Hallo zusammen,
vorgestern ist mir bei Glatteis jemand ins Auto gerutscht. Schuldfrage ist geklärt, Polizei war vor Ort. Gegnerische Versicherung (HUK) hat bereits meinen gewünschten Body Shop mit der Reparatur beauftragt / freigegeben. Termin ist für heute um 15 Uhr zur Besichtigung.
Laut HUK wird der Fall noch zu einem Gutachter (angeblich DEKRA) gehen. Gerne würde ich jedoch zu einem Gutachter meiner Fall, kann ich dies einfach machen ohne in Vorleistung gehen zu müssen?
Anwalt ja oder nein?
Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Aber in meinem Fall zahlt ja die gegnerische Versicherung den Anwalt, oder?
Dann kann ich auch einen freien Gutachter auswählen?
Du kannst dir selbstständig einen Gutachter suchen und den muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen.
Die Bezahlung klärt dann auch der Gutachter und du musst keine Vorkasse leisten.
Du musst nicht in Vorleistung gehen. Dein Gutachter kann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Einen Anwalt würde ich empfehlen, da viele Versicherungen heute bei größeren Schäden wie deinem die Kostenübernahme hinauszögern und standardmäßig die Werkstattrechnung mindern. Da will man nicht selbst mit der Gegenpartei verhandeln/streiten.
Aus eigener Erfahrung. Nehm dir einen Anwalt. Der kostet doch nichts. Der Herr Tesla Anwalt hat mir sehr geholfen mit seinem Team. Da gibt es soviel zu beachten. Das kannst du gar nicht alles wissen.
Gutachter auf jedenfalls beauftragen. Sich die einen Bodyshop die haben Gutachter an der Hand und wissen genau was sie wie erfassen müssen.
Das Problem ohne Anwalt ist: Du musst Dich selbst mit der Versicherung rumärgern. „Die Prüfung kann noch 10-12 Wochen dauern, wir sind überlastet“ - „Dann machen wir jetzt die Klage fertig“ - „Ach sie sind Anwältin? Dann liegen sie auf dem anderen Stapel“. Vier Tage später war das Geld da. Auf so Spielchen habe ich halt keine Lust.
Dann hast du meinen Beitrag nicht aufmerksam genug gelesen.
Ich sprach von einer pauschalen Empfehlung einen Anwalt zu beauftragen, von der ich nichts halte. Du hingegen beschreibst einen konkreten Einzelfall, bei welchem der Regulierungspflicht nicht pflichtgemäß nachgekommen wird.
Es ist aber eben leider kein Einzelfall, sondern meiner Erfahrung in den letzten 25 Jahren nach eher die Regel. Da ich keine Lust habe, mich 2x mit sowas zu beschäftigen (nämlich einmal der Versicherung und dann später nochmal um es einem Anwalt zu erklären) macht es eben sofort der Anwalt.
ICH glaube, es wäre für die Versicherungen am Ende günstiger sich sofort vernünftig zu verhalten, dann würden die Anwaltskosten nämlich wegfallen. Leider sehen die Versicherungen das leider anders.
Es trifft ja jeder selber die Entscheidung. Aber ich habe bislang keinen Rechtsanwalt für irgendein Schadensereignis beauftragt und habe nie Schwierigkeiten gehabt.
Ich bleibe somit bei meiner Ansicht, nicht für jeden Unfall pauschal die Beauftragung eines Rechtsanwalt zu empfehlen.
Wenn du die HUK als Gegner hast, kann ich dir leider nur zu einem Anwalt raten.
Mit denen gibt es eigentlich immer Ärger…
Eigene Erfahrung aus 2 Schäden, selbstverständlich beide eindeutige Schuld des Gegners.
Versicherungen beschäftigen juristisches Fachpersonal. Diese Person würde ihre Berechtigung verlieren, wenn die Versicherungen immer klein beigeben würden. Das heißt, dass Versicherungen in vielen Fällen gar keinen Anwalt extra beauftragen, sondern einen Anwalt fest in Vertrag haben.
Auf rechtlicher Augenhöhe ist man als juristischer Laie also immer nur dann, wenn man einen Anwalt beauftragt.
Der Schaden am Model 3 meiner Tochter war „ähnlich“ , die Seitenwand sah allerdings wesentlich besser aus. Da kam der Anstoß allerdings von hinten in die linke Ecke. (Heckklappe war ebenfalls leicht beschädigt=neu)
Schaden lt Gutachten 20600€
Deine Felge, sowie Achse hat der wohl ebenfalls getroffen…
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Tagen einen Auffahrunfall – mir ist jemand hinten auf meinen Tesla Model 3 LR (BJ 2022, ca. 50.000 km) draufgefahren. Die Heckklappe funktioniert nicht mehr, Kamera und Kofferraumboden sind verzogen, der Rahmenträger ebenfalls leicht beschädigt. Laut Gutachter liegt der Schaden aktuell bei ca. 18.000 €. Die Besichtigung läuft noch, es könnten also weitere Schäden hinzu kommen, das Auto fährt, lässt sich aber nicht verriegeln wegen dem offenen Kofferraum. Wiederbeschaffungswert liegt laut Gutachter bei ca. 32.000 €.
Ich bin derzeit unsicher, wie ich am besten weitermache:
Lohnt sich eine Reparatur oder besser auszahlen lassen?
Wie sieht es mit dem Restwert aus – worauf achten?
Gibt es Risiken bzgl. Batterie-Schäden?
Was würdet ihr empfehlen in Bezug auf Versicherung und evtl. Verkauf?
Würde versuchen den Wagen loszuwerden. Anwalt einschalten, denn mit offener Heckklappe kannst du den Wagen nicht nutzen. Es würde ja sofort in den Kofferraum regnen.
Anwalt einschalten, Gutachter mit der Schadenermittlung beauftragen (nicht die Versicherung machen lassen!) und abwarten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (was ich vermute). Dann Schaden regeln.
Und ganz am Schluss entscheiden, was Du machen willst.