Das Stellen des Ersatzwagens kann aber verhindern, dass ein Schadenersatzanspruch entsteht.
Der Schaden kann der Mobilitätsverlust sein und der Ersatz die Kosten für einen angemessenen Leihwagen.
Hier ein BGH-Urteil, dass grundsätzlich einen Nutzungsausfallsschaden bei Mängeln eines verkauften PKW bestätigt:
juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b … =15&anz=23
Allerdings greift der Entschädigungsanspruch für den Nutzungsausfall nur, wenn der Schuldner die mangelhafte Leistung auch zu vertreten hat (§ 280 Abs 1 BGB).
Hier weiss ich nicht, wie die juristischen Beziehungen zwischen Hersteller und Verkäufer bei Kauf eines Teslas sind. Deshalb stellt sich die Frage, ob die deutsche Verkaufsgesellschaft einen Fehler eines Mitarbeiters der produzierenden Gesellschaft juristisch zu vertreten hat oder nur zu Gewährleistung verpflichtet ist, welche keinen Anspruch auf Ersatzwagen oder Schadenersatz wegen Mobilitätsverlust begründet.
Gruß Mathie