Ahoi!
Letztlich durch einen mehrspurigen Stadt-Tunnel gefahren, rechte Spur. Die linke wurde gerade mit Pylonen zur Baustelle gemacht. Ein Straßenarbeiter läuft auf der Linken von der Wand über die linke Spur um den nächsten Pylonen zu setzen. Mein M3 denkt: Da rennt mir einer vor das Auto. Kein Autopilot an. Notbremssystem schaltet und legt ne erfolgreiche Vollbremsung hin. Dem wäre nix passiert. Der Stadtverkehr hinter mir legt auch Vollbremsungen hin. Es quietscht hinter mir 4 Mal. Alle Hupen und sind sauer. Zum Glück nix passiert. Der Straßenarbeiter zeigt mir nen Vogel. Ich hätte nicht gebremst, ich kenn den Unterschied zwischen Fußgänger und Arbeiter. Aber: was wäre wenn da was passiert wäre? Wer ist Schuld? Das gibt doch nen Vergleich, oder? Das Auto baut Mist, ich zahle?
Das wäre mal interessant wer da Schuld hätte
TL;DR: Vorrausfahrender bekam 1/3 Schuld der Auffahrende 2/3, Richterin (2018): „Das ist Neuland“ hatte Vergleich 1/4 zu 3/4 vorgeschlagen.
Im vom OP geschilderten Fall könnte der Auffahrende aber 100% Schuld bekommen, da das Bremsen nicht grundlos erfolgte, sondern ein Fussgänger an der Fahrbahn war.
In solchen Fällen bekommt man wohl von seiner Haftpflichtversicherrung einen Anwalt gestellt.
Deswegen schalte ich Notbrems- und Notspurhalteassistent meisten bei Fahrtantritt ab, nachdem mir mal was ähnliches passiert ist (entgegenkommender LKW auf Strasse ohne Mittelmarkierung). Wenn man die Dinger nur dauerhaft abschalten könnte!
Wem wie viel Schuld zugesprochen wird hängt sicher von der konkreten Situation ab.
Wenn man zugibt, dass der Assi gebremst hat und man selbst dort nicht gebremst hätte, dann hat man voraussichtlich eine Mitschuld.
Wenn man aber sagt, dass es richtig war, dass der Assi gebremst, hat, weil man selbst auch das Gefühlt hatte, dass der Arbeiter gleich auf die Fahrbahn läuft, dann bekommt man sicher keine Schuld.
In einem anderen Fall hat eine Frau Mitschuld bekommen, nachdem Sie erklärt hat, dass Ihr Assistentzsystem grundlos gebremst hätte. - Selbst Schuld sich selbst zu belasten!
Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum zu Lügen, es geht darum wie eine Situation einzuschätzen ist und das tut jeder anders.
Es geht darum bei einem Unfall keine Aussage zu machen und das einen Fachanwalt zu überlassen. Die Versicherungen einigen sich schon.
Wie immer im Umgang mit so etwas kann eine eigene Aussage nur von Nachteil sein. Dabei geht es nicht um Wahr oder Unwahr sondern um Auslegung und Abwägung. Recht ist genau so wenig Schwarz/Weiss wie eine komplizierte Beziehung.
Gibt’s eigentlich eine Versicherung die einen vor solchen rechtsauslegungsrisiken schützt?
Erscheint mir dringend erforderlich.
Ja, nennt sich „Vollkaskoversicherung“.
JEDER Anwalt rät dir, dich in einer solchen Situation nicht mit der Polizei zu unterhalten und keine Aussage zu machen.
Eine Versicherung gegen die eigene Blödheit gibt es nicht.
WENN man keine Aussage gemacht hat, kann man sich einen Anwalt nehmen, der einen dann genau vor solchen Auslegungen schützt. Dafür gibt es eine Rechtschutzversicherung.
Und gegen die entstandenen Kosten hilft, wie bereits geschrieben, die Vollkaskoversicherung.
Das Problem ist der Drang der Menschen, ihr Verhalten erklären und rechtfertigen zu wollen. Einfach mal die Klappe halten ist häufig ganz gut, nicht nur, aber insbesondere nach einem Verkehrsunfall.
Und somit sind die Autohersteller raus aus allem, selbst wenn ihre Systeme nicht 100% funktionieren oder ausgereift sind. (Gilt für alle Hersteller)
Es dürfte der Haftpflichtversicherung in Deutschland z.B. frei stehen, gegen den Hersteller aufgrund des Produkthaftungsgesetzes vorzugehen. Bei Tesla könnte es dazu ggf. auch entsprechende Beweislage dank Logging incl. Videos geben.
Genauso zahlt die Versicherung bei bestimmten grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden ja auch erstmal an den Geschädigten und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer wieder.
Zu mindestens wäre das meine Rechtsauffassung nach dem Überfliegen der Wikipedia-Seite zur Produkthaftung.
Bist du mit TACC gefahren oder hattest du den Fuß auf dem Gaspedal?
Denn wenn du den Fuß am Gas hast und das Auto bremst selbstständig dann sehe ich keinen Grund für eine Teilschuld, wenn dann müsste der Autohersteller dann eine Teilschuld bekommen.
Aber mehr als nicht zu bremsen und am Gas zu stehen kann ich ja gar nicht machen? Oder kann ich diese Bremsung verhindern?
Als es bei mir passierte konnte ich die Notbremsung nicht übersteuern nachdem sie mal begonnen hatte. Nach dem Stillstand musste ich wieder ganz vom „Gas“ runter und neu beschleunigen.
„Ich habe gebremst weil unvermittelt der Straßenarbeiter auf die Strasse gesprungen ist“
Ende der Geschichte.
Ohne den Hinweisen zum Thema „Keine Aussage machen und Anwalt regeln lassen“ widersprechen zu wollen, aber wenn ich die Notbremsung nicht verhindern bzw. übersteuern kann, wie soll mich denn da Schuld treffen? xD
Wenn du sagst du bist AP gefahren und hast zu spät den Lenkeingriff verhindert ist das eine andere Sache…
Es war weder mit TACC noch AP. Auf dem Display stand dann „Bremseingriff zu ihrer Sicherheit“.
Sehr interessante Info, das heißt wenn das Model 3 einen Menschen erkennt, den Mann überfahren würde bremst es auch !
Finde ich sehr gut, bisher hatte ich nur den Fall das es Menschen erkannte auf die ich zu flott zugefahren bin und sie rot markiert wurden.
Ich hatte bisher 1x den Fall das er beim Kreuz Leonberg kommend von Singen Richtung Ludwigsburg meinte ich würde in den Mittleren Aufprallschutz bei der Streckenteilung fahren, obwohl AP an war. Da ist aber nur AP ausgestiegen… ohne Notbremsung.
Hat er dich auf 0 runter gebremst, oder nur ausreichend verzögert ? konntest du noch gas geben um zu übersteuern ?
Gruß
Klaus
Gemäß StVo muss man seine Geschwindigkeit und Abstand zum Vordermann immer so wählen, dass man jederzeit rechtzeitig stehen bleiben kann (woran sich in der Praxis leider immer weniger halten, genau deswegen werden wir beim Fahren schleichend entmündigt).
Also ist generell immer Derjenige schuld, der hinten drauf fährt.
Dass es teilweise absurde Rechtssprechungen gibt kommt überall mal vor. Dem Vordermann eine Teilschuld zu beweisen (z.B. bei bewusst unnötiger vorsätzlicher Handlung oder Unterlassung) wird schwierig.
In deinem Fall sehe ich da gar keine Schuld: Baustellenbereich (erhöhte Vorsicht) und Personen nahe Fahrbahn.
Ganz persönlich finde ich diese Assistenzbevormundung auch furchtbar. Vor allem der Notfallspurhalteassistent nervt. Bisher musste immer ich zum Vermeiden eines Unfalls, provoziert durch den NSHA, eingreifen als anders rum.
Würde den Mist auch zu gerne dauerhaft deaktivieren können

… In deinem Fall sehe ich da gar keine Schuld: Baustellenbereich (erhöhte Vorsicht) und Personen nahe Fahrbahn…
Genau so würde ich das auch sehen. Von einer „unnötigen“ Bremsung kann hier wohl keine Rede sein. Ob eine vollständige Notbremsung erforderlich war, ist zwar nicht sicher, Übervorsicht sollte aber wohl nie vorwerfbar sein. Damit wären wir auch wieder bei der oben schon erwähnten subjektiven Wahrnehmung des Vorgangs, über die nur der Fahrer selbst Auskunft geben kann …
Ganz im Allgemeinen: den Fahrzeughersteller kann nie eine Teilschuld am Unfall selbst treffen. Für Fehler am Fahrzeug haftet der Halter, für Bedienung des Fahrzeug einschliesslich Autopilot der Fahrer. Gegen den Fahrzeughersteller könnten Rückgriffsansprüche bestehen (z.B. aus Kaufvertrag, Produkthaftung, fehlerhafter Wartung, usw.). Dies Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller könnte sich die Versicherung abtreten lassen, wenn sie eingetreten ist.

Also ist generell immer Derjenige schuld, der hinten drauf fährt.
Interessant. Also der Typ, der auf der Ab sich in deinen Sicherheitsabstand drängt und dann eine Vollbremsung hinlegt, ist frei von jeder Schuld?
Da habe ich so meine Zweifel.