Hallo zusammen. Vielleicht gab es schon mal so einen Fall. Habe mit so etwas keine Erfahrung.
Kinder haben vor der Schule wo meine Frau arbeitet in der Pause unseren Y mit Steinen beworfen.
Die Lehrerin hat es mitbekommen, und die Kinder zur Redegestellt ( Grundschüler)
Die Lehrkraft ist darauf zu meiner Frau um dies zu melden.
Soweit ok. Polizei gerufen. Namen aufgenommen (wir bekommen diese aus Datenschutz nicht)
Darauf meine Versicherung die HUK den Schaden mit Polizei Akten Nummer gemeldet.
Nun ist es leider wohl so das von den 3 Kindern keiner der Eltern es ihrer Versicherung gemeldet hat (sofern sie überhaupt eine Haftpflicht haben.
Die HUK hat den Schaden aufgenommen und auch freigegeben allerdings will ich ja nicht über meine Vollkasko den Schaden regulieren. Oder regelt die huk das uber die Polizei-Akte mit den Gegnern?
Einen Anwalt können wir einschalten. Aber wenn bei den Kinder Nix zu holen ist bzw. deren Eltern?
Vielleicht habt ihr einen Rat wie ihr vorgehen würdet
Rechtschutzversicherung habe ich keine. Wird aber danach wohl Zeit
Dieser muss Strafantrag bei den Behörden einreichen. Dies muss spätestens 3 Monate nach Anzeige einer Sachbeschädigung geschehen.
Zwar wird die Staatsanwaltschaft bei hohem Schaden selbst tätig, wenn es als Bagatelle abgetan wird kommen Sie bei Antrag nicht raus aktiv zu werden.
Ein Strafantrag muss vom Geschädigten gestellt werden. darum:
Der Anwalt soll dann auch mit der Versicherung klären wer der Geschädigte ist. Wenn die Versicherung den Schaden regelt und dich nicht hochstuft ist es die Versicherung, wenn du hochgestuft wirst bist es du und die Zusatzkosten für die Hochstufung können in die Sachbeschädigung gleich mit rein.
Garnichts ist nie zu holen. Im schlimmsten Fall kommt die Inkasso - ist dann nicht dein Problem.
Ist es nicht so, dass die Eltern gar nicht haftbar gemacht werden können, wenn diese nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben?
Diese Aufsichtspflicht kann während der Pause nicht bei den Eltern liegen.
Ich würde mich auch anwaltlich beraten lassen, evtl. gibt es bei der Schule auch einen Ansprechpartner bei Schäden die Kinder während des Schulbetriebes verursachen.
Die Aufsichtspflicht ist schon dadurch verletzt wenn Kindern ab einem gewissen Alter nicht beigebracht wurde dass gewisse Dinge verboten sind.
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gehören hier dazu.
/edit:
Die Sache mit der Schule bekommt hier ein G’schmäckla (wie man hier so schön sagt).
Wenn die Aufsichtspflicht an die Schule übergetreten ist weil die Kinder sich in dieser Zeit dort befanden oder an einer schulischen Aktivität teilnehmen landet Sie bei den Lehrern.
Dann wird das Ganze anscheinend noch einen Schritt lustiger, da Schäden die durch Kinder geschehen nicht privat durch den Lehrer abgesichert sein müssen sondern durch den Arbeitgeber. Also den Staat.
Der Lehrerin tut es sehr leid und ist sehr bemüht. Jedoch hat sie von der Schulleitung die Ansage bekommen sich bitte rauszuhalten. Laut der Leiterin sind Unfälle über die Schule versichert jedoch sowas nicht
Ich kenn mich da leider gar nicht aus. Sag ja die HUK ist da schnell gewesen und will den Fall abwickeln , jedoch will ich keine Hochstufung. Sondern das der Schaden von denen bezahlt wird, die ihn verursacht haben
Es gibt eine Diensthaftpflicht für Beamte. Die wurde mir damals ans Herz gelegt als ich noch zur Gewerbeaufsicht wollte…
Gerade mal nachgesehen - die gibt es auch für Lehrer.
Auszug von der DBV von denen ich auch damals ein Angebot hatte:
In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit :
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Schulträger. Sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte können jedoch von Dienstherren zu Schadensersatz („Regress“) herangezogen werden. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.
Irgendwer wird da doch eine Haftpflichtversicherung haben. Schule, Lehrerin, Eltern, wie auch immer. Und wenn die nicht greift, dann sollen die das bitte untereinander klären, wer wie wo für den Schaden aufkommen muss. DU doch ganz sicher nicht.
Wobei das am Ende ja auch kein Freibrief ist. Wenn der Erstklässler in der Pause - ich übertreibe bewusst - nun den Tesla anzündet oder die Schule unter Wasser setzt, wird auch da mehr passieren als „Och, Pech gehabt, der war ja erst 7“.
Ja Problem ist , sowie meine Versicherung mir auch schon bestätigt hat das ich wenn ich Pech habe die Anwaltskosten auch selber trage. Somit die 500 SB plus meinen Anwalt. Und habe dann trotzdem ein Schaden und werd hochgestuft
Stimmt, schlecht formuliert.
Freibrief ja, was aber nicht heißt, dass man zwingend auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn zum Beispiel die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Steht ja auch so im Text.
Auch wenn man es immer glaubt : Ein Anwalt hat nicht mehr Rechte als du . Er kommt auch nicht an die Daten ran ohne ein Gerichtsurteil. Im negativen Falle bezahlst du beides selbst. Die Frage ist wie schlimm der Schaden ist… und ob sich der Aufwand lohnt.
Schwierig zu beurteilen - kann alles zwischen 300€ und 5000€ sein. Wenn man die Kratzer polieren kann und nur das Fenster tauschen muss oder man das halbe Fahrzeug lackieren muss .
Solche Fälle mit Kindern ist immer ein heikles Problem, ohne Anwalt würde ich es nicht machen.
P.S es scheint keine Scheu mehr bei Kindern zu geben. Das Steinewerfen scheint überall ein Thema zu sein. Da bewerfen sich Kinder mit Steinen von fast 8 cm Durchmesser und die fliegen dann in Autos oder Scheiben.
Dann wäre die günstigste Variante jetzt mal mit der HUK zu klären was passiert.
Ob du nicht hochgestuft wirst und die HUK dann Regress bei den Verursachern geht oder ob eine Hochstufung kommt.
Das sollte auch ohne Anwalt gehen bei einer Anfrage, notfalls über die Rechtsabteilung der HUK.