Vorlage Vollmacht zur Abholung

Hallo zusammen,
unser zukünftiges M3 wird auf meine Frau angemeldet. Allerdings wird sie wohl berufsbedingt nicht zur Abholung mitkommen können.
Hat jemand von euch eine Vorlage für eine Vollmacht, die vom Tesla Übergabecenter anerkannt wurde?
Nur zur Sicherheit, nicht dass vor Ort deswegen irgendwas schief laufen würde.
Gruß
Florian

Hi,

bei mir wurde vor Ort nur die Reservierungsnummer abgefragt :laughing:

Der Thread ist zwar schon n paar Tage älter, aber bei uns wird’s wohl genauso ablaufen. Aufgrund massiv besserer Versicherungskonditionen wird unser Model 3 auch auf meine Frau angemeldet werden und bei ihr ist es beruflich auch eher schlecht mal spontan n tag Urlaub zu nehmen :upside_down_face:

Ist eine Vollmacht vonnöten, oder interessiert sich Tesla für so etwas eher weniger? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

LG Chris

Hi,
sorry, kann ich leider nicht beantworten, da meine Frau dann doch dabei war.
Gruß
Florian

Vlt. klappt’s bei uns ja auch, danke für die Rückmeldung jedenfalls!

Mein Auto ist auf meinen Vater angemeldet und er war nicht dabei. Überhaupt kein Problem gewesen bei der Abholung im August.

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Ist zwar Off-Topic, aber bedenkt da auch die BAFA-Prämie.

Wenn Halter und Käufer nicht übereinstimmen, gibt es keine Prämie.

Danke für den reminder; das hab ich tatsächlich auf dem Schirm - den Antrag stellt dann meine Frau :smiley:

Das wichtige worauf ich drauf raus wollte: Deine Frau muss auch auf der Rechnung von Tesla stehen.

Sicher? Laut FAQ sollte es keine Rolle spielen, wenn sich das unterscheidet:

„ Dürfen sich Erwerber und Halter unterscheiden?

Ja, antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Neufahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).“

Oder hast du da andere Erfahrungen gemacht bzw. verstehe ich da etwas falsch??

LG Chris

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Halter und Käufer müssen für die BAFA nicht die selbe Person sein. Halter und Antragsteller müssen die selbe Person sein. Kaufen kann das Fahrzeug auch Onkel Dagobert, das juckt die nicht :upside_down_face:

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Das wär dann natürlich easy - und auch demgemäß wie ich’s verstanden habe :sweat_smile:

Ok, danke. Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass tatsächlich der Käufer mit dem Halter übereinstimmen muss. Vielleicht irgendeine alte Version der Richtlinie…

Und habs auch wieder gefunden:
grafik

Also irgendwie in sich widersprüchlich…

Ich glaub ich ruf da morgen mal an bzw. schreib denen mal eine e-Mail; das ist in der Tat widersprüchlich…

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Hi Chris,
Berichte dann mal bitte davon, bei uns ist es nämlich genau so.
Danke schonmal

Habe eine mit Word geschrieben, hat denen gerreicht. Hauptsache Bevollmächtiger und Vollmachtgeber bennenen inkl Adresse

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Also telefonisch ist da leider erst ab Morgen jemand zu erreichen, ich hab aber jetzt mal eine E-Mail (übers Kontaktformular) geschickt.

Nach „Studium“ des entsprechenden Auszugs der Förderrichtline, bin ich jetzt aber davon überzeugt, dass lediglich Halter und Antragssteller übereinstimmen müssen; über den Käufer wird kein Wort verloren; Wortlaut:

Mit der Antragstellung hat die Antragstellerin/der Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:

  • im Fall des Kaufs eine Kopie der Rechnung;
  • im Fall des Leasings eine Kopie des Leasingvertrags inklusive verbindlicher Bestellung sowie Kalkulation der Leasingrate/interne Kalkulation;
  • bis einschließlich 31. August 2020 den Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs auf die Antragstellerin/den Antragsteller durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); danach erfolgt eine Übermittlung der erforderlichen Daten durch Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrzeugregister;
  • im Fall einer Zweitzulassung zusätzlich eine durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigte Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern, einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, sowie einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung.
  • Die Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzungen sind von einem staatlich geprüften Dolmetscher oder Übersetzer oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen zu lassen.

Gruß Chris

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Hey
Hat das mit der Vollmacht bei der Abholung geklappt?

Zur Fragestellung, ob der Bafa Antrag genehmigt wird, wenn Käufer und Halter nicht die gleiche Person sind:

Kann es sein, dass diese Aussage veraltet ist? Versehentlich ist eben meine Finanzierung zusammengebrochen; glaube ich. Dabei habe ich schon KaninchenAugen vom vielen lesen und lesen und lesen und bin fix und fertig …

loupe-b.png

Quelle: BAFA

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen
  • unternehmen

auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer zugelassen wird.

Ich springe jetzt einfach auf den Bafa Zug mit auf.
Das Auto haben meine Frau und ich gekauft, ich stehe auf der Rechnung. Zugelassen und versichert wird das Ganze auf meine Schwiegervater wegen der Versicherung…

Wenn er als Halter den Antrag dann stellt sollte es nach allem was ich hier jetzt gelesen habe keine Probleme geben, oder?

Danke