Hallo liebe Leute. Ich bin mir nicht ganz sicher ob das in dieses Subforum passt, aber ich stelle einfach mal die Frage, da es sich um mein Model Y LR handelt.
Gestern hat mich einer beim Ausparken ordentlich „angeschupst“ und die vordere Stoßstange beschädigt (großer weißer Kratzer inkl. Lackbeschädigung). Das alles wurde natürlich mitm Sentry Mode aufgenommen und ich habe somit die Kennzeichen.
Ich habe eine Vollkasko bei der Nürnberger Garanta.
Ich weiß ja, dass so eine Aufzeichnung rechtlich nicht in Ordnung ist, aber nur deswegen habe ich jetzt auch die Kennzeichen von dem Auto. Deswegen denke ich, dass ich das der Versicherung lieber nicht mitschicken soll…oder doch? Kommt hier die Haftpflicht vom anderen Fahrer zur Geltung oder wird das über meine Kasko abgewickelt. Mir wäre natürlich lieber meine Kasko nicht zu belasten, wegen dem Selbstbehalt und da ich meine „positive Bewertung“ bei der Versicherung behalten möchte (Mein Versicherungsberater meinte, dass die Garanta bei Schadensfällen mit Tesla sehr heikel ist, da die Reparatur super teuer ist).
Das ganze bezieht sich auf Österreich.
Wie soll ich am besten, rechtlich gesehen, vorgehen?
Soll ich die Videoaufzeichnung bei der Schadensmeldung mitschicken?
Soll ich nur eine Foto mit den Kennzeichen mitschicken?
Soll ich nur dazusagen, dass ich die Kennzeichen gesehen habe?
Der Sentry-Mode speichert nur anlassbezogen, daher ist der meines Wissens nach in einer Grauzone des Datenschutzes. Wenn du ganz sicher gehen willst, sagst du, dass du dazu gekommen bist, als derjenige wegfuhr. Dann hast du auch das Kennzeichen gesehen und sofort notiert.
Rufe doch einfach mal bei deiner Versicherung an. Ich habe schon von einigen Fällen gehört wo die Versicherung überhaupt nix gegen solche Beweise hatte. Macht denen das Leben doch viel leichter und sie wissen direkt bei wem sie sich das Geld wieder zurück holen können.
Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten im öffentlichen Raum bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss wegen der unerlaubten Weiterleitung aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen.
Andererseits sind wir nicht in Amerika. Also Beweise dürfen nicht sehenden Auges ignoriert werden nur weil sie ungerechtfertigt angefertigt wurden. Man hat hier auch oft schon von Fällen gelesen, auch in AT, wo die Polizei dankbar für das Video war. Ich persönlich würde es riskieren.
Also Anlügen würde ich die Polizei da mal nicht. Das macht sich nicht gut. Dann lieber sagen dass Du das Kennzeichen hast und falls sie fragen woher Du das weisst … kannst immer noch sagen dass Dein Auto wenns angedotzt wird das aufzeichnet weil Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist.
Ist doch leider normal das der Täterschutz im Vordergrund steht, doch bin die letzten 35 Jahre auch ohne sentry mode und dashcam durch den Verkehr gekommen.
Genau das brauche ich dann Auto kaputt und wegen meiner Aufzeichnung im Gegenzug eine Anzeige.
Für mich ein absolutes Unding der sentry mode darum deaktiviere ich diesen auf jeden Fall, den bringt scheinbar keinen nutzen bei Gericht,Polizei,Versicherung.
Lebe da den Werbeslogan -->> Versichern beruhigt
Ich weiß nicht woher die Angst vor Anzeigen kommt. Gibts dazu belegbare Vorgänge bzw. entsprechende Urteile? Ich hätte noch nichts diesbezügliches mitbekommen.
Was aber belegbar ist, dass Polizei und Gerichte auf Grundlage von Wächter-Aufnahmen aktiv werden. Habe gerade eine entsprechende Verhandlung hinter mir, wo es nur auf Grundlage meiner Aufnahme überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist.
Wenn dann der Täter meint er müsste mich wegen einer Datenschutzverletzung anzeigen, dann soll er das machen. In erster Linie bin ich entsprechend mittels Rechtschutzversicherung abgesichert, das Verfahren führe ich also relativ entspannt ohne Kostendruck.
Zudem ist die ÖAMTC Seite weiter oben zwar ganz nett, wirklichen Aufschluss gibt sie aber nicht, da die entsprechenden Gesetzestexte als Quellenangabe fehlen und es auch nur eine subjektive Interpretation ist.
Ich würde die Wächter-Aufnahmen jederzeit als Beweismittel nutzen.
In meinem entfernten Bekanntenkreis gab es zwei Vorfälle von Fahrerflucht nach einem Unfall. Die Polizei war selbst vor Ort und weiß ja das Tesla sowas aufnimmt sofern man es eingeschaltet hat.
Die wahren sehr dankbar und haben direkt eine Anzeige erstellt gegen den Unfall Gegner.
Dein Auto kann dies von Werk aus und ist kein nachgerüstetes Zubehör Teil, dies weiß die Polizei wie die Versicherung auch und sind dankbar dafür.
Aussage der Polizei: sie sind der Meinung das solche Funktionen in naher Zukunft jedes neu Auto haben sollte. Dies erleichtert ihnen die Arbeit und die Versicherung muss nicht für einen Schaden zahlen wofür den Versicherungsnehmer nix kann.
Danke euch allen für die zahlreichen Antworten. Mein Versicherungsmakler bespricht das Thema momentan mit einem Rechtsanwalt, aber so wie es aussieht wird die Empfehlung in die Richtung gehen das mit der abzuwickeln Vollkasko, da der Selbstbehalt in Höhe von 300€ ein relativ geringer Preis ist das Risiko für einen Rechtsstreit komplett beseitigen. Für eine Reparatur die ca. 1000€ kostet zahlt sich das einfach nicht aus.
PS: Ist schon absurd sowas. Man hat einen Beweis, dass jemand einem Unrecht angetan hat und darf den Beweis nicht verwenden
Ich verstehe das Problem nicht. In dein Auto wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer reingefahren während dein Auto parkte. Was hat zur Schadensregulierung deine Versicherung damit zu tun?
Mein Vorgehen wäre gewesen: Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht. Über den Zentralruf der Versicherten die Versicherung des Halter mittels Kennzeichen rausbekommen. Dort anrufen und den Schaden melden. Gutachter bestellen, ggf. RA einschalten, Freigabe bekommen und Schaden über die gegenerische Versicherung begleichen lassen. Meine Versicherung würde den Schaden nicht interessieren.
PS: ich würde mit dem Versicherungsmarkler mal ein ernstes Wörtchen sprechen, ob er überhaupt fachlich fähig ist. Wer solche Vorschläge macht ist es in meinen Augen nicht. Unglaublich!
Die Frage die ich mir stelle, warum involvierst du deine Versicherung in einen Fall von Sachbeschädigung durch einen anderen, wobei du sogar beweisen kannst, wer es war?
Wieso lässt du weiters deine Versicherung bzw. deinen Makler eine diesbezügliche Entscheidung treffen?
Ab zur Polizei, Anzeige erstatten. Den Rest regelt das Gericht. Da brauch ich meine Versicherung nicht dazu.
Einen derartigen Schaden würde ich nur dann über die eigene Versicherung abwickeln, wenn vom Verursacher nichts zu holen ist.
Wer untersagt dir das? Deine Versicherung? Dein Makler? Mit welchem Recht, bzw. mit welcher Konsequenz?
Für mich klingt das fast so, dass deine Versicherung mit dem Schaden einen Reibach machen will. Und noch zusätzlich deinen SB kassieren möchte.
Entweder die Schadensabwicklung/Versicherungswesen läuft in Österreich echt komplett anders als in Deutschland oder hier wird ein Spiel mit dir gespielt. Oder der Markler ist deppert.
Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:
Datenschutz bzw. Datenschutzgrundverordnung zielt auf „Personen“-bezogene Daten und Bilder. In so einem Fall wird das Fahrzeug fotografiert bzw. aufgenommen und Fahrerflucht ist und bleibt eine Straftat. Anzeige gegen Halter geht m.e. ohne Probleme. Halter ist verantwortlich für alles was mit dem Fahrzeug passiert.
Für Deutschland kann man das leider nicht so sagen … Da ist es leicht als Halter z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß zu sagen, dass man nicht weiß wer gefahren ist oder er als Verwanter keine Aussagen machen zu wollen. So sind schon viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Sande verlaufen.
Ich würde das Video auf alle Fälle als Beweismaterial verwenden.
Bzgl. „aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht“ aus dem Text müsste man sich dieses Recht genau durchlesen. Meiner Meinung nach sind personenbezogene Daten schutzwürdig. Du hast aber keine Personen auf dem Video.
Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt!