Die Frage richtet sich an Erfahrene in Österreich:
Ich habe eine Frage zur Errichtung einer Ladestation in der Tiefgarage einer Eigentumswohung. Für 11kW muss man eine einstimmige Zusage aller Eigentümer haben oder gilt mittlerweile dieses Gesetzt?
(4) Für die Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer ist entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ebenfalls berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, erforderlich. Im zweitgenannten Fall muss die Mehrheit überdies zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen. Bei Stimmengleichheit kann jeder Wohnungseigentümer die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung des Gerichts beantragen. Wer den Wohnungseigentümern einen Vorschlag für einen Beschluss zur Abstimmung unterbreitet, hat darin über die gesetzlichen Regelungen über die Stimmenmehrheit zu informieren und darauf hinzuweisen, dass demnach ein auch mehrheitliches Unterbleiben der Stimmabgabe eine wirksame Beschlussfassung nicht jedenfalls verhindert.
Die Zustimmung sollen wir wie einholen? Wir kennen von den 15 Nachbarn gar nicht alle, wissen nicht mal, ob sie selber dort wohnen oder vermieten. Der Hausverwalter hat uns mit Widerwillen die Adressen rausgerückt, aber keine Emailadressen. Er meinte auch, dass er für das Einholen der Zustimmungen nicht zuständig sei. Das macht es echt mühsam.
Der Elektriker meinte, dass eine CEE16 Steckdose in Vorarlberg nicht erlaubt sei für eine mobile Wallbox.
Stimmt das? Man darf in Vorarlberg nur an einer fixen Wallbox laden?
Welches ist die billigste förderfähige 11kW Wallbox in Österreich?
Die Netzverfügbarkeit bei der VKW haben wir eingeholt, das wäre also kein Problem.
Meines Wissens nach wurde mit der WEG-Novelle in 2022 das Verfahren in einer Eigentümergemeinschaft wesentlich vereinfacht. Es genügt die Information an alle Mit-Eigentümer und es gilt die „Zustimmungsfiktion“ - die Zustimmung gilt als erteilt wenn niemand innerhalb von 2 Monaten Einspruch erhebt. Voraussetzung ist die nachweisliche, schriftliche Zustellung der Information an die Miteigentümer. Dazu am besten die Hausverwaltung kontaktieren - diese hat alle Kontaktdaten.
Eigentlich ist genau dafür der Hausverwalter zuständig… das nennt sich Umlaufbeschlussverfahren.
Es kann aber gut sein dass es mittlerweile so einfach ist wie mrmops schreibt, da kenne ich mich nicht aus.
Wichtig ist jedenfalls, DEUTLICH klarzustellen dass keinerlei Kosten für Miteigentümer entstehen. Die meisten sind leider zu blöd sowas zu verstehen und lehnen deswegen einfach mal jede Veränderung grundsätzlich ab.
Kleiner Tip, einfach nicht sagen, dass es eine Wallbox ist. Du willst eine Steckdose für was auch immer auf deinem Parkplatz. An die Steckdose kannst du alles anstecken was du willst. Schalter mit Schlüssel davor und gut.
Das darf weder der Netzbetreiber noch irgendein rückständischer Mitbewohner der Anlage ablehnen.
Ich mache es offiziell, mir ist das zu heiß. Auch mache ich es nicht in meinem Namen sondern erledige ich das für meine Freundin (ihr gehört die Wohnung, ich wohne nicht dort). Deshalb MUSS das für meine Freundin ohne irgendwelche Folgen sein. Die Nachbarschaft ist weder verstritten noch primitiv kommunizierend. Würde ich es für mich machen, wäre ich da viel lockerer (so wie bei mir zu Hause, 11kW Steckdose, Kabel für 22 kW verlegt, falls mal ein anderes Auto käme)
Der Elektriker hat mir unter vier Augen gesagt, dass sie die Software der Wallbox nicht sperren werden und ich vollen Zugang auf diese haben werden. Es sei Usance, dass alle bisherigen Kunden das zu ihren Gunsten so genutzt haben. Die 11kW habe ich zugesichert bekommen (Netzanfrage offiziell gestellt und bewilligt worden). Das Haus hat 16 Parteien und ist mit dreimal 125 A abgesichert. Es besitzt außer uns sonst niemand eine Wallbox in der Garage, ein paar Schukosteckdosen für PHEVs werden benutzt. Es ist also Strom im Überfluss da.