Wie die „Höchstgeschwindigkeit“ definiert ist hatte, ich Dir hier schon geschrieben!
Die Definition steht in §30a der StVZO:
„Höchstgeschwindigkeit:
Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“
(jurion.de/Gesetze/StVZO-1/30a)