USA: Kläger fordern Verkaufsstopp für BMW i3

Nochmal: Ich glaube nicht, dass das bei uns anders ist. Zwar mit anderer Ausprägung aber mit den gleichen Konsequenzen. Ich beende diese OT-Diskussion aber trozdem an dieser Stelle, weil das Gesellschftspoltik bzw. -kritik ist und eigentlich nicht mit dem i3 zu tun hat.

Ist schon anders bei uns, weil kein Incentive besteht sich so zu verhalten. Schadensersatz ist in den USA in hirnrissiger Höhe möglich einzuklagen für eigene Dummheit und auch bei schweren Fällen von Herstellerversagen wo es sogar Sinn macht. Bei uns ist es weder für Dummheit und Bagatellen noch in Fällen wo es gerechtfertigt wäre möglich viel Schadensersatz zu fordern.

Ich denke das Fazit hier ist: Das ein Auto wenn die Energiequelle zur Neige geht und nur noch mit einer Reservequelle gefahren werden kann nicht mehr mit voller Leistung und Geschwindigkeit unterwegs ist, sowie dieses in Bedienungsanleitung, etc. beschrieben ist, stellt für mich keinen Grund da einen Verkaufsstopp zu fordern. Works as designed und der Benutzer sollte auch erwarten das nach leer fahren des Akkus nur noch eine Reichweitenerweiterung mit eingeschränkter Leistung zur Verfügung steht. Dies setzt auch nicht überraschend ein wenn man sich den Akkustand ansieht. Ebensowenig kann man sich beschweren wenn eine Tauchlampe nach 90 Min. in einen Sparmodus geht bis zum entgültigen Verlöschen, oder sogar nach 60 Min. ohne Warnung erlischt wie die meisten, mit dem Hinweis auf max. 45 Nachttauchgang in der Anleitung. Das sind Eigenschaften des Produktes und wenn eine® so blöd ist ein solches Produkt zu bedienen aber die Eigenschaften nicht zu kennen und davon überrascht zu werden gehört nicht das Produkt sondern der Nutzer bestraft.

Nun gut, das ist Dein Fazit. Welches Fazit das Gericht ziehen wird werden wir sehen. Und welche Konsequenzen BMW aus der Klage und aus ggf. einem Gerichtsurteil ziehen wird, werden wir sehen.

Da ich in der US-amerkanischen i3-Bedienungsanleitung jetzt auf die Schnelle nichts gefunden habe wo steht, dass der i3 mit Range Extender am Berg deutlich langsamer wird, lasse ich mich mal überraschen was das Gericht sagt.

Was ich auf die Schnelle gefunden habe waren:

1.) dass es minimale Einschränkungen des REx in der Einlaufphase der Bremsen gibt (Seite 148)
2.) an Bergen man die Bremsen nicht heiss laufen lassen sollte und nicht auf „N“ schalten sollte. (Seite 150). Aber eine Warnung, dass der Wagen am Berg mit REx nicht mehr die volle Leistung bringt las ich nirgendwo.

Ob es ein Verkaufsverbot gibt, wage ich auch zu bezweifeln. Es könnte aber einige Rückabwicklungen geben. Lassen wir uns überraschen.

Was ich interessant finde. Auf der Seite von BMW Nord Amerika finde ich die Bedienungsanleitungen von alle BMW. Außer die vom i3.

Es steht schon in den technischen Daten das der REx nur 25kW erzeugen kann. Wenn dir Batterie leer ist ist das alles was da ist. Entschuldigung aber ich denke mehr braucht man nicht machen als schreiben das der Verbrenner max. 25kW leistet. Das man die dann bei leerer Batterie hat und mehr nicht darf dem geneigten Gehirn des Nutzers überlassen werden. Aber dir Gerichte werden das durchaus anders sehen :unamused:

Mit TTIP kann in Europa dann genauso geklagt werden. Vom Erlös kauft man sich dann neuen Industriemüll und macht weiter. So geht Riesterrente morgen.

Und das sehe auch ich anders. Ich glaube die wenigsten Käufer bekommen kommen den Schluss leere Batterie → nur 25kW Rex → verminderte Fahrleistung hin zumal dort steht, dass der REx die Reichweite verdoppelt. Wenn man schon die Mühe macht unter der Überschrift „break-in time“ (eine Zeitraum der in der Anleitung mit ca. 500km für die Bremsen angegeben wird und für den REx wohl bei max. 1000km liegt) zu schreiben dass der REx „is only minimally restricted during the run-in phase“, dann kann man auch mal zwei oder drei Sätze für technisch weniger interessierte Leute verschwenden und schreiben, dass der i3 Leistungslimitierungen am Berg haben wird.

Wir können uns gerne darüber unterhalten wie sinnig es ist ein komplettes Verkaufsverbot zu fordern, dann sollten wir uns abera uch offen darüber unterhalten können ob BMW nicht zumindest eine Teilschuld an der Misere im „Land des ständigen Klagens“ trifft.

Ja, ich weiss ich bin ein schlechter Mitarbeiter der „Deutschland AG“ aber immer alles auf den dummen Kunden zu schieben, ist auch kein gutes Geschäftskonzept. :unamused:

Und woher soll mehr als 25kW kommen wenn der Akku leer ist :question:

Exakt das meine ich ja. Dir als technich interessierter und begabter Mensch mag das klar sein. Vielen Käufern halt nicht.

Und wenn ich mir ein Auto zusammenkonfiguriere und ich dann „See all standard features“ anklicke bekomme ich folgendes zu sehen:
BMWUSA.jpg

Ich lese, dass der eMotor 170 PS hat und das es einen Range-Extender gibt. Dass es da Einschränkungen im REx-Betrieb gibt lese ich da nicht.

Ich habe verstanden, dass das für Dich so ok ist. Ich für meinen Teil bin hingegen der Meinung, dass ich die überraschten Käufer verstehen kann.
Ob das nun ein Verkaufsverbot rechtfertigt sei dahingestellt, dass Kunden die das erst später merken verärgert sind hätte auch BWM klar sein können.

Ich glaube an der Stelle können wir unsere Diskussion auch abbrechen, weil der jeweilige Standpunkt klar ist und ich ganzs tark vermute, dass sich diesbezüglich unsere beiden Meinungen wohl nicht angleichen werden.