Mit Diebstahlsicherung ist eine Sperre des Motors gegen Anlassen (bei Verbrennermotoren) gemeint. Dazu mussten mehrere Faktoren erfüllt sein. Sinnvoll ist diese Begriffsverwendung nicht bei E-Motoren mangels Zündung, Luft- und Spritversorgung. Ein Genauiker würde das klarstellen müssen. Ich denke, Gothaer geht davon aus, dass Model S quasi ähnliche Sicherheitsvorkehrungen bietet. Prima horst88, dass du das mal genau gelesen hast.
Das steht in meinem Versicherungsschein ebenso drin. Außerdem ist die Einbeziehung der ergänzenden Bedingungen gemäß dem Angebot der Niederländer nirgends erwähnt. Dann machte mir noch ein weiterer Satz Bauchschmerzen: sinngemäß „eine Typklasseneinstufung wurde nur vorläufig vorgenommen. Die Einstufung in eine endgültige Typklasse erfolgt später - rückwirkend ab Beginn des Vertrags“.
Mein Einwand gegen diesen Versicherungsschein wurde von dem zuständigen Kölner Gothaer-Mitarbeiter folgendermaßen begründet:
Die Systeme der Gothaer lassen die Erstellung eines vollständigen und korrekten Versicherungsscheins in diesem besonderen Fall nicht zu. Selbstverständlich sind alle Bedingungen gemäß Rahmenvertrag Bestandteil des Versicherungsscheins. Der Satz zu dem 10%-Abzug ist unwirksam… OK - komplexe Versicherungs-Software hat natürlich ihre Tücken
Das habe ich mir per Mail bestätigen lassen. Zusammen mit dem verbindlichen holländischen Angebot reicht mir das. Ich hoffe, die Versicherungsprofis schlagen jetzt nicht die Hände über dem Kopf zusammen.
Name und Mailadresse von dem Gothaer-Mitarbeiter, der diese Aussage tätigen durfte, schicke ich gerne per PN.
Typklassenangabe der R+V Tesla Model S:
Haftpflicht Typklasse 16 (unser Nissan Leaf ist schlechter bei 17)
Vollkasko Typklasse 22 (zu erwarten, weil Luxuslimousine, unser Nissan Leaf ist dort leicht besser bei 21)
Typklassen werden ja nicht von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft festgelegt, daher sollte die Gothaer das eigentlich haben.