Wallbox auf eigenen Grundstück an Besucherparkplatz KfW Förderfähig?

Eigentlich glaube ich, dass die Förderung im engen Sinne für den Fall doch nicht in Frage kommt. Der Satz auf der KfW Seite lautet:

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördern wir den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind.

Ich verstehe den Satz so, dass der Stellplatz zu dem Gebäude gehören muss und kein öffentlicher sein darf. Hier wäre der Stellplatz nicht einem Gebäude zugeordnet, aber die Wallbox. Also die Wallbox wäre zu einem Gebäude gehörig und nur privat zugänglich.

Andererseits sagt der Satz oben nun nur

und Ihre Lade­station ist nicht öffentlich zugänglich.

Vielleicht muss der Fall mal mit der KfW besprochen werden…

Könnte man denn theoretisch zumindest auf Deinem Grundstück daneben parken? (Auch wenn eigentlich total doof und im Weg)

Ich verstehe die Idee. Ist hier aber nicht der Fall. Man müsste eine Mauer überfahren.

Ich finde die Formulierung der KfW nicht so ganz klar:

Was bedeutet privat zugänglich bzw. nicht öffentlich zugänglich?

Privat zugänglich heißt: Ihre Lade­station steht auf einem privaten Grund­stück, das nur von einem begrenzten Personen­kreis benutzt wird – zum Beispiel von Ihrer Familie oder von den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses.

Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Lade­station, wenn sie auf einem Kunden­park­platz steht oder frei zugänglich am Park­streifen einer Straße steht.

Der erste Absatz ist erfüllt. Bei dem zweiten Absatz wäre die Wallbox „am Parkstreifen einer Straße“ aber wegen dem RFID eben nicht „frei zugänglich“. Andererseits könnte man dann aber auch eine Wallbox auf einem Kundenparkplatz rechtfertigen, wenn sie eben eine Zugangsberechtigung benötigt.

In denke man müsste der KfW genau diese Frage stellen, also ob die Einschränkung des Personenkreises mit RFID und/oder die Errichtung auf privatem Grund und der private Gebraucht ausreicht (Kundenparkplatz enthält ja den Aspekt die Attraktivität des Geschäftes zu steigern ist damit eben kein privater Gebrauch).

https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html
Wir währen nicht Deutschland wenn nicht alles defniert wäre. Das Thema öffentlich wird in § 2 Satz 9 Ladesäulenverordnung (LSV) definiert: ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

Es kommt also darauf an, wer den Parkplatz physisch nutzen kann. Wenn Du dir also auf deinem Grundstück (von mir aus auf dem Rasen) an dieser Stelle einen Stellplatz vorstellen kannst ist es ok da auch eine Wallbox hinzustellen. Wenn das Kabel dann halt im Normalfall über die Mauer geht - dann ist dem halt so.

Dies bedeutet im Gegenzug auch, wenn man private Parkplätze hat die vor dem eigenen Haus sind und z.b. nicht durch bürgersteig oder ähnliches abgetrennt sind - so dass ein dritter nicht erkennen kann, das dies Privatgrund ist - dann zählen solche Parkplätze als dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Da müsste man dann erst ein „Privat“ Schild hinhängen um legal eine Förderung zu bekommen.

Wie wäre es eigentlich mit dem GO-ECHARGER HOMEFIX - der hat 2m anschlussleitung und man könnte ihn wahlweise auf der einen als auch auf der anderen Seite der Mauer in eine Halteplatte einclipsen.

Wow. Danke.

Der Grund für diese Regelung ist wohl damit nicht jemand die Box „vermietet“, was ja nur geht wenn sie vom öffentlichen Grund erreichbar ist.

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