Hi Mile,
wie ist es ausgegangen?
Hi. Ich habe das ganze per Vollkasko abgewickelt, da ich die 300Eur Selbstbehalt steuerlich absetzen kann und mich das ganze so weniger Nerven kosten wird.
Hi, ich bin zwar etwas spät dran kann aber aus meiner Erfahrung nur sagen dass man die Sentry Aufzeichnungen sehr wohl ohne bedenken an die Polizei oder Versicherung geben kann.
Ich hatte zwei Erlebnisse:
Erlebniss Nummer 1 - Mir hat sich jemand in Wien bei einem Fußgängerübergang auf die Motorhaube gelegt (Fahrzeug stand still), hab dem Typen gefragt ob er spinnt und bin weitergefahren.
Am Abend des gleichen Tages kam die Polizei zu mir nach Hause und behauptete ich hätte diesen Typen angefahren und danach Fahrerflucht begangen.
Aus taktischen Gründen habe ich die Sentry Aufzeichnungen zurückgehalten bis der ganze Fall vor Gericht landete.
Der Typ hat mit irgendwelchen Gutachten versucht auf eine Invaliditätspension und Schmerzensgeld zu klagen, als dem Richter dann die Sentry Aufzeichnungen gezeigt wurden meinte er nur dass mich das gerettet hat.
Der Typ hat sich danach nach Rumänien abgesetzt und bis heute weder die Gerichtskosten noch seinen eigenen Anwalt bezahlt
Erlebnis Nummer 2 - Waren bei Hofer (Aldi) einkaufen und es waren dort Taschendiebe unterwegs, zwei Frauen waren im Geschäft unterwegs und ein Mann hat draußen im Fluchtfahrzeug gewartet. Habe den Angestellten sofort bescheid gegeben dass die Damen, die Kunden beklauen und diese meinten dann nur ich soll die Polizei rufen da sie niemanden festhalten dürfen.
Als ich dann die Polizei gerufen habe, waren die dann leider sehr schnell weg…
Zu dumm nur, dass der Typ mit dem Fluchtfahrzeug genau gegenüber von meinem M3 geparkt hatte und ich schön das Kennzeichen hatte.
Die Bande wurde dann später gestoppt und der gesamte Kofferraum war laut Polizei voll mit gestohlenen Sachen (Handys, Uhren, Geld etc.).
Die Polizei war hier sehr dankbar für die Sentry Aufnahmen.
Datenschutz oder ähnliches hat niemanden interessiert.
Anlassbezogen ist alles okay und selbst wenn nicht, darf man in AT die Aufnahmen ohne weiteres verwenden um seine eigene Unschuld zu beweisen.