Wallbox und Netzbereitstellungsentgelt in Österreich

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Hmmm… aber wie wird es berechnet? 15MWh hiesse ja 40kWh/Tag aufs Jahr gerechnet. Das wird kaum einer schaffen… Rein der Logik nach würde das ja bei bestehendem Anschluss null Sinn machen nur weil einer ab und an 11kW zieht ihn extra zur Kasse zu bitten…

was heisst wie wird es berechnet?
wenn ich mehr als 15000 kwh verbrauche, wird „eine Leistungsmessung“ installiert und dann darf man zahlen wenn man punktuell mehr als 4kw zieht.
so verstehe ich das.
die 15000kwh sind aber eh seehr großzügig

Bei Wien Energie gibt es also dazu eine sehr klare und wie ich finde auch faire Ansage.
Weiß jemand wie das bei Netze Nö gehandhabt wird?

Hmm, ich habe seit ca. 2 Jahren einen Smartmeter und lade ebensolange 2 Elektroauto gleichzeitig, je 3,7 Kw/h, zusätzlich laufen mehrere Computer rund um die Uhr, auch ca. 2000 Watt Verbrauch. Ich bin also sicher häufig über 10, Tower 15Kw Leitungsbezug. Eine derartige Abrechnung ist mir aber völlig unbekannt.

4 kW ist über lange Jahre die Minimalleistung für einen normalen Haushalt gewesen - wer immer den Netzanschluß „anno schnee“ veranlasst hat, hat damals diese Bereitstellungsgebühr bezahlt.

Das hat jedocht nicht unbedingt etwas mit der technischen Auslegung zu tun - meine Wohnung hier in Wien ist mit 3x 25A an Vorzählersicherungen angeschlossen, d.h. 17 kW Dauerleistung (bzw bis zu 20 kW für 20-30 min) sind schon üblich.

Das die Smartmeter den 15min Durchschnittsverbrauch (Spitzenleistung) aufzeichnen, und dem Netzbetreiber melden, wird dort für schöne Windfall-Umsätze sorgen (d.h. ausser Zählertausch passiert sonst nichts, und früher oder später wird jeder, der E-Herd, Waschmaschine und Geschirrspüler gleichzeitig laufen lässt, mit ein paar 1000 EUR zum Handkuss kommen…)

Vielleicht eine neue Produktidee: stärkere Verbraucher über einen Zwischenstecker anschliessen, von denen immer nur einer hohe Leistung zulässt (und die anderen aktiv oder passiv abschaltet (passiv - nachdem jemand den angeschlossenen Verbraucher einschaltet und dieser mit hoher Leistung zu laufen anfängt). Damit man sicher sein kann, dass die vereinbarte Spitzenleistung nicht überschritten wird… :wink:

Man muß einmalig eine höhere Netzbereitstellungsgebühr zahlen (faktisch ohne sonstige technische Gegenleistung), die die gemessenene Spitzenleistung abdeckt. Das kostet die mehreren hundert EUR.

Zusätzlich steigen die Netzgebühren, die pro Zeit bzw pro kWh zu zahlen sind - aber diese wiederkehrenden Zahlungen sind deutlich geringer; die einmalige, überraschende und signifikante Zahlung wird sicher die Konsumentenschützer auf den Plan rufen, vermute ich.

Ich hatte letztes Jahres ca. 24600 kWh Verbrauch, was bedeutet das jetzt?

Und das weißt du, weil? Ich meine, gibt es da bekannte Beispielfälle, oder ist es eine Annahme, weil der Netzbetreiber dank Smartmetern den Verbrauch genauer kennt?

Die 4kW sind in jedem Fall lächerlich niedrig, Stichwort EHerd. Umgekehrt sind die 15MWh sehr großzügig.

Auch, wenn die Ausrollung von Smartmetern schleppend voran geht (ich habe einen) muß da dich jemand bereits Erfahrungswerte haben?

Hier der genaue Text von den Wiener Netzen
Es sind sogar 25MWh, nicht 15 :smiley:

Als gelernter Österreicher ist das eine Annahme, die meiner Einschätzung nach aktiv geschaltet wird, sobald der großflächige Roll-Out von Smartmetern beendet ist. Bis dahin wird das noch ignoriert werden - weil sonst die Installation von SmartMetern (deren größter Mehrwert aus Sicht des Netz- bzw Energiebetreibers übrigens das Abschalten des Verbrauchspunkts aus der Ferne ist) noch weiter in Verzögerungen kommt.

Meine (kaum) gewagte Prognose: Ab 2023 wird von den EVUs die 15min Spitzenleistung herangezogen, um das Netzbereitstellungsentgelt einzufordern, eventuell kulanterweise nicht ab Umstellung auf Smartmeter, sondern ab einem Kalenderdatum. Zusätzlich wird es insbesondere in unteren Einkommensschichten und bei Älteren dazu kommen, dass deren Wohnungen unerwarteterweise plötzlich keinen Strom mehr haben, weil die Begleichung der Rechnung vergessen wurde - inklusive der damit einhergehenden Folgekosten (Kühlschrank, kein E-Banking mehr, …)

Naja, die 15 oder 25 MWh sind halt bei einer Ablesung pro Jahr offensichtlich der juristisch ausreichend belastbare Meßwert, wo eine solche Nachforderung vor Gericht bestand hat. (25 MWh/a = 2,85 kW Dauerverbrauch). Mit Smartmeter reicht, nach allem was bisher bekannt ist, eine einmalige Energieentnahme von mehr als 1kWh innerhalb von 15 min, um eine Nachverrechnung der Netzbereitstellungsgebühr und höherer Netzentgelte auszulösen. Also im sehr theoretischen Fall 1 kWh/a vs. 25 MWh/a…

Wie gesagt, aktuell wird man die Stromkunden nicht noch zusätzlich verunsichern und Konsumentenschützer (und ev. populistische Politiker) auf den Plan rufen. Daher wird das wohl technisch im Hintergrund sicher bereits alles vorbereitet, aber noch nicht scharf geschaltet - soweit meine Meinung.

Sobald es „keinen Weg zurück“ gibt (aktuell wäre ja theoretisch ein großflächiges Opt-Out von Stromkunden möglich, dass die 80% oder 90% die die EU als Ziel vorgegeben hat, überhaupt nicht mehr zu erreichen sind.

Praktisch wird das Opt-Out aktuell nur von informierten Kunden als Option wahrgenommen, und von denen nimmt es wohl nur ein Bruchteil auch wahr, weil es (aktuell) keine unmittelbaren Nachteil durch den Smartmeter gibt.

In diesem Kontext vielleicht auch nicht uninteressant - viele Smartmeter verwenden ja einen Shunt zur Strommessung; im Normalfall ist die zu messende Leistung ja eher gering. Daher gilt der Bereich mit geringster Abweichung nur unterhalb eines bestimmten Stroms. Bei einem Smartmeter auf Youtube war dieser nur bis 10A geeicht https://www.youtube.com/watch?v=G32NYQpvy8Q, als einphasiger Smartmeter (0.5-10(100)A - Zugesicherte Meßgenauigkeit nur zwischen 0,5A und 10A (1Phase, also ca. 100W bis 2500W).

Auch bei 3 Phasigen Smartmetern sieht man häufig 0.1-5(40)A oder dergleichen…

D.h. bei für E-Mobilität interessanten Strömen ist deren Genauigkeit auch nicht mehr unbedingt im engen Toleranzbereich.

Abschliessend: Ein Ferriszähler mißt nur den realen Leistungsbedarf; für Induktive oder Kapazitive Scheinleistung muß man dort üblicherweise nichts bezahlen.

Mit einem Smartmeter kann jedoch recht einfach eine 4-Quadrantenmessung durchgeführt werden, d.h. der EVU kennt nicht nur Real-Leistung, sondern auch Scheinleistung und cos-phi (sowie das Oberschwingungsspektrum am Zählpunkt).

Nominell gibt es für die auch Netzvorschriften, die aber praktisch nie jemand kontinuierlich nachmisst.

Wenn jemand, so wie mein Vater, hunderte kleine LED-Beleuchtungen (alle mit primitiven „Netzteilen“ mit deutlich von cos-phi entfernter Last) betreibt, oder auch Waschmaschinen mit einem gealterten Motorkondensator, wird man sicher früher oder später für die Scheinleistung bzw Abweichung von cosphi „Belohnt“ werden (höhere Kosten oder Überprüfung der Elektrischen Anlage durch den EVU)…

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Super erklärt, vielen Dank!
Bottom line aber vorerst: Ich werde mich nicht kurzfristig auf eine Nachzahlung einstellen, langfristig damit rechnen. In meinem Fall also um die 2600EUR da ich von einer Maximallast von 15kW ausgehe, also 11x 237EUR. Und dann „schau ma mal“ was tatsächlich kommt… speziell hinsichtlich Konsumentenschutz.

Im Privatbereich (noch) unüblich. In Deutschland zahlen Großverbraucher aber tatsächlich neben kWh auch Spitzenleistung.
Je nach Netzgebiet unterschiedlich. Teilweise ab 50/60/70kW. Jedes kW kostet extra. Gemessen wird alle 15 Minuten.
Heißt die 15 Minuten Dauerlast ist hier entscheidend, es reicht wenn diese einmal im Jahr erreicht wird.
Ich befürchte das wird früher oder später auch auf kleinere Anschlüsse zutreffen.
Die openWB kann das überwachen und so die einmalige Lastspitzen vermeiden, sicher noch kein Feature für Privatleute, wobei es in Österreich hier wohl schon interessant wird.

Ja, das erscheint tatsächlich plausibel, wenn nicht kurzfristig dann auf jeden Fall langfristig.

Habe auch gerade einen Elektriker gefragt und er meinte, er müsse, wenn er für Kunden eine Ladestation installiere, die Leistung beim Energieversorger einmelden und auch freigeben lassen, erst dann dürfe er installieren; damit wären in meinem Fall, wenn ich mich für 11kW entscheide, gleich mal 1700EUR; in dem Fall werde ich das Ganze aber dann nur für max. 7kW auslegen lassen, mit 700EUR extra wäre das dann immer noch teuer genug…

Umgekehrt wäre man dann durch diese Steierung auf 7kW schon mal für den Zeitpunkt, wo es Leute ohne Ladestation schnell mal trifft (z.B. Eherd+Backofen zeitgleich) abgesichert und weitere Steigerungen aufgrund der Smartmeter Messungen wären verhältnismässig „klein“.

Eherd und Backofen „takten“ allerdings und benötigen je nicht 15 min durchgängig Nennleistung. Das drückt den Schnitt.

Schon klar, in der Regel wird niemand auf 4 Platten zeitgleich Töpfe mit Wasser auf Maximalleistung zum Kochen bringen, aber selbst wenn normal gekocht wird und er herd nur 2,5 von 3,5kW aufnimmt sind die 4kW lange überschritten wenn der Backofen eingeschaltet wird auf 200 Grad und maximale Leistung zieht, das meine ich. Also irgendwie wird da für jeden schnell mal dieser „einmalige“ Fall kommen, zudem mehr als 4kW verbraucht werden.

Ich hab mir vom Elektriker „nur“ eine Abzweigdose setzen lassen mit 3 Phasen und hab meine „wallbox“ (go-echarger) selbst angeschlossen.
Dann muss niemand was melden.
Der hätte aber bestimmt auch nix gemeldet wenn er es angeschlossen hätte.

Ja, sowas wäre optimal, leider in meinem Fall nicht möglich, da die Wallbox nicht auf meinem Grund sondern in einer Gemeinschaftsgarage sein wird, auch, wenn das Kabel direkt von meinem Haus ausgeht…

Ich hatte mir auch Gedanken gemacht als ich vor 3 Jahren die Wallbox (Keba) für den eGolf anschließen habe lassen. Dem Elektriker hier in Niederösterreich war es egal. Ich hatte früher auch im Jahr 13 Mwh Verbrauch. Dann kam vor 5 Jahren die PV Anlage (12 kw peak) und die Einbindung in die Haussteuerung. Seither habe ich den bezogenen Verbrauch auf unter 6 MwH gedrückt, trotz eGolf - weil ich nun stark optimiere - Geschirrspüler, Waschmaschine etc. laufen nur bei großer Stromproduktion.
Der Golf läd mit Überschuss - dh. wenn mehr als 2,4 kw (minimum bei dem der Golf läd) zurückgespeist würden läd er entsprechend der Überschussmenge. Zumindest in 9 Monaten im Jahr klappt das gut. Stromspeicher rechnet sich nach meinen Überlegungen (noch) nicht. Den neuen Telsa M3 - wenn er denn kommt - werde ich auch vorwiegend so laden.

PS. Kann mir jemand sagen wieviel Minimum der M3 für das Laden benötigt - Ladevorgang anspringt??
LG Alexander

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Tesla mindestens 5A pro Phase. An deiner Wallbox dann ab ca. 4kW (3 Phasen). Die meisten anderen Fahrzeuge mindestens 6A. Wenn Du den Golf nur mit eine Phase lädst, started der auch bereits bei ca. 1.3kW. Ich habe mir einen Umschalter vor die Wallbox gehängt mit dem ich zwischen 1 und 3 Phasen umschalten kann. Über eine Nullposition, d.h. Wallbox Stromlos. Somit Überschussladung 1-phasig ab 1.3kW. Und manuell maximal 11kW mit 3 Phasen.

Gruß
Thomas