Wallbox Vermieter

Hallo zusammen,

hat jemand eine Vorlage bzw. eine Internetseite als Beispiel, wie die schriftliche Anzeige beim Vermieter für die Installation einer Wallbox auf dem eigenen TG-Stellplatz nach den aktuell geltenden Vorschriften formuliert werden muss? Dies wurde ja geändert, nun muss der Vermieter nicht mehr zustimmen, es muss nur noch angezeigt werden.

Danke u. Gruß

Wie meinst du das? Du bist Mieter/in und willst auf eigene Faust eine Wallbox installieren und suchst eine Vorlage für eine Formulierung, wie du die Massnahme deinem Vermieter mitteilen kannst?

Lieber Vermieter,
Ich möchte auf meinem gemieteten Stellplatz gerne eine Wallbox installieren. Sämtliche Kosten - auch zukünftige - die im Rahmen der Wallboxinstallation anfallen übernehme ich und stelle eine fachmännische Umsetzung sicher.
Mit freundlichen Grüßen
:wink:

So würde ich mir die Info wünschen.

Folgende Frage fällt mir ein: geht die Wallbox nach erfolgter Installation ins Eigentum des Vermieters über?

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Gehört das Haus komplett eurem Vermieter oder handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft?

Alternativ kann man den Vermieter auch fragen ob er die Wallbox auf seine Kosten installiert und dafür etwas mehr Miete verlangt. Dann ist auch die Frage gleich geklärt was mit der WB passiert, wenn man auszieht.

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Als Vermieter trage ich das Risiko, dass die kfw Förderung nicht gezahlt wird, wenn der Mieter keinen Ökostrom verwendet, oder?

Das kann man doch vertraglich regeln? Zusatz zum Mietvertrag?

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Man kann vieles vertraglich regeln. Am Ende hat man halt im Zweifel wieder Stress an der Backe…als Vermieter. Hätte die kfw den Passus mit dem Ökostrom auch weglassen können…ach nee, wäre ja dann zu einfach.

Mich würde mal interessieren, wieviele Mieter die Investitionen in eine Wallbox wirklich durchziehen. Die 900 Euro reichen nach meiner Erfahrung im aktuellen Marktumfeld nur in ganz wenigen Idealszenarien.

Nein! Alles, was du auf eigene Kosten installierst (einschließlich der Stromkabel, Sicherungen, …) bleibt dein Eigentum.
Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass du beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellst.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und unser Vermieter ist sehr kulant, hat aber auch ein paar kleine Bedingungen:
Nur Qualitätsprodukte, Installation nur durch seine Vertragspartner, muss sich in das Gesamtbild des Hauses einfügen (sehr großzügig ausgelegt).
Als wir zum Einzug 2018 den Tesla Wall Connector installieren ließen, wollte er zum Beispiel, dass das Kabel möglichst nicht zu sehen ist, also soweit wie möglich unter der Pflasterung verläuft. Dafür hatte er sogar die Kosten für den GaLa-Bau übernommen.

Dieses Jahr wollen wir die Installation auf drei Wallboxen erweitern. Um des Friedens Willen hatte ich mit dem Smartphone ein Foto von den in Frage kommenden Installationsorten gemacht und mit drei verschiedenfarbigen Punkten die drei Möglichkeiten markiert.
Dieses Foto hatte ich dann per WhatsApp an unseren Vermieter geschickt, mit der Frage, ob und wo wir zwei weitere Wallboxen installieren lassen dürfen (inkl. weitere technischer Informationen wie Lastmanagement, Installationsbetrieb, Wallbox-Modell, …).
Ein paar Stunden später kam die Freigabe inkl. seinem Installationsort-Favoriten („… am liebsten an der Stelle mit dem roten Punkt.“)

Gleiches Thema, als wir ihn fragten, ob wir in dem Gartenzaun (Doppelstabmattenzaun) ein Gartentor (gleicher Typ, gleiche Farbe, gleicher GaLa-Bau) auf eigene Kosten einbauen lassen dürfen.

Ob wir das alles bei einem Auszug wieder zurückbauen müssen?
Ich glaube nicht, da es sich dabei um eine Aufwertung seiner Immobilie handelt. Sollte es noch einen Restwert haben, kann ich mir gut vorstellen, dass er uns die Wallboxen sowie das Gartentor zum Restwert abkauft. (Wir kalkulieren einfach nach den AfA-Zeiträumen.)

(Kennt zufällig jemand die AfA-Zeiträume für Wallboxen und Doppelstabmatten-Gartentore? :see_no_evil: )

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Es gab frrüher (?) mal eine Regelung, dass alles was „fest“ mit der Immobilie verbunden ist zum Eigentum gehört (z.b. Markise etc.). Hätte jetzt vermutet, dass das bei einer Elektroinstallation erst recht gilt, da man diese nicht so einfach mitnimmt wie einen Schrank oder Stuhl. Scheint sich geändert zu haben.

Bei einem EFH/DHH sehe ich das als Eigentümer entspannt, da es ja tatsächlich eine Wertsteigerung der Immobilie darstellt. Bei WEG mit mehreren Parteien wird es halt immer komplizierter.

Bald ist die vorhandene Wallbox genau so ein Pluspunkt wie der schnelle Internetzugang oder Kabel-TV.

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Bei mir hat der Hauseigentümer die Freigabe zur Verlegung der Anschlußleitung damit verknüpft, dass diese Leitung dann ins Eigentum des Hauses übergeht (das war noch bevor eine WB spruchreif war, und in der Garage nur eine Perilex-Dose montiert war).

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass nun etwas mit dem Kabel schief gehen sollte, finde ich das Gut - weil nun das Haus für Wartung/Instandhaltung bzw Schäden haftet.

Könnte man also sicher vertraglich regeln, dass zB die Installation selbst gleich, oder mit Auszug in das Eigentum des Hauses übergeht, mit ausnahme der WB (eine Elektrotechnisch einwandfreie Dose wird man dann bei Abbau der WB montieren).

Aus meiner Sicht ist das mit dem Eigentumsübergang also - auch wegen der Haftungsthematik - durchaus in Ordnung, wenn das ohne Kostenabgeltung passiert :wink:

Je nachdem, wie aufwändig die Installation war, kann ein Rückbau Kosten in gleicher Höhe oder gar noch mehr bedeuten.
Ein Loch in die Hauswand bohren, um das 5x10mm² Kabel dort vom Hausanschlusskasten nach draußen in die Hofeinfahrt durchzuführen ist bestimmt einfacher und somit günstiger, als dieses anschließend wieder (unter Berücksichtigung der Dichtigkeit und Wärmedämmung) zu verschließen.

Aus dem Grund haben wir uns bei der Wallbox-Erweiterung auch für die easee home entschieden, da diese dasselbe Kabel für alle drei Wallboxen nutzen kann.
Bei anderen Modellen hätten wir zwei weitere Kabel aus dem Anschlusskasten nach draußen verlegen lassen müssen.
Alternativ hätte man auch draußen unter der Pflasterung eine Unterverteilung setzen können, was jedoch noch teurer wäre als neue Leitungen rauszuführen.

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Sehe ich das richtig, dass der Vermieter quasi erschwerende Bedingungen aufstellen kann, wie „er es gerne hätte“, ohne sich dafür an den höheren Kosten beteiligen zu müssen?

Mein Vermieter will die Wallbox nur ganz hinten in der Einfahrt am seitlichen Schuppen, die Kosten für das Verlegen der Starkstromleitung bis dorthin freilich nicht zahlen.

Ich würde die Box lieber seitlich vorne anbringen, direkt auf Höhe des Sicherungskastens.

Darf der Vermieter überhaupt so genaue, erschwerende Vorgaben in der Ausgestaltung machen?
Bzw. Wenn ich den Antrag wage formuliere(wie @Circusmaximus oben beschrieben), kann er mir den auch mit Einschränkungen genehmigen oder mangels konkreter Ausführung ablehnen. (= „Unter Vorraussetzung das als Ort der nur der Schuppen, nicht aber die Hauswand genutzt wird, stimme ich dem Antrag zu.“)

Im Netz waren die obigen Erfahrungsberichte schon das konkreteste, was ich dazu gefunden habe.

Ob er es rechtlich gesehen darf (ohne für die Mehrkosten aufzukommen) weiß ich nicht.
Wir haben ein ziemlich gutes Verhältnis zu unserem Vermieter (Privatperson mit >300 Wohneinheiten in >100 Immobilien), das wollen wir auch so beibehalten.
Wenn wir dafür die Wallboxen 2m weiter hinten anbringen und entsprechend 2m längere Typ2-Kabel kaufen müssen, dann nehmen wir das in Kauf. (Wir brauchen jetzt 2x5m statt 2x3m Typ2)
Müssten wir dafür aber das Stromkabel quer durch den Carport legen und deswegen das Kabel mindestens 50 cm tief mit Trassenwarnband und dergleichen verlegen, dann würde ich mir schon überlegen, wer diese Mehrkosten trägt.

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OT: Könnte mir vorstellen, dass das (bei einem schnellen Internetzugang) inzwischen schon wieder irrelevant wird.

Aber sonst: Absolut! WB ist ja bspw. auch bei Ferienhausvermietungen zumindest seit 2020 als festes Suchkriterium in den Portalen hinterlegt - und spiegelt sich im Preis. Als Vermieter würde ich mich über eine (fachmännische!) WB Installation auf Kosten des Mieters freuen. Und wenn der mal auszieht und ich noch ein paar € zahlen muss (und damit dennoch indirekt von den 900€ profitiere) … prima

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Übernimmt die KFW (Antrag 440) nicht die Wallbox für 900 Euro (sofern förderfähig) und zusätzlich die Anschlusskosten hierfür?

Meines Wissens muss man zwar beim Vermieter zwar die Genehmigung/Anzeige anreichen, wenn dies ablehnt wird, hat man jedoch trotzdem Rechtsanspruch darauf. Zum Standort kenne ich auch keine Informationen. Ich habe jedoch meinen TG Stellplatz direkt neben dem Sicherungskasten. Jedoch vom Elektriker noch kein Angebot, da er wegen Wallboxen überrant wird.

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Gute Frage, bzgl der Kosten werde ich noch Angebote einholen müssen.
Möglicherweise würde bei einem großen Preisunterschied der Vermieter auch einlenken.

Der hat auch so einige Wohneinheiten (von mindestens 8 weiß ich), aber ich bin sein erster Mieter der eine Box haben will und treffe dementsprechend auf einen Vermieter, der keine unüberlegten Zugeständnisse machen will…

Sicher profitiert der Vermieter von einer Wallbox, leider profitiert er noch mehr, wenn er sie umsonst an seinen Wunschplatz verlegt bekommt…

Nein, die KfW erstattet dir 900,- € pauschal pro Ladepunkt, wenn die Errichtungskosten mindestens 900,- € pro Ladepunkt betragen.
Die Wallbox darf dann auch nur 500,- € kosten, wenn der Elektriker, GaLa-Bau, … noch weitere 400,- € in Rechnung stellen.
Kostet die Wallbox alleine schon 1000,- €, bekommst du trotzdem nur 900,- €, egal wieviel du noch für den Elektriker & Co. ausgibst.

Beantragst du bei der KfW zwei Wallboxen, dann bekommst du 1.800,- €, sofern deine Kosten 1.800,- € überschreiten, ansonsten bekommst du nur 900,- € (sofern die Kosten 900,- € überschreiten.

Aus dem Grund beantragen wir für unseren Ausbau gleich drei Wallboxen, da wir dann für jedes Auto eine eigene Wallbox haben und von der KfW 2.700,- € bekommen, sofern unsere Kosten über 2.700,- € liegen.
Die drei Wallboxen werden uns ca. 2.400,- € kosten, so dass wir noch 300,- € für den Elektriker und den GaLa-Bau übrig haben.

Ich hole mir den Kostenvoranschlag vom Elektriker, der auch hier die Hausinstallation gemacht hat, ein und wende mich dann an den Vermieter.
Aber theoretisch, sofern die Installation von einer Fachfirma gemacht wird, bedeutet dies eine Aufwertung seines Hauses. In den neuesten Bauvorschriften wird bei Neubauvorhaben sogar verlangt, dass die Leerrohre bereits mit eingeplant werden.