Die VNB haben alle ein Portal zur Lastgangvisualisierung, da kannst Du Dir z.B. nach Wunsch die Viertelstundenwerte anzeigen lassen. Wettbewerbliche MSB bieten das sowieso an, irgendwie müssen Sie ja Ihre „Mehrleistung“ darstellen.
Dieses ganze Verfahren der neuen Zähler läuft ja jetzt schon ein paar Jahre. Gibt es eigentlich keine Klagen dagegen? Da habe ich bisher nichts darüber gelesen. Sonst klagt doch auch jeder gegen jedes …
Das stimmt so nicht. Bisher konnten mME eingebaut werden, das haben die VNB auch gemacht, aber zu gleichen Messentgelten wie die klassischen Zähler. Wogegen willst Du da klagen?
iMSys mit zertifizierten Gateways gab es noch nicht. Alle Einbauten mit Fernauslesung waren Prototypen im Feldversuch. Da wurden meist entweder Freiwillige gesucht, die Einwilligung eingeholt oder bei Widerspruch eben darauf verzichtet.
Seit gestern gibt es die „Markterklärung“ des BSI. Damit wird ausgesagt, dass nun mindestens drei Gateways zertifiziert sind und am Markt verfügbar sind. Damit beginnt der gesetzlich vorgeschriebene Rollout. Dagegen kannst Du klagen wie gegen die Vorführung des Autos zum TÜV. Viel Erfolg.
Diese Werte habe ich auch selbst. Und im Zweifelsfall sogar in echterer Echtzeit als vom VNB.
Wie auch immer, ich habe noch nichts gefunden, was die Teile messen, was ich nicht auch schon selbst durch die Meßwerterfassung wegen PV&Co habe.
Außer daß es geeicht ist … und die Klasse 2-Zähler sind auch nicht genauer als meine eigenen. Die Abweichung zu meinen Zählern liegt sehr deutlich unterhalb der zulässigen Toleranzgrenze, nur im einstelligen Promillebereich.
Die VNBs können durchaus einen Mehrwert ggü. alten Ferraris und mMS anbieten. Aber ob es dabei auch einen Mehrwert für den Hausbesitzer darstellt, ist nochmal was anderes.
Für ein künftiges Smart Grid mit gemischt zentraler/dezentraler Analyse und Steuerung ist aber eine weitgehend manipulationssichere Datenübermittlung in beide Richtungen notwendig. Und die wurde - im weltweiten Vergleich - mit dem zertifizierten Gateway auf die Spitze getrieben. Was passiert, wenn Hacker Signale vom Smart Meter oder von Umspannanlagen/Kraftwerken massenweise manipulieren, kannst Du in dem Buch „Blackout“ nachlesen. Ich möchte das nicht, und habe da auch relativ großes Vertrauen in die Gateway-Technik. Es gibt aber noch genügend andere Angriffsvektoren. Daher habe ich privat auch gemäß den Katastrophenschutz-Vorgaben vorgesorgt, u.a. und vor allem mit genügend großen Wasservorräten.
Wer übrigens eine lustige Zusammenfassung sehen möchte, wie man die „moderne Messeinrichtung“ ohne Kommunikations-Gateway oder selbst gebauten Datenlogger für sich nutzen kann, dem empfehle ich das Video: scilogs.spektrum.de/datentyp/di … chenlampe/
@CLG (da du dich bei dem Thema offenbar gut auskennst) und @andere: wo ist eigentlich gesetzlich geregelt, dass ich in meinem Haushalt mit > 6.000 kWh Jahresverbrauch (keine PV-Anlage) den Einbau eines iMS in jedem Fall hinnehmen muss?
In gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html steht unter (5): „Der grundzuständige Messstellenbetreiber genügt den Verpflichtungen …, wenn er mindestens 95 Prozent der betroffenen Messstellen wie gefordert ausstattet.“
Und ob der Messstellenbetreiber 95% der Haushalte bis 2032 überzeugen kann, ist nicht mein Problem. Ich darf doch zu den 5% gehören, die -trotz der angeblich so großen Vorteile - kein iMS akzeptieren, oder?
Mir wurde von meinem Netzbetreiber beim letztjährigen Austausch auf mehrmalige Nachfrage mitgeteilt, dass bei mir trotz eines Jahresverbrauchs >6000 kWh eine mMe genügt.
Schön spitzfindige Frage. Der Passus zielt natürlich auf die unmöglichen und die besonders teuren Fälle. Wenn das weniger als 5% sind, würde ich alle Verweigerer in den Circus Maximus sperren und sagen, ich brauche jetzt soundso viele von Euch, bei denen eben doch eingebaut wird. In den Kisten findet Ihr Morgensterne… Die, die noch stehen, bekommen keinen eingebaut.
Nein, im Ernst, es ist SEIN Wahlrecht:
Rechte des Grundzuständigen: §3 Abs. (3) MsbG: Der Messstellenbetreiber hat einen Anspruch auf den Einbau von in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen, modernen Messeinrichtungen, Messsystemen oder intelligenten Messsystemen.
Pflicht des Grundzuständigen: §29 Abs. (1) bis (4). Der von Dir zitierte Absatz (5) ist nur eine Pauschalregelung für die technisch und wirtschaftlich nicht zumutbaren Einbaufälle.
Da diese Fälle bei den Pflichten des Grundzuständigen genannt sind, impliziert das eindeutig, dass es eine für IHN ziehbare Lockerungsklausel ist. Du als Anschlussnutzer/Anschlussnehmer bist da außen vor. DU bist ja schon lange vorher, in Absatz §3, Abs. (3) abschließend abgefertigt worden…
Stimmt auch zum Zeitpunkt der Erklärung. Da war die oben genannte „Markterklärung“ noch nicht erfolgt, d.h. der gesetzliche Pflicht-Rollout nicht gestartet. Die Markterklärung ist am 31.1.2020 erfolgt und damit wurde der Rollout-Zeitraum gestartet. Nun sieht es anders aus. Der gMSB kann aber weiterhin frei wählen, wann er im Umsetzungszeitraum Deinen Zähler austauscht. Da kann z.B. vorher immer noch ein Tausch zum Eich-Ende gegen eine andere mME erfolgen, und später, in 10 Jahren z.B., erst ein Gateway nachgerüstet werden.
Letzten Endes ist es eine komplexe Optimierungsaufgabe für den Grundzuständigen mit vielen Vermutungen über die Leistungsfähigkeit und Kosten der nächsten Generationen von mME und Gateways. Wir können das nachvollziehen, wenn wir an die Diskussionen über AP 1 vs. AP2, MCU 2, 2.5 und 3 denken… Er kann jetzt viel Geld versenken, aber auch Erfahrungen sammeln und Prozesse optimieren…
Sind es nicht genau solche Attitüden, die unseren Kindern Angst machen vor ihrer Zukunft?
Zu oft wird mir gefragt, wieviel „Ich“ einsparen kann und was es „mir“ bringt. Wenn wir unseren unverhältnismässigen Wohlstand beibehalten wollen, dann müssen wir uns auch fragen, wie wir dazu beitragen können, was wir ändern und und wo wir Verzicht üben müssen. Und wenn ein Beitrag für die notwendige Energiewende im Bereitstellen von Daten liegt, dann finde ich das nur billig.
Vielleicht liest du nochmal meinen ganzen Beitrag. So ist der Satz völlig aus dem Zusammenhang gerissen und vermittelt zudem ein falsches Bild.
Claqueuren werfe ich dem Zusammenhang mit dem aus dem Zusammenhang gerissenen Satz unreflektierten Beifall vor.
Man könnte auch fragen, wozu eine Riesenteil von Elektro-SUV notwendig ist …
Meine Prophezeiung ist, daß dieses Bereitstellen von Daten die Energiewende in keinster Weise voranbringen wird. Eher bekommt man noch mehr Werbung für vermeintliche Superduper-Stromtarife …
Aus meiner Sicht geht es darum, den genauen Zeitpunkt des Energieverbrauchs festzustellen. „Bereitstellen von Daten“ klingt irgendwie sehr abstrakt. In der Praxis ist es beispielsweise gerade bei Besitzern von Elektroautos wünschenswert, netzdienliches Laden durch günstige Strompreise zu belohnen. Das geht aber nur, wenn der Zähler das auch aufzeichnet. Dass hier einige Foristen diese Daten selbst erheben ist ja schön und gut, für die Stromabrechnung aber ohne Belang. Aus Transparenzgründen ist es gut dass wir die erhobenen Daten unseres Zählers einsehen können, aber das ist außer zu Kontrollzwecken eigentlich nur ein Nebeneffekt. Viel wichtiger wird es zu wissen wie der regenerative Anteil im Stromnetz ist, der Strompreis, die Produktion des gewählten Energieversorgers und was auch immer in Zukunft noch kommen wird.
Guten Morgen und vielen Dank für den Tipp!
Kann nach Bestellung sämtliche hier genannten Eigenschaften bestätigen, super netter Kontakt und schnelle Abwicklung.