Verkauf MYLR unmittelbar nach Überführung

Hallo liebes TFF Forum,
ich habe Mitte September einen MYLR sw/sw 20“ mit AHK bestellt und etwas Sorge, dass er nicht mehr dieses Jahr ankommt. Auf der Suche nach Alternativen habe ich ein Angebot einer Privatperson entdeckt, die einen MYLR sw/sw 20“ für 61.000 (also 370 Euro unter Neupreis) anbietet. Das Fahrzeug hat <100km und es wurde keine BAFA Prämie beantragt. Für die Überführung wurde das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen. Was meint ihr? Ist dieser Preis in der aktuellen Situation gerechtfertigt? Liebe Grüße aus dem Allgäu

Hi,
kein guter Deal, da das Auto durch die Zulassung nicht mehr BAFA-fähig ist. Auch als gebrauchter nicht, da dazu der Preis zu hoch ist.
Lieber auf einen neuen warten.
Gruß
Florian

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Halte ich für ein Fake oder einen Trick.

Warum sollte jemand ein NEUFahrzeug unter Neupreis anbieten?
Eher das Gegenteil würde ich erwarten - siehe auch die Diskussion hier:

https://tff-forum.de/t/model-3-gut-verkaufen-erfahrungen-teil-4/213635/2410?u=circusmaximus

BAFA kann nur der Erstzulassende beantragen. Also Finger weg und ciao.

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Es bekommt doch zwangsläufig nicht nur der Ersthalter die BAFA, sondern der aktuelle Halter, insofern die BAFA noch nicht beantragt wurde oder irre ich?

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ja, du irrst. Nur der Ersthalter.

Was oben ja kein Problem wäre. Würde der Wagen eben noch 6 Monate auf den Ersthalter zugelassen bleiben.

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Ok, dann hat der erste Halter ein Problem.

warum? er kann ja die BAFA noch beantragen?

Naja, er will den Wagen ja wohl loswerden…

…und müsste den Wagen dann 6 Monate auf sich zugelassen halten. Kann natürlich sein, dass der Deal genau so aussieht (wenn man mal genau nachfragt), und der Gewinn für den Verkäufer ist die Bafa Prämie (minus 370€).

Als Käufer würde ich erwarten: die BAFA und die THG für 2022/2023 werden 50%/50% geteilt. Also jeder bekommt 2.900 :laughing:

Wäre dann zu verhandeln. Ich würde da aber eher auf kurzfristig verfügbare MY bei Tesla spekulieren, ich denke, die Stornowelle kommt noch.

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Wow, danke für die vielen, schnellen Antworten! Ok, das mit der BAFA Prämie war mir nicht bewusst. Was mich aber auch quält ist die Frage, wie sehr sich dieser 2. Halter beim Wiederverkauf bemerkbar macht. Gut, ich könnte glaubhaft nachweisen, dass der 1. Halter nur 100km gefahren ist, aber er steht halt in den Papieren drin. @Ralfi_W ja, das wäre schön, aber wenn Leute, die im Februar bestellt haben noch auf Ihren MY warten, dann bekomme ich ernsthafte Zweifel …

Ich würde sagen, das kommt darauf an, wann du den Wagen wieder verkaufst. Bei kurzer Haltedauer wiegt der zweite Halter eher schwerer als bei einigen Jahren. Meiner Meinung.

ich rechne mit einer Haltedauer von 3-4 Jahren

Laut ADAC wäre auch ein Gebrauchtfahrzeug förderfähig, allerdings mit niedrigerer Prämie von 2500 anstatt 5000 Euro:

" Auch Kauf und Leasing gebrauchter E-Autos und gebrauchter Plug-in-Hybride werden vom Staat bezuschusst. Für die Förderhöhe gelten bei der Zweitzulassung die Fördersätze entsprechend der Tabelle für den Kauf und das Leasing eines Neufahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro (Basismodell in Deutschland).

Wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt werden 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis darf maximal diesen Schwellenwert betragen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Erstzulassung nach dem 4.11.2019. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020, bekommen die Fahrzeuge auch den doppelten Bundesanteil (Innovationsprämie). Das Gebrauchtfahrzeug darf höchstens 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Außerdem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein."
Quelle: E-Auto Förderung 2023: Diese BAFA-Prämien gibt es | ADAC

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Dann müsste der Kaufpreis geringer sein wegen der 80% Regel :wink:

80% regel bedeutet, dass der Brutto Verkaufspreis durch 0,8 diviert werden muss und man damit außerhalb des förderfähigen Rahmens (60.000) liegt?

Denke, dass macht bei Bev’s aus Deutschland keinen Unterschied aufgrund der Bafaprämie. Hatte im April einen 6 Monate alten Kia EV 6 vom Autohaus gekauft und nach nicht mal einer Woche für einen fünfstelligen Gewinn als 2. Hand weiterverkauft…

Mit der Zulassung ist es kein „Neufahrzeug“ mehr - damit ist der Preis entschieden zu hoch.
Beim Wiederverkauf ist es schon ein Unterschied ob man Erstbesitzer ist, oder das Fahrzeug durch „mehrere Hände“ gegangen ist.

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