Liebe Tesla-Gemeinde,
ich habe letzte Woche online eine Vollkasko-Versicherung für meinen Tesla abgeschlossen. Morgen würde ich den zum Jahresende geplanten Tesla zulassen wollen.
Nun sehe ich allerdings gerade, dass in der Information der Versicherung Vandalismusschäden nicht mitversichert sind, außer bei Oldtimern. Bezieht sich das nur auf die Teilkasko? Wenn davon auch die Vollkasko betroffen ist, würde ich mir lieber eine Neue suchen.
Danke schonmal und schönen dritten Advent.
Viele Grüße,
Appleguy
illegut
11. Dezember 2022 um 11:00
#2
Woher sollen wir das wissen?
Vandalismus ist wenn dann über die VK gedeckt und nie über die TK.
Bei der VGH ist es versichert.
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Piepe
11. Dezember 2022 um 11:00
#3
Hallo @Appleguy
Ich würde empfehlen, deine Versicherung diesbzgl. einmal direkt anzuschreiben.
So hast etwas schriftliches aus „erster Hand“.
Gruß zurück und einen schönes Restsonntag
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Frage mal hier unseren Versicherungsrxperteb:
Es macht einen Unterschied, ob ein Privatmann oder ein Gewerbetreibender/Unternehmer/Freiberufler einen Tesla versichert.
Dem Privatmann stehen alle Einzeltarife sowie sog. Rahmenverträge wie z. B. bei Emover24, Bluemot24, EAS-Insurance, etc. zur Verfügung. Der Unternehmer kann seinen Tesla darüber hinaus auch in vorhandene oder neue „Firmen-Flottentarife“ integrieren.
Sowohl in den Einzeltarifen als auch in den Rahmenverträgen sind die Preise aufgrund der hohen Unfallreparaturkosten in den letzten Jahren gestiegen. Kein Wunder, wenn schon die Reparatur einer Beule im Kotflügel bei einem Model S oder X mehr als 10.000 € kosten kann … Tendenziell sehe ich die Preissteigerungen noch nicht am Ende, aber die Kurve dürfte flacher werden.
Kfz-Versicherungen mit extra Inhalten für Elektroautos bieten auch heute nur ein Teil der Versicherer an. Dabei bezieht sich meine Aussage auf das, was in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen ist. Wenn man nun die Bedingungen seines Kfz-Versicherers als PDF vorliegen hat, dann kann man in der Datei mit der rechten Maustaste auf „suchen“ klicken und nach Begriffen suchen wie:
Akku
Ladezubehör, Ladekabel, Ladestation (alle Begriffe wird man selten in einem Bedingungswerk finden)
Tierbiss, Tierbissfolgeschäden
Kurzschluss, Kurzschlussfolgeschäden
Entschädigungen bei Tierbissfolgeschäden variieren zwischen max. 1.000 € und unbegrenzt. Entschädigungen bei Kurzschlussfolgeschäden zwischen „nicht versichert“ und unbegrenzt. Der Akku kann eine „Allgefahrendeckung“ haben oder eine Deckung im Rahmen der Definition des Unfallbegriffes bei Vollkasko. Bei dem jetzt beschriebenen Schadenfall wäre man mit einer Allgefahrendeckung und einem möglichst hohen Akkurestwert nach drei Jahren am sichersten.
Die Ladevorgänge einer drei Jahre alten Renault Zoe brachen auf einmal immer ab. Der Akku wurde nur noch voll, wenn man mehrmals hintereinander einen Ladevorgang startete. Ab in die Werkstatt zur Untersuchung. Ursache: Ein Riss im Unterboden, sicherlich schon mehrere Wochen oder Monate alt, Ursache: unklar. Lösung: Akkutausch. Kosten: 7.000 Euro zzgl. Aus- und Einbaukosten.
Da in so einem Fall die Herstellergarantie nicht greift, bezahlt man entweder selbst oder die Vollkasko. Die spannende Frage ist nun, wie viel bezahlt denn der Versicherer? Bei den Unternehmen, die eine sog. Allgefahrendeckung für den Akku anbieten, schwanken die Akkurestwerte eines drei Jahre alten Elektroautos zwischen 60% und 100%. Bei vielen anderen Versicherern findet man gar nichts in den Bedingungen dazu. Das soll nicht heißen, dass ein Akku dann automatisch nicht versichert ist, sondern nur, dass man sich eine „Blackbox“ einkauft - ohne Regelungen, die man notfalls auch einklagen kann.
Wer in dieser Hinsicht auf Nummer sicher gehen will, nimmt für sein Elektroauto eine Lösung mit Transparenz und Klarheit in den Bedingungen bezüglich der Dinge, die einem wichtig sind. Damit ihr euch nicht mühevoll durch alle möglichen Bedingungswerke quälen müsst, gibt es an dieser Stelle eine Übersicht über die elektroautospezifischen Leistungen verschiedener Versicherer. Diese Übersicht deckt ca. 80% des Marktes ab, „lebt“ und wird laufend angepasst.
Elektroautospezifische Merkmale verschiedener Versicherer alphabetisch.pdf (277 KB)
In der Übersicht findet ihr noch weitere Begriffe wie „Neupreisentschädigung“, „Kaufwertentschädigung“, „Abzug neu für alt“.
Neupreisentschädigung bedeutet, dass man bei einem Diebstahl oder selbstverschuldeten Totalschaden für eine bestimmte Dauer so versichert ist, dass man mit dem Neupreis entschädigt wird (statt mit dem aktuellen Marktwert). Das kann längstens ein Zeitraum von 36 Monaten sein. Bei z. B. nur 12 Monaten Neupreisentschädigung und einem Diebstahl nach z. B. 24 Monaten beträgt der Marktwert noch ca. 75% des Neuwertes. Je nach Fahrzeugwert kann das rasch eine fünfstellige Summe an Leistungsunterschied ausmachen.
Kaufwertentschädigung gilt für gebraucht gekaufte Fahrzeuge analog der Neupreisentschädigung.
Abzug neu für alt ist vor allem für den Akku bedeutsam. Die Mehrzahl der Kfz-Versicherer nimmt für den Akku einen Abzug neu für alt vor - siehe die Entwicklung der Akkurestwerte in der Übersicht. In dem oben erwähnten Schadenfall liegt der Unterschied zwischen den Akkurestwerten bei maximal 2.800 €. Bei einem Tesla Akku ist der Unterschied sicherlich deutlich größer.
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Dinge, die meiner Meinung nach in einer Kfz-Versicherung für einen Tesla enthalten sein sollten:
freie Werkstattwahl (da gibt es sicherlich Diskussionsbedarf …)
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
erweiterte Wildschadenklausel
Um es vorweg zu nehmen, eine ideale Kfz-Versicherung, die für alle Situationen passend ist, gibt es nicht. Die Unternehmen, die für erfahrene Fahrer am günstigsten sind, nehmen bei Aufnahme eines 18-jährigen Fahrers auf einmal richtig viel Geld mehr, so dass man besser den Versicherer wechselt. Manche Versicherer versichern…
Mir ist keine Vollkasko-Versicherung bekannt, die Vandalismus ausschließt. Gibt’s das wirklich?
Wenn Du Dein Auto vorsätzlich der Beschädigung aussetzt … quasi im Kriegsgebiet parkst, dann wird Dir die Vollkasko auch sagen: „Lass mal gut sein“.
Ansonsten zahlt Vollkasko die Blechschäden (allerdings bleibt der Selbstbehalt und danach ne Hochstufung) und die Teilkasko Glasschäden.
Vielen Dank euch. Nun bin ich beruhigt Habt einen schönen dritten Advent.
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