Vermieter verlangt Versicherung oder volle Haftung im Schadensfall für Wallbox

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung hast ein Recht auf Einsicht in Rechnungen. Damit hättest dann Versicherungsscheinnummer und Anbieter und könntest selbst nachfragen.

Hoffe das kam nicht falsch rüber. Niemand im Haus hat bedarf an einer Wallbox und möchte sich daran beteiligen. Wir wollen hier auch nicht auf ewig wohnen, deshalb darf es gerne günstig sein. Müssen das ja dann auch wieder Rückbauen.

Ich habe nicht vor den Strom an die Nachbarn zu verkaufen :smiley:

Ich glaube, er erzählt dir Blödsinn:

Fakt ist, Ladestationen führen nicht zu einem besonderen Risiko der Gefahrerhöhung für die Gebäudeversicherung. Anders als bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Hausdach errichtet wird, und aufgrund erhöhter Brandgefahr dem Versicherer angezeigt werden muss, ist die Wallbox ein normaler mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil. Damit wird die Wallbox automatisch von der Wohngebäudeversicherung umfasst. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Mit einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung werden auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeanlage sowie Überspannungsschäden infolge Netzwerkschwankungen mitversichert. Wer ganz sicher gehen möchte, dass die Wallbox vom eigenen Versicherungsschutz umfasst ist, meldet dem Versicherer diese Anschaffung.

Quelle

Sonst kann hier aber evtl. auch @Pitterausdemtal kurz weiterhelfen?

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Dann empfehle ich lieber eine rote CEE-Dose oder blaue Campingsteckdose.

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Ist immer schwierig wenn man jemanden gegenüber hat, der das eigentlich gar nicht will.

Eventuell könnte man fragen ob man sich bei seiner Versicherung dazu erkundigen darf, um die richtigen Fragen zu stellen.

Fachgerecht installierte Wallboxen inklusive Kabel sind ja nun nach den neuesten Verordnungen installiert. Da brennt eher der Wäschetrockner als die Wallbox ab. Wüsste nicht warum die Gebäudeversicherung das nicht übernehmen sollte, bzw. es deutliche Mehrkosten gibt.

Das hatte ich mir damals auch überlegt, hatte dann aber auch keine Lust mehr. Hat schon ewig gedauert das er überhaupt angefragt hat.

Er stellt sich halt quer und falls er es nicht verhindern kann möchte er das Beste rausholen.

Weil man als Anbieter mit Panikmache Geld verdienen kann. Oder wenn man es nicht mag, dann schließt man es aus.

Ich glaube den gleichen Text hatte ich ihm auch geschickt :grinning:

Ich brauch halt irgendwas Handfestes.

Genau, es gibt aber keine genauen Regeln. So kann er sagen ich darf die Box installieren aber gleichzeitig immer neue Sachen fordern die das ganze dann so teuer machen das es sich für eine Mietwohnung nicht lohnt.

Naja, ist Haus & Grund. Im Zweifel hast du sogar deine Unterschrift auf einem Mustermietvertrag von denen gesetzt.

Ja sie schreiben halt das es Fakt ist, aber ohne eine Quelle für die Aussage. Wäre halt hilfreich zu wissen wer diesen Fakt aufgestellt hat und ob das so offiziell ist, dass sich auch die Versicherer dran halten müssen.

Wenn Deine Wallbox einen Schaden verursacht, dann bist Du doch sowieso haftbar, genau wie wenn Dein Waschmaschinenschlauch platzt oder sonstwas in Deiner Wohnung oder auf Deinem von Dir angemieteten Parkplatz einen Schaden am Gebäude verursacht und

Hast Du Dich dagegen nicht versichert? Würde ich ganz schnell nachholen!

Wenn Du eine Provathaftpflicht hast, dann sind Mietsachschäden wahrscheinlich mit drin, da wäre dann mutmaßlich auch die Wallbox mit abgedeckt. Das steht in den Versicherungsbedingungen und wenn Du Dir nicht sicher bist, kann Dir das Deine Versicherung sicherlich auch sagen.

Gruß Mathie

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Antwort der Versicherug:

Im Rahmen der Pkw-Versicherung ist die Wallbox nicht versichert bzw. mitversicherbar.
In der Privathaftpflichtversicherung wird im Einzelfall geprüft, ob Sie für den Schadenfall haftbar zu machen sind.
Wir empfehlen Ihren Hausratversicherer zu kontaktieren und dort die Mitversicherung zu klären. Sie schreiben, dass dies über die Gebäudeversicherung des Besitzers nicht abgedeckt ist. Ggf. ist ja eine kostenpflichtige Erweiterung möglich, so dass Sie diesen Mehrbeitrag dann einfach übernehmen.

Edit: Ich sehe das eigentlich wie in dem Artikel der oben gepostet wurde. Das wäre dann ganz klar anders zu behandeln als eine Waschmaschine.
Mir fehlt aber eine offizielle Quelle dazu.
Habe damals auch mit verschiedenen Gebäudeversicherungen gesprochen, denen war das Thema zu dem Zeitpunkt aber völlig unbekannt und konnten auch keine genauen Aussagen treffen. War auch eher ein - versuch es doch mal bei der oder der Versicherung.

Erstmal danke an alle die sich bisher beteiligt haben.

Ich habe mich damals lange damit beschäftigt und alles mögliche Versucht hier auf eine normale Einigung zu kommen.
Mit gesundem Menschenverstand hat man hier leider keine Chance.
Meine Hoffnung war hier jemand zu finden der sich mit dem Thema auskennt und mir was wirklich Handfestes zu diesen Punkten gibt.

  • Warum braucht es keine extra Versicherung

  • Hat nachweislich nur ein Mieter Interesse an einer Wallbox, muss dieser bei seiner Installation trotzdem dafür sorgen, dass andere Mieter später auch eine Wallbox installieren können. ( Ich habe kein Problem mich später an einem Lastenmanagement zu beteiligen, aber das auf meine Kosten Vorsorglich einbauen zu lassen, kommt nicht in Frage. )

Wie wichtig ist Dir das ganze ?

Vorkehrungen daß auch andere laden können und Du sollst es bezahlen - haha !

Wenn er das so will (Stichwort Lastmanagement) muß es auch auf die EIGENTÜMERgemeinschaft umgelegt werden. So würdest Du als Mieter das ganze zahlen, wenn auch andere laden sollen, nicht.

Wenn es Dir wirklich wichtig ist - Mieterschutzbund.

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Richtige Entscheidung, sonst kamst Du in folgende Probleme:
Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, evtl EEG Abgabe vermutlich überall unter Freigrenzen/Beträgen aber viel Formularkram :joy:

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Mieterschutzbund könnte man wirklich mal versuchen. Ich glaube aber das die Anwälte dort auch nicht viel Ahnung von dem Thema haben. Das Haus hat nur einen Eigentümer/Vermieter.

Mit einem eAuto war es noch ok, aber auch schon teilweise nervig. Jetzt mit dem Zweiten wollen wir eigentlich schon eine Lademöglichkeit.
Da gerade der Ortskern komplett saniert und neu gebaut wird gingen wir davon aus das auch die geplanten Ladestationen kommen. Die wurden aber vom Gemeinderat dann doch abgelehnt :grinning:

LG München I, Urteil v. 23.6.2022, 31 S 12015/21, GE 2022 S. 793

Außerdem solltest Du bei Deiner Privathaftpflicht bzw. Hausratversicherung nachfragen

HI

2.3 Übergreifende Schäden durch Ladestationen

Verursacht die Ladestation/Wallbox bzw. das Ladegerät eines e-Bikes einen übergreifenden Feuerschaden, so ist dies in der Regel ein Fall für die jeweilige Haftpflichtversicherung des Eigentümers, also entweder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft oder die Privathaftpflicht des Wohnungseigentümers/Mieters.

Dem oben dargestellten Muster folgend, wird in der Praxis auch hier der Schaden erst durch die Gebäude- oder Hausratversicherung erstattet, bevor diese sich im Anschluss dann um den Regress bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung kümmert

(Quelle leider hinter einer Paywall)

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Ich hab selber schon vermietet und mein Mieter war beim Mieterschutzbund.

Das war für mich als VM alles andere als witzig, trotz Unterstützung durch meinen Anwalt…

So wie ich die Situation aufgrund deines letzten Postings einschätze, hast Du es mit einem Prinzipienreiter zu tun, der nach dem Motto „wenn das ALLE wollen kostet es mich VIEL Geld“ handelt…

Frag doch einfach mal beim MSB oder wende Dich hier in Forum an Dr.Böse - da wird dir sicherlich geholfen

Danke fürs Recherchieren. Weiter oben hab ich die damalige Antwort meiner Versicherung gepostet.