aktuell kämpfe ich mit der Bürokratie… Ich habe mir letztes Jahr mit Mühe die Genehmigung meiner WEG geholt, dass ich eine Wallbox an meinem TG Platz einbauen kann. Daraufhin habe ich nach Rücksprache und Vor-Ort Besichtigung meines Elektrikers die Wallbox installiert und das Kabel Richtung des Zählerschranks gelegt. Daneben hängt jetzt ein Kleinverteiler und mein Elektriker wollte dann noch den Anschluss an meinen Zähler übernehmen. Nachdem ich leider mit Verspätung von Ihm das Anmeldeformular für den Netzbetreiber bekommen habe, habe ich es dort hin geschickt. Nach ein paar Tagen kam dann die Rückmeldung.
Der Netzbetreiber fordert eine Netzanschlussanfrage da der Hausanschluss über 30kW hat. Diese muss von der WEG gestellt werden. Das wird jetzt denke ich nicht das Problem. Ich bin im Beirat der WEG und kann das denke ich hinbekommen. Dann wurde mir vom Netzbetreiber schon gesagt, dass wohl die Anschlussleistung erhöht werden muss und das pro kW ca. 75€ kostet. Wie viel „Puffer“ der Hausanschluss noch hat, konnte mir noch nicht gesagt werden. Ich kann möglicherweise durch runterregeln der Wallbox eine Änderung des Hausanschlusses vermeiden. Das werde ich aber erst im Anschluss wissen… Wenn der Hausanschlusskasten zu klein sein sollte für größere Sicherungen, dann muss dieser zusätzlich für ca. 1500€ getauscht werden. Des weiteren wurde mit mitgeteilt, dass der Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100 ausgeführt sein muss. Was er natürlich nicht ist. Meiner Meinung nach hätte mein Elektriker das auch vorher wissen müssen. Er hat sich da irgendwie versucht rauszureden. „Die Stadtwerke sind da immer anders drauf“. Elektriker ist aus meinem Ort und hat denke ich schon öfter mit den lokalen Stadtwerken zu tun gehabt. Der Zählerschrank ist von 1984. Ich kann jetzt ja nicht auf meine Kosten den Zählerschrank von 8 Wohneinheiten tauschen lassen, damit dieser der Richtlinie entspricht und ich meine Wallbox installieren darf.
Des weiteren wurde mir vom Netzbetreiber gesagt, dass die Tiefgarage über den gleichen Hausanschluss versorgt werden muss. Anders wäre es nicht zulässig. Das ist natürlich nach meiner eigenen Prüfung nicht so. Die Tiefgarage hängt an dem Hausanschluss der Nachbarhausgemeinschaft mit dran. Der Elektriker hat danach gar nicht geguckt und ich habe ihm auch nichts von der Aussage des Mitarbeiters des Netzbetreibers am Telefon gesagt… Wenn ich das genau nehme, ist das definitiv ein Showstopper bei der Sache.
Ich habe jetzt also eine Wallbox installiert, extra vorher den Elektriker vor Ort gehabt, und kann diese nun nicht in Betrieb nehmen… Abgesehen von den etwa 800€ die ich schon ausgegeben habe weiß ich gerade nicht was ich machen soll und ob der Traum der eigenen Wallbox nun endgültig vorbei ist. Deswegen hoffe ich hier auf Ideen dazu.
Ich habe schon kurz überlegt ob ich auf meinen Außenstellplatz ein Kabel legen lasse um dort dann die Wallbox zu installieren. Damit wäre die Problematik des gleichen Hausanschlusses erledigt und ich könnte die Wallbox evtl. sogar öffentlich betreiben um von der THG Quote gebrauch zu machen. Dafür könnte man einen kleinen Zählerschrank zusätzlich einbauen der der Richtlinie entspricht. Aber das ist alles schon wieder so aufwendig das ich zum aktuellen Zeitpunkt da nicht wirklich Lust drauf habe.
Was mich an der ganzen Sache einfach stört ist, dass unsere Regierung auf Teufel komm raus die E-Mobilität pushen möchte und es einem selbst mit Eigentum und Zustimmung der WEG teilweise unmöglich ist dies auch zu realisieren…
Was würdet ihr in meinem Fall machen? Ich hoffe auf gute Ideen.
Wieviel kW hat Deine Wallbox? Bis 11kW ist ja nur meldepflichtig.
Die Überlegungen zur Anschlussleistung mit 30 kW bei EUCH sind müßig. Wichtig ist die Situation in der Nachbarhausgemeinschaft.
Wenn Eure Tiefgarage dort angeschlossen ist, dann doch sicher mit einem eigenen Zähler zu Abrechnungszwecken? Dann kannst Du Dich (in Abstimmung mit Eurer WEG, nicht den Nachbarn) dort sicher mit einem Hutschienenzähler aufklemmen und den verbrauchten Strom gegenüber Eurer WEG abrechnen.
Ich weiß nicht ob das direkt auf dein Problem zutrifft, aber ich kenne das Thema nur dann, wenn man eine 22kw-Anlage oder mehr in Betrieb nehmen möchte, bei einer 11-kw-Anlage muss man nichts beantragen, sondern nur melden. In AT ist das zumindest so. In schlimmsten Fall könntest du noch auf 3,7 kw drosseln, dann gibt es sicher keine Meldepflicht.
Ist natürlich auch nur mein Halbwissen, aber ich bin mir sicher, dass du hier noch fundiertere Antworten zu dem Thema erhältst.
11kW. Meldepflichtig ja. Aber trotzdem können die Stadtwerke bestimmte Auflagen machen. Die können einem die Genehmigung nicht verwehren, allerdings vorschreiben das der Zählerplatz den Bestimmungen entspricht.
Ich will gar nicht dran denken was das für ein Aufwand wäre und wie lange das nun wieder dauern würde…
Unsere Stadtwerke schreiben sogar die Meldung einer Schuko-Steckdose die zum Laden eines E-Autos genutzt wird vor…
Ist glaube ich gar nicht so schlimm. Du musst ja keine weitere „Sondernutzung“ durch die Eigentümerversammlung bekommen. Den elektrischen Anschluss wie beschrieben kann Dir niemand verwehren. Lediglich die Art der Abrechnung hinter dem Zähler der Tiefgarage muss Deine WEG oder Euer Hausverwalter (wer auch immer für die Nebenkostenabrechnung verantwortlich ist) genehmigen. Sollte doch machbar sein. Und das Anschluss-/Messkonzept hat ja auch Bestand, wenn mal mehrere Wallboxen da sein werden.
Da ich in dieser Hausgemeinschaft ebenfalls Mitglied bin weiß ich die Einstellung dort zum Thema. Die letzten Jahre wurde dort mehrfach die von einem Miteigentümer geforderte Steckdose für seinen Plugin Hybrid abgelehnt. Er hat das Auto jetzt wieder verkauft. Das war allerdings vor der WEG Reform. Dazu kommt noch das Bauliche. Der Kabelweg wären locker 40m. Ganz ehrlich… Da habe ich dann auch keine Lust zu. Das müsste ich erst bei der nächsten Versammlung im Herbst genehmigen lassen. Ich komme seit einem halben Jahr zu 95% ohne Wallbox aus. Und der Vorteil einen variablen Stromtarif zum laden zu benutzen fällt dann auch weg. Die WEG hängt mit dem Stromvertrag bei den Stadtwerken und da würde ich dann (aktuell) 43 Cent pro kWh zahlen. An einer öffentlichen Ladesäule zahle ich aktuell mit Freshmile oder meinem Elli Tarif ca. 36/37 Cent. Und ich kenne mich Sparfuchs. Ich hätte dann eine Wallbox und würde sie nicht nutzen weil ich ein paar Cent draufzahlen müsste
@CLG Das Problem mit dem Update des Zahlerschrankes hat sich damit ja auch nicht erledigt… Da wird sich bei der Nachbargemeinschaft keiner dran beteiligen nur weil ich aus der Nachbargemeinschaft mein Auto in der Garage laden möchte.
Nachdem der letzte Beitrag schon länger zurückliegt, würde mich interessieren, wie es weiterging.
Was hast Du unternommen? Wie lädst Du jetzt? Liegt die Wallbox brach?
Mein Elektriker hat sich letztendlich erbarmt und mir die Wallbox einphasig angeschlossen… Hat aber „vorsichtshalber“ eine 25A Sicherung eingebaut. Ich hab dann also noch den WallConnector auf 25A hochgeschraubt und kann so jetzt wunderschön unsymmetrisch mit 5,8kW laden. In der Regel nutze ich das aber nicht aus.
Für mich reicht das so, weil ich in 95% der Fälle das Auto immer voll bekomme. Steht ja die ganze Nacht rum. Wenn ich mal abends um 11 mit 5% ankomme und morgens um 6 wieder losmuss, ist er halt nicht auf 100%. Dann muss ich halt etwas früher an den Supercharger. Aber das ist mir bislang nur ein oder zweimal passiert. Verschmerzbar…
Es ist aber trotzdem einfach zu kompliziert und hält sicher einige von der Umsetzung ab…