ein Elektriker Freund hat bei mir die Wallbox mit 11kW installiert. Das 6mm2 25m Kabel habe ich verlegt, er musste nur noch die 5 Adern an der Wallbox anschließen und natürlich am Schaltkasten mit separatem Zähler und FI Sicherung.
Mein Elektriker Freund hat das Know-How und so hat er mir das gerne installiert. Allerdings ist er noch kein Meister und darf daher das ganze nicht Bescheinigen. Geprüft hat er natürlich alles.
Soweit ich sehe, muss ich die Wallbox anmelden. Geht das auch ohne solch eine „Elektriker-Geprüft“ Abnahme?
In Ba-Wü bei meinem Netzbetreiber (Stadtwerke) muss die Netzanschlusslizenz des Installateurs angegeben werden.
Deswegen bei deinem Netzbetreiber die Unterlagen anfordern, dann kannst du es aus den Unterlagen entnehmen. Manchmal ist die 11kW Meldung eine andere als die > 11kW Anträge (bei mir dasselbe Formular) - daher schau in die Unterlagen
Ich habe das ganze mal im Online Portal der Syna (meinem Netzbetreiber) angemeldet. Habe angegeben, dass es maximal 11kW sind und hoffe, dass es unkompliziert genehmigt wird.
Eigentlich sind Wallboxen bis 11kw fast überall nur Meldepflichtig und müssen nicht genehmigt werden. Erst über 11 kW sind die Ladestationen Genehmigungspflichtig.
Bin gespannt. Die Syna klingt bisschen „strenger“.
„Bei der Syna müssen alle Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 3,6 kVA vor der Installation angemeldet werden. Ab einer Leistung von mehr als 12 kVA ist vor Inbetriebnahme zusätzlich die Zustimmung der Syna notwendig.“
Aber zur „Selbstinstallation“:
„Die Arbeiten dürfen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.“
Der Netzbetreiber hat u. a. die Aufgabe, das Ortsnetz stabil zu halten. Und dazu muss er wissen, welche Verbraucher unter Dauerlast dranhängen. Das sind Ladepunkte in jedem Fall, egal welche Ladeleistung.
Ein Fön läuft keine 8 h, der läuft nur ein paar Minuten. Das ist unerheblich, da auch die Gleichzeitigkeit hier das ganze gut verteilt. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Haushalte eines Ortsnetzes (Trafo-Bereich) gleichzeitig je 11 Föns (ca. 11 kW je Haushalt) laufen lassen, ist praktisch null.
Eine Lademöglichkeit läuft i. d. R. viele Stunden, weshalb die Gleichzeitigkeit dann eine andere i. S. v. schlechter fürs Ortsnetz ist.
Bei uns in NRW ist die Anmeldung bis 11 KW auch Pflicht, es geht sogar streng genommen so weit, dass bis 10KW anmeldepflicht besteht und ab 11KW Genehmigungspflicht, somit schreibt mein Netzbetreiber sogar vor, dass ich für meine normale 11KW Wallbox OCPP benötige.
Also so einfach ist das nicht, das beschriebene Szenario wäre bei uns niemals so duch gegangen. Mein Elektriker musste 2 Formulare bis ins kleinste Detail dafür ausfüllen und sie haben da noch MOnate später drauf gepocht. Ich weiß nicht wie es in Hessen ist, aber ich würde da an deiner Stelle noch einmal nachhaken, bei uns muss ein Elektrikermeister die Wallbox offiziell anmelden ab 4,6KW.
Hier nochmal ein Auszug aus dem Merkblatt, wegen der >=11KW…
Bei uns (auch Hessen) schreibt unser Netzversorger:
Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis einschließlich 12 kVA anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Für die Anmeldung bietet er ein Online-Portal, auf dem man selbst oder die Fachfirma die Anmeldung durchführt. Einen Nachweis über die Installation durch eine Fachfirma wird nicht gefordert, zumindest nicht bei <=12 kVA.
Auch dann ist die Wallbox meldepflichtig! Es gibt im Gesetz keine Unterscheidung zwischen mobilen und fest installierten Wallboxen. Alle müssen gemeldet oder sogar genehmigt werden.
Diese Diskussion wurde schon vielfach hier geführt. Erstaunlich, dass es anscheinend immer noch nicht bei allen angekommen ist.
Weil du nicht der einzige Mensch auf der Welt bist und auch andere außer dir berechtigte Interessen haben.
Der Netzbetreiber kann dir, wenn du nachweislich gegen die TABs (Technische Anschlussbedingungen) verstößt, den Betrieb der technische Einrichtung untersagen. Wenn Zweifel daran bestehen, dass das Betriebsverbot eingehalten wird, kann er dich zum Rückbau zwingen und das auch, falls nötig, durchsetzen.
Das Wort „Anzeigepflicht“ hat nicht die Bedeutung eines Vorschlages oder einer Empfehlung. Dafür gäbe es in der dt. Sprache entsprechend andere Wörter.
„Pflicht“ sollte eigentlich klar sein, wenn man nicht sich selbst als Mittelpunkt der Welt sieht…