Urteil: Auch beim Bedienen des Touchscreens, muss man Straße und Verkehr im Auge behalten

Also in meinem M3 muss man nichts, aber auch gar nichts während der Fahrt am Bildschirm rumfummeln, wenn es gerade nicht machbar ist.
Ich kann auch zwei Stunden lang im Starkregen per manuellem Intervall die Scheibe freihalten.

Also entweder erlaubt die Fahrstrecke und Geschwindigkeit einen kurzen Schweif aufs Display oder eben nicht.

Und wenn man 12 Bäume umnietet, weil man den Wischer einstellt, dann hat man ein ganz anderes Problem.

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Wenn es finster wird, wie bei Tunnels, bin ich voll bei dir. Obwohl meine Frau vor ein paar Jahren ein Strafmandat bekommen hat, weil sie sich auf so eine Automatik verlassen hat. Und die erbsenzählenden Polizisten aber auf den Wortlaut des Gesetzes beharrten, dass „das Abblendlicht vor dem Befahren des Tunnels“ einzuschalten ist.

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Zustimmung! Den Regensensor, wie manche andere hier, sehe ich nicht als Problem an.

Du hast es auf den Punkt gebracht - so sehe ich das auch. Vorausschauende angepasste Fahrweise unterstützt das.

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Die Lüftereinstellung habe ich schon seit ich Autos mit Klimaautomatik fahre, nicht mehr benutzt. Sollte man doch es dennoch brauchen, so kann man damit warten, bis es gefahrlos möglich ist. Beim Scheibenwischer hatte ich dagegen schon oft Situationen, bei denen es notwendig war, sofort einzugreifen, und das geht eben über einen Lenkstockhebel intuitiv, ohne die Augen von der Straße zu nehmen. Und nein, der Knopf zum einmaligen Wischen reicht in diesen Fällen, eben nicht.

Mir ging die Diskussion ob Nebelscheinwerfer verpflichtend sein sollen und an welchem Gebirgskamm in den Alpen plötzlich Nebelbänke auftreten, zu weit.

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Klar sind alle Bedienelemente betroffen, aber solange man nur kurz auf den Touchscreen schaut, ist die Bedienung ja erlaubt. Und wenn man mehrfach klicken muss, um etwa die Nebelscheinwerfer zu aktivieren, dann sollte man halt zwischen den Tatschern nochmal auf die Straße schauen. Ich denke es ist kein Problem den Wagen auch in DE rechtskonform zu bewegen.

Gruß Mathie

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Ein mechanischer Hebel löst auch dann aus, wenn man ihn gerade noch so erwischt, ein Touchscreen-Button hingegen nur dann, wenn man ihn exakt erwischt, ohne nach links, rechts, rauf oder runter zu verziehen, was bei einer kurvigen, unruhigen Landstraße leicht möglich ist. Also ist das oft nur ein Zieltatschern mit Wahrscheinlichkeitstreffern. Und diese Ablenkung hat das Gericht m.A. so auch richtig erkannt.

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Es ist zu empfehlen, beim Bedienen seine Hand mit mehreren Fingern am Rahmen des Bildschirms zu stützen und dann mit dem Daumen den Button anzutippen.

(OT: Das funktioniert übrigens auch bei Turbulenzen im Flugzeug denn dort ist das Standard …)
Was man nicht tun sollte: wild herumtappsen und die Situation damit schlimmer zu machen :wink:

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ein Touch ist doch heute in fast allen Auto´s. Im Model 3 mach ich während der Fahrt eigentlich nix am Touch, warum auch.

Wie andere schon gesagt haben - es kann schon spezielle Situationen geben wo man es brauchen könnte. Zum Thema Scheibenwischer wäre es einfach zu lösen…
Zweimal kurz drücken des linken hebels: Geschwindigkeit erhöhen. Ich denke das würde viele schon glücklich machen.

Der Button für die NSW ist doch ziemlich gross, nicht? Muss man da wirklich so zielen? (noch nie gebraucht)

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Exakt um diese Formulierung geht es im Urteil.
Man soll den Touchscreen während der Fahrt nicht zur Einstellung von Funktionen nutzen, das führt zur Ablenkung vom Fahrgeschehen.
Nur was passiert, wenn man gewisse Funktionen während der Fahrt benötigt? Lt. Urteil ist das eben verboten!

Und wie Spielt ihr denn Caraoke während dem Fahren?

Ja, er ist zwar ziemlich breit, aber auch ziemlich dünn und er ist vergleichsweise weit vom Lenkrad entfernt. Wenn man ihn nicht exakt trifft reagiert er nicht.
Den Button für die Scheibenwischereinstellung könnte man sogar wenn man den Daumen am Lenkrad hat, noch mit dem Zeigefinger erreichen,…

mein vorheriges Auto, ein BMW hatte so ca. 58 Knöpfe und Schalter…das ist ja auch nicht gerade leicht. Könnte man mit einem Tastenhandy vergleichen, damit darf man auch während der Fahrt nicht herumspielen…

Ich konnte damals mit dem Tastenhandy aber fehlerfrei 160 Zeichen runter ratten und dabei ohne hin zu gucken noch an die richtige Nummer schicken. Frag mal did ganzen Damen die heute um die 40-45 sind. Die können das sicher jetzt noch im Schlaf.
Und so ist es auch im Auto. Man kann ohne hinzugucken die richtige Taste treffen. Im Notfall durch fühlen und abzählen. Was bin ich froh, dass mein Oldi wenigstens noch den unkastrierten Scheibenwischerhebel hat.

Dennoch habe ich auch keine Probleme den Screen zu bedienen. Ist aber ein S.

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Die Situation wird doch erst dann gefährlich, wenn ich die Bedienung des Autos nicht „blind“ kenne.
Beim eigenen Auto ist dies nur am Anfang der Fall. Bei fremden Autos dagegen ist die Gefahr viel größer.
Ich könnte jetzt nicht sagen, wo in anderen Autos der Scheibenwischer oder die Nebelschlussleuchte eingestellt wird.

Ich hatte im April 19 eine schlechte Erfahrung mit dem Scheibenwischer im Model 3. Der erste Starkregen erwischte mich beim Wechsel der Autobahn A20 aus dem Osten auf die A1 Richtung Norden.
In dem Moment war ich mit dem Scheibenwischer total überfordert. Ich habe dies zum Glück gemerkt und per Hand gewischt. Auf der A1 dann den Autopilot eingeschaltet und in Ruhe das Scheibenwischer Menü angesehen.
Danach habe ich mir dann die Zeit genommen und mir einmal in Ruhe alle Menüpunkte angesehen.

Bei der Nebelschlussleuchte und den Nebelscheinwerfern würde ich mir wünschen, dass das Auto erkennt wenn es nötig sein könnte und dann eine große Schaltfläche im Display einblendet.

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Bei mir sitzt der Beifahrer immer mit beiden Händen an den Sitzwangen festgekrallt :rofl:

Aber mal generell gesagt. Ich hatte mich früher immer schon gewundert, dass so Dinge wie Handy (damals noch mit Tasten) verboten sind, aber mein nachgerüsteter 7" ausfahrbarer Touch Bildschirm mit Navi drin, der voll bunt und sehr kompliziert war, sollte erlaubt sein.
Und wo war/ist der Unterschied zwischen Handy in die Hand nehmen und Handy bedienen, während es vielleicht irgendwo unten im Auto festgemacht ist?

Für Mich lenkt das alles ab.
Im Tesla geht’s. Aber selbst wenn man anfängt jemanden anrufen zu wollen, wenn es per Sprache nicht klappt. Oder generell, wenn was nicht funktioniert wie es soll. Im großen und ganzen fühle ich mich aber sicher im Tesla.

Wo steht das denn im Urteil?

Gruß Mathie

Die Subsumtion unter den Begriff des elektronischen Gerätes i.S.d. Norm könnte man in Zweifel ziehen, da die Scheibenwischereinstellung über den Bildschirm im PKW des Betroffenen lediglich an die Stelle der herkömmlichem „analogen“ Einstellung mittels Hebel und Stellrädchen tritt, deren Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nicht untersagt ist.

§23: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn…
Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für … ein stehendes Fahrzeug,

Und weiter:
Zwar stellt der im Touchscreen des „Tesla“ eingebaute Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers selbst kein elektronisches Gerät dar, welches der „Kommunikation, Information oder Organisation“ dient sondern es handelt sich - worauf der Verteidiger zu Recht hinweist - um ein sicherheitstechnisches Bedienteil des Fahrzeugs.
Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.