ich wollte da nicht laufend rumnerven… denn er hat ja nichts daran verdient. Ich finde das echt nen Witz. Zumal ich an meine Wallbox nur einen CEE16 Stecker gemacht habe und ihn in die schon vorhandene vom Elektriker installierte CEE Steckdose gesteckt habe. Aber gut… eben Deutschland… und ja die ist auch auf 11Kw begrenzt. Und es gibt ja auch diese Steckbaren Wallboxen zu kaufen bis 11KW… wollen sie da auch dass ein Elektriker die einsteckt?!? kopfschüttel Ich habe es gemeldet… und habe einen Nachweis über jede Menge Email Kommunikation. Das muss nun reichen. Ob der Elektriker es nun nochmal unterschrieben hat weiss ich nicht. Solange sich da nun keiner mehr meldet, mache ich gar nichts mehr.

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Ja, und prüft, ob die Installation überhaupt für den Dauerbetrieb ausgelegt ist. Nur weil eine CEEE Dose installiert , heißt ja nicht, dass der Rest dazu passt.

Du bist Elektriker und kennst die Vorschriften nicht? Kopfschütteln

Ich habe alles selber geprüft… Leitungsstärke… Absicherung… FI… das passt. Und ja… soweit kenne ich mich schon aus. Aber okay… es ist wie es ist.

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Sorry… da hätte ich mehr bedenken bei den ganzen Leuten die Ihr Auto an den normalen Schuko Steckdosen … mit Uralt Verkabelung und bis 12A laden…
Eine CEE 16 Steckdose ist laut Vorschrift schon für eine Dauerbelastung bis 16A ausgelegt! Das ist der Unterschied zu Schuko Steckdosen und Steckern. Genau dafür sind sie da. Und doch… genau das heisst es… wenn eine CEE16 Vorschriftsmässig installiert wurde von einem Fachbetrieb, dann muss Sie auf eine Dauerlast von 11KW ausgelegt sein. Inkl. der Verkabelung, Sicherungsautomaten und auch FI.

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Vollkommen richtig.

Aber versteht doch endlich, das der Netzbetreiber wissen muss, wo im jeweiligen Ortsnetz Verbraucher im Dauerbetrieb Strom ziehen.

Wie sonst soll er sein Netz planen und Versorgungssicherheit gewährleisten können…?

Eine 11 kW-Wallbox ist wie 11 Föns gleichzeitig über teilweise 6 h. So einen Verbraucher hat kein „normaler“ Haushalt im Dauerlastbetrieb.

madmax

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Da hab ich auch nichts gegen gesagt… angemeldet hab ich sie. Aber kann / darf der Netzbetreiber verlangen, dass ein Elektriker sich das anschaut? Das geht den Netzbetreiber doch gar nix an… wenn mein Haus abbrennt, dann ist das mein Problem. Für den Netzbetreiber ist eigentlich am Zähler in meinen Augen Ende. Dass manche dann trotzdem komische Dinge von einem Verlangen ist sehr albern. Genauso wie bei den Balkon PVs. Wo einige nach wie vor verlangen, dass ein eingetragener Installateur das prüfen muss… Bürokratieland Deutschland… andere Versorger wollen einfach nur eine Unterschrift von einem selber. Das nervt teilweise alles schon extrem.

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Fast richtig.

Ganz richtig wäre:

bis 11 kW Ladeleistung = anmeldepflichtig
über 11 kW Ladeleistung = genehmigungspflichtig

ich wusste, dass einer mich da richtiger Stellen wird :smiley: gesetzlich hast du ja auch recht, ich bezog mich jetzt nur auf Wallboxen und da hat man eben die Auswahl zw. 11 oder 22kW Wallboxen. Und dann kann man dem Laien die Auswahl vereinfachen indem man sagt:

11 kW: Anmeldepflichtig
22 kW: Genehmigungspflichtig

Danke für den regen Austausch! Ich wollte nur kurz mitteilen, dass mein Netzbetreiber innerhalb 5 Minuten per Mail meine Wallbox genehmigt hat. Also, keine Scheu! :smiley:

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Schade, dass ich nicht einen so „tollen“ Netzbetreiber habe.

Mein Netzbetreiber wollte auch, dass ein Elektriker das Ganze abnimmt und bestätigt. Darüber wusste ich aber vorab Bescheid und wollte mir das sparen, weshalb ich mich für die Go ECharger Gemini flex entschieden hatte, die bereits einen CEE-Stecker dran hat.

Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber reichte es aus, auf dem Antrag auf diese "mobile Wallbox’ zu verweisen.

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Achtung bei der Anmeldung.
Es kann ggf. auch eine Rechnung des Netzbetreibers folgen.
Bei mir war es ein Baukostenzuschuss zwecks erhöhung der Anschlussleistung um 11 KW. Die Rechnung belief sich auf 850€.
( Der Netzbetreiber wurde allerding nicht Tätig, noch nicht einmal das Austauschen einer Sicherung im HAK.)
So wird Ehrlichkeit in Deutschland bestraft.

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In NRW ist es notwendig deinen Energieversorger darüber in Kenntnis zu setzen.
Bis 11 KW muss er hier zustimmen.

Ab 11 kW muss der Netzbetreiber zustimmen.

Ladeeinrichtung bis 11kW

Falls Sie sich für eine Ladeeinrichtung bis 11 kW entschieden haben und dies die einzige Ladeeinrichtung ist, muss diese lediglich angemeldet werden.

Ladeeinrichtung über 11kW

Bei einer Leistung über 11 kW muss diese vor der Installation vom Netzbetreiber genehmigt werden.

Quelle:

EWE brauchte nach Meldung noch die „Fertigstellungsbestätigung“, die mein Elektriker ausgefüllt hat.
Unterschrieben mit Name und seiner Nummer als eingetragener Elektriker.

Alles komisch und total widersprüchlich. Ein Netzbetreiber will einfach nur die Anmeldung. Andere wollen dass ein Elektriker das alles unterschreibt… ich habe meinem Elektriker auch nochmal ne Nachricht geschrieben… ich hatte ihm die komplette Anmeldung eigentlich fertig ausgefüllt geschickt… es fehlte nur der Stempel noch… mal sehen… eventuell klappts ja doch noch.

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Der Baukostenzuschuss ist ein pauschaler Topf aus dem die Erweiterungen bezahlt werden, sobald nötig.

Mich wundert dabei, dass manche Versorger beim Anschluss einer 11KW WB einen Zuschuss verlangen. Das liegt doch noch innerhalb der üblichen Hausanschlussleistung.

Ich bin nur Laie, aber kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus? Ist das Rechtens?
Ich würde bei Vorliegen so einer Rechnung die B-Netz Agentur mal fragen.

Ja, es ist nicht einheitlich in Deutschland. Das Gesetz liefert nur die Basis und in den TAB kann dann jeder Netzbetreiber sein eigenes Süppchen kochen.

Wir sind in Schleswig Holstein gut dran: Ich habe sogar 22 KW genehmigt bekommen und das ohne Kosten (musste allerdings auch mein Eli beantragen, wofür er kein Geld genommen hat).

Kann z. B. sein wenn,

  • es nicht die erste Wallbox an dem Hausanschluss ist
  • der Hausanschluss schon älter ist und die Leistung nicht mehr dem aktuellen Leistungsbedarf der Wohneinheiten-Anzahl nach DIN 18015 entspricht
  • etc.

madmax

Gerechnet wird hier in Oberhausen mit einer Hausanschlussleistung von 30 KW,
Da bei uns im 3 Fam. Haus wohl diese rein rechnerisch schon ausgeschöpf waren wurde die Anschlussleistung um 11 KW erhöht, pro KW 65€ plus MwSt.
Das mit dem Baukostenzuschuss steht auch erst im Antrag auf der Rückseite im Kleingedruckten.
Übrigens musste die WB auch durch einen Zugelassenen E-Betrieb gemeldet werden, obwohl ich selbt einen Gesellenbrief als Elektroinstallateur habe.

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Ich musste meine , beim Netzbetreiber , durch einen Instalateur mit Netzanschlusslizenz anmelden lassen. Wohne in Niedersachsen.

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müsst ihr 11kw steckdose anmelden? mehr ist eine wallbox auch nicht