Naja, wenn man ein Leasingfahrzeug hat und dadurch gar keine Werkstattbindung möglich ist, ist das für mich kein Nachteil, weil ich diese Option wegen des Leasingvertrags gar nicht ziehen kann.
Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, dass Schäden, die wegen fehlender Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten nicht von der vorgegebenen Werkstatt durchgeführt werden können, dann an eine weitergeleitet werden, die das kann - meist dann die Herstellerwerkstatt.
danke für deine Beiträge. Mir stellt sich die Frage ob die fehlenden Punkte der Allianz Direct auch eine Wichtigkeit bei Leasingverträgen (24-36 Monate) darstellen. Meinem Laienhaften Verständnis bieten diese Punkte vor allem Vorteile bei Kauf des Fahrzeuges und langfristiger Benutzung, oder liege ich da falsch? Stichwort Garantie von Tesla etc.
Bei Leasingverträgen immer die freie Werkstattwahl nehmen! Denn wo repariert wird, entscheidet ausschließlich der Leasinggeber und nicht der Versicherer!
Und wenn du am Fahrzeug einen Akkuschaden oder Kurzschlussfolgeschaden hast und der Versicherer weniger zahlt als erwartet oder gar nicht, weil es nicht versichert ist, ist es am Endes des Tages immer dein finanzielles Risiko. Mit einem Leasinggeber im Hintergrund kann der finanzielle Druck auf dich sogar größer sein als bei einem Barkauf.
Danke für deine Antwort! Bezüglich der Werkstattwahl, liegt es denn in meiner Verantwortung die freie Werkstattwahl dazu zu buchen? Ich mein, was macht die Versicherung denn, wenn Teslas in Schadensfällen nur bei Tesla zertifizierten Werkstätten repariert werden können/dürfen aber man keine freie Werkstattwahl im Tarif hat?
Bin bei der LVM und aktuell nicht groß von Verteuerungen betroffen.
MY LR 2023
SF8 Vollkasko mit Schutzbrief und 20.000 km Laufleistung vereinbart im Jahr bei SB 300 Euro VK und 150 Euro TK mit einem Jahresbeitrag von 852 Euro für 2025
Schau dir mal die Webseitenrechner von AllianzDirect, HUK und vielen mehr an. Natürlich sollst du dazu verführt werden, die für den Versicherer günstigste und sicherste Lösung zu wählen - und das ist immer die Variante mit Werkstattbindung (teilweise noch in schönere Begriffe verpackt …). Ist ja auch klar, wenn der Wagen nicht in einer Vertragswerkstatt des Versicherers repariert wird, bedeutet das für den Versicherer, dass er trotzdem nicht mehr bezahlen muss, weil der Versicherungsnehmer die Differenz an Lohn- und Ersatzteilkosten selber bezahlt. Unfair ist nur, dass niemand ausführlich über die Erhöhung des eigenen Risikos bei Wahl der Werkstattbindung hingewiesen wird. Das könnte man auch als „gemein“ empfinden.
Und wenn du dich verführen lässt, ist es aber immer noch deine Verantwortung, wofür du dich entscheidest. Bei einem Leasingfahrzeug bist du „der Knecht“, der machen muss, was der Leasinggeber von dir verlangt.
Du musst dir kein Leasingauto kaufen, du kannst dir auch was kaufen, was du selbst bezahlen kannst. Das ist dann vielleicht ein kleineres, älteres Auto - aber du kannst unabhängig bleiben.
Okay, verstehe. Das ist gut zu wissen. Das ist dann wiederum fast ein freifahrtsschein für den Versicherer um passende Regulierung zu umgehen. Bezgl. Leasing an sich gebe ich dir total recht. Als Privatperson würde ich auch nicht mehr leasen wollen!
Du hast nicht unrecht. Aber ich war überrascht, dass sich eine mir vom Versicherer zugewiesene Werkstatt als genau die herausgestellt hat, wo ich schon in der Vergangenheit auch meine anderen Fahrzeuge für Spengler- und Lackierarbeiten hingebracht hatte. Und lediglich 4 km von hier entfernt.
Solange mein Unfallwagen fachgerecht instandgesetzt und mir bei unverschuldeten Unfällen ein Ersatzfahrzeug gestellt wird, sehe ich den Nachteil nicht. Richtig amüsiert bin ich, wenn die Werkstatt mir erzählt, wie sie mit HUK umgeht: die HUK lehnt den KV bzw. die Reparaturkosten erst einmal ab. Dann schaltet die Werkstatt ihren Anwalt ein, der an HUK schreibt und Klage ankündigt, woraufhin HUK sowohl die Ursprungsforderung wie auch die Rechnung des Anwalts bezahlt.
Bei der Regulierung durch die gegnerische Haftpflicht gibt es nie eine Werkstattbindung und immer Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (außer gleichwertiger Zweitwagen steht einem zur Verfügung).
Die Werkstattbindung gilt immer nur für Kaskoschäden (Hagel, Sturm, Glas, selbstverschuldete Unfälle, Täter nicht ermittelbar, Vandalismus usw.).
Leider gilt das nur in vermindertem Maße bei Auslandsschäden. Ich hatte in Frankreich zweimal unverschuldet Blechschäden. Einmal ist mir jemand in das geparkte Auto gefahren (komplett neuer Kotflügel), einmal jemand hinten aufgefahren (Delle in der Heckklappe).
Dann gilt das Recht des Unfall-Lands, das in Frankreich keinen Ersatzwagen, keinen Wertminderungsersatz, keine Nutzungsausfallentschädigung und keinen Anwalt vorsieht. Zu allem Überfluss ist der deutsche Regulierer dann die HUK Coburg.
Gut, das ist ein anderer Fall. Da ist es dann aber auch egal, ob man eine Werkstattbindung abgeschlossen hat oder nicht.
Was war an der HUK bisher auszusetzen, außer das zögerliche Akzeptieren des KVA‘s? Ich habe bisher sowohl als Unfallgegner, als auch als Versicherter bei selbst verschuldeten Unfällen und Hagel nur positive Erfahrungen gemacht, bis auf das Einklagen durch einen Anwalt der Reparaturkosten, aber davon bekommt man als Versicherter ja kaum was mit, Auto war da schon 1 Jahr repariert……
Nichts. Ich habe zwei Fz bei denen. Bitte nicht zwischen den Zeilen lesen, wo nichts steht.
Und die Story mit dem Anwalt habe ich ja nur als Anekdote erzählt. Dass man Werkstätten, die sich sicher nicht einschüchtern lassen, auf diese Weise begegnet, ist bestenfalls amüsant, treibt aber die Kosten.
Alles klar, das kam mir sehr negativ formuliert vor, alsob es mit anderen Versicherungen dann weniger Probleme im Nachgang geben würde. Aber dann habe ich es nur falsch verstanden.
Ich könnte jetzt den Schriftwechsel mit denen posten
Am Ende hat die Versicherung des Unfallverursachers (Allianz) eine pauschalierte Schadenssumme bezahlt, die meine Werkstattrechnung nicht gedeckt hat. Von den Nebenkosten ganz abgesehen. Mein Ansprechpartner war aber nicht die Allianz, sondern die HUK Coburg als Regulierer. Flexibel und Geschädigter-freundlich geht anders. Ich hätte klagen müssen, um auch nur die Reparaturkosten vollständig reinzukriegen.
Gibt es nicht genau für solche Fälle den Baustein „Auslandsschaden-Schutz“?
Die 9,60€ p.a. (HUK) sind doch wirklich gut investiert…
Der Ausland-Schadenschutz ergänzt Ihren Tarif um zusätzlichen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland. In diesem Fall ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.
Ich habe genau dies bei der HUK24 angefragt und die Antwort bekommen, dass ich, solange ich der HUK24 die Auswahl der Reparaturwerkstatt überlasse, davon ausgehen kann, dass es korrekt repariert wird.
Wenn der Schaden nicht in der HUK Vertragswerkstatt repariert werden kann, wird er da repariert, wo es möglich ist.
Ich glaube es wurde hier auch von geleasten Autos gesprochen. In dem Fall muss man vermutlich unterscheiden:
Wenn ich das richtig verstehe, ist das bei einem Leasingfahrzeug nicht die eigene Entscheidung, sondern die der Leasing-Gesellschaft.
Da könnte es dann sein, dass die HUK eine Werkstatt vorgibt, mit der die Leasing-Gestellschaft nicht einverstanden ist. Diese schickt dich dann zu Tesla, und du musst die Differenzkosten tragen.
Wenn das Auto natürlich dir gehört, kannst du in die HUK-Werkstatt gehen, und der Ablauf sollte so sein, wie von dir geschildert.
Allerdings könnte das natürlich auch bedeuten, dass du das Auto zu mehreren Werkstätten bringt und es insgesamt mehr Aufwand für dich, mehr Zeit bis zur Reparatur und möglicherweise mehr Verhandlung mit der Versicherung bedeutet.
Ich denke beide Möglichkeiten (mit und ohne Werkstattbindung) haben Vor- und Nachteile.
Das muss bzw. darf jeder für sich selbst entscheiden.
Klar, das gilt nur für eigene Fz. Bei einem Leasing-Fz legt ggf. der Leasinggeber fest, wo das Fz repariert werden muss.
Mir ging es nur darum, darzustellen, dass manche vermeintlichen Nachteile oder Risiken, wie sie manchmal dargestellt werden, so zumindest nicht wirklich existieren.
Man sollte bei der Darstellung von Vorteilen und Nachteilen der Werkstattbindung auch immer darauf schauen, wer diese aufführt. Eine Herstellerwerkstatt wird sicherliche anders argumentieren als eine Versicherung, weil jeder eigene Interessen verfolgt.
Die Herstellerwerkstatt wird eher gegen eine Werkstattbindung argumentieren, die Versicherung eher dafür…