Unfall mit Model 3 – Was muss ich jetzt tun?

Moin,

Leider hat es mich heute auf er Autobahn erwischt. Zum Glück wohl nicht allzuviel passiert. Mir ist im Stau der Hintermann aus dem Stand draufgefahren weil er zu früh los ist.

Heckstoßange und Kofferraumklappe. Hoffentlich nicht mehr. Polizei wurde gerufen und Schuld ist klar.

Der Kopf und der Nacken tun etwas weh, hoffe das verschwindet ansonsten muss ich morgen wohl mal zum Arzt.

Was muss ich jetzt machen? Wirklich mit Anwalt das ganze abwickeln? Oder reicht vielleicht auch nen Bodyshop der Gutachten etc. macht?

  1. Anwalt ja/nein? Wenn ja, hat jemand eine Empfehlung im Raum Walldorf/Heidelberg
  2. Bodyshop anfragen, Laug in Mannheim war ich zu letzt.
  3. Gutachten erstellen lassen und dann bei der Versicherung einreichen (lassen)

Gruß
Helge

Wenn Du Dich weitgehend selbst um die Abwicklung und den Schriftverkehr mit den beteiligten Parteien kümmern willst, dann mach das selbst. Wenn Dir das zu lästig ist oder Du Dich mit Schadensregulierung nicht so auskennst (merke: die gegnerische Versicherung ist nicht Dein Freund. Die wollen günstig regulieren), dann beauftragst Du einen Schadensregulierer oder Anwalt Deines Vertrauens.

Kontakt mit einem Body-Shop aufnehmen und dort nach Gutachter/Anwalt fragen ist auch eine gute Idee.

7 „Gefällt mir“

Gehe ASAP zum Arzt und lass dich durchchecken und dir jegliche kleine Schmerzen bescheinigen. Man weiß nie, welche „Spätfolgen“ und lang unentdeckte Verletzungen irgendwo schlummern und du sie erst in ein paar Wochen oder Monaten mitbekommst. In nem halben Jahr den Unfallverursacher (und seine Versicherung) haften zu lassen wird schwer…

Ansonsten habe ich zu deiner Vorgehensweise nichts zu sagen, solange der Verursacher auch seine schuld bei der Polizei/schriftlich eingeräumt hat.

8 „Gefällt mir“

Nein kenne mich null aus. Erster Unfall seit 14 Jahren und das als Pendler mit über 300.000 km auf dem Buckel.

Dann werde ich mal bei Laug morgen anrufen was die sagen und ansonsten Anwalt googeln. Falls jemand einen kennt gerne melden.

Taugt den sowas wie DSR24?

Sowas kann eigentlich jeder Feld-Wald-Wiesen-Anwalt. Wenns doch etwas spezieller sein soll: es gibt Fachanwälte für Verkehrsrecht. Falls Du im ADAC bist: Es gibt beim ADAC eine Liste von Vertragsanwälten, bei denen für Mitglieder eine Erstberatung kostenlos ist (in Deinem Fall allerdings eher egal, wenn der Unfallgegner 100% Schuld trägt, zahlt seine Versicherung eh alles).

Ja bin ich noch bis Herbst.

DSR24

wenn du doch Hilfe benötigst

5 „Gefällt mir“

Und ich würd mir das „selber regulieren“ nicht mehr antun. Viele Versicherungen verzögern und kürzen wie sie lustig sind und mir ist meine Zeit dem hinterherzulaufen einfach zu wertvoll.

3 „Gefällt mir“

Auch wenns „gemein“ ist ein Anwalt bringt immer vorteile… und wenns nur ein Kostenloser Leihwagen ist für die Reparaturzeit (welche je nach verfügbarkeit der Teile dauern kann)

1 „Gefällt mir“

Ansonsten habe ich gute Erfahrungen mit

gemacht.

Hatte keinen Bock mich von der gegnerischen Versicherung über den Tisch ziehen zu lassen.

3 „Gefällt mir“

Wie schon erwähnt wurde: DSR24

3 „Gefällt mir“

Guten Morgen,
ich kann - wie andere auch schon vor mir - nur den Gang zum Anwalt und Arzt anraten.
Für den Anwalt (Fachgebiet Verkehrsrecht) ist es Tagesgeschäft. Als Pendler ist man auf das Fahrzeug angewiesen und hat durch das Ereignis entsprechend Ausfallkosten. All das sowie weitere einforderbare Auslagen (kennt man sie alle!?) kennt & fordert die RA Kanzlei ein.

Da dem Unfallverursacher durch eine mögliche Höherstufung (Haftpflichtschaden und ggfs. Kaskoschaden) langfristig auch Kosten verursacht werden, muss damit gerechnet werden, dass er mittels juristischer Unterstützung versucht, sein Schuldeingeständnis zu relativieren und eine Teilschuld in den Raum zu stellen.
Wird am Ende, wenn es sich wie dargestellt ereignete, zwar (anzunehmend) keinen Erfolg bringen, jedoch Zeit und Nerven kosten.

Desweiteren, so meine allgemeinen Erfahrungen, übernehmen Anwälte ungern „angefangenes“.

Deshalb: Anwalt - er kann die Akteneinsicht bei der Polizei verlangen - kontaktieren und das Mandat übertragen und die erforderlichen Schritte abstimmen.

Bezüglich Gutachten: Hier versuchen generische Versicherungen gerne die eigenen (wohlgesonnenen) Gutachter einzusetzen. Teilweise wird dies mit falschen Behauptungen als die einzig mögliche Option dargestellt bzw. es wird auf die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung gedrungen.
Beides falsch > auch dafür übernimmt die Kanzlei die notwendige Kommunikation und kann dies stichhaltig untermauern.

4 „Gefällt mir“

Hab an Voigt jetzt mal ne Anfrage geschickt.

Wer bekommt eigentlich die Wertminderung. Die Santander Bank oder ich? Auto ist über Tesla und der Santanderbank mit Ballonkredit finanziert.

Aus leidvoller Erfahrung (mein parkendes Model Y wurde im Februar durch einen Kurierfahrer beschädigt; Fahrerflucht, Wächter-Videos identifizieren Unfallfahrer; Anzeige; trotz eindeutiger Lage ist mein Auto bis heute noch nicht repariert) kann ich dir nur folgendes raten (ich habe dieses Jahr schon viel gelernt bzgl. der Schadensabwicklung):

  1. Eine guten Anwalt der eigenen Wahl einschalten.
    Spezialisierung auf Verkehrsrecht schadet definitiv nicht und sollte sogar der Anspruch sein.

  2. Schnellstmöglich ein Schadens-Gutachten anfertigen lassen, möglichst in der Werkstatt, in der du reparieren lassen willst.

  3. Gutachten danach möglichst bald über den Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Warum Anwalt, obwohl die Situation doch klar ist?

  • Selbst bei eindeutiger Lage verzögern viele Versicherungen (insbesondere die für den Versicherungsnehmer günstigen) die Abwicklung, was das Zeug hält. Das scheint zu einem regelrechten Sport ausgewachsen zu sein. Da werden z.B. eigentlich ohne Notwendigkeit polizeiliche Akten angefordert, weil man genau weiß, dass die Polizei völlig überarbeitet ist und man mit solch einer Anforderung etliche Wochen Zeit gewinnt.

  • In meinem Fall half erst eine Klageerhebung durch den Anwalt, und sofort „zog die Versicherung den Schwanz ein“ und zahlte plötzlich anstandslos den Netto-Reparaturkostenanteil sowie Wertminderung gemäß Gutachten.
    Und selbst dieser Prozess zog sich bei mir über mehr als vier Monate!

  • Hinzu kommt: Die Versicherung versucht natürlich, so günstig wie möglich davonzukommen. Als juristischer Laie stehst du dem blank gegenüber, während ein Anwalt die „Spielregeln“, was dir zusteht und was nicht, viel besser kennt.

Warum überhaupt Gutachten?

  • Das Gutachten ist der Schlüssel, damit du frühestmöglich, unabhängig von einer Reparatur (Werkstätten im Karosserie-Bereich haben oft Wochen lange Wartezeiten) schon mal Geld bekommst (üblicherweise den Netto-Reparaturkosten-Betrag plus Wertminderung u.ä.; die USt. gibt es erst, wenn die Reparaturrechnung vorgelegt wird). Das ist wichtig, denn wer kann und will hohe vierstellige oder gar fünfstellige Summen erst mal auslegen und dann Wochen oder Monate auf Geld von der Versicherung warten?

Warum Gutachten in der Wunsch-Werkstatt machen lassen?

  • Ich habe für das Gutachten eine „unabhängige“ große Organisation angerufen und hatte etwas Pech, bekam nämlich einen „Sparfuchs“ als Gutachter, dem niedrige Versicherungsbeiträge wichtiger waren als ein zufriedener Kunde. Allen Ernstes behauptete das Gutachten (für meinen Neuwagen, der zu dem Zeitpunkt gerade 1600 km auf der Uhr hatte), Kotflügel-Dengeln, Stoßfänger-Spachteln und alles beilackieren reiche völlig aus. Als ich dann im Body-Shop ankam, schlug der Chef die Hände über dem Kopf zusammen: So repariert man doch keinen Neuwagen! Nach den gängigen Regeln der Branchenkunst macht man das bei einem Neuwagen auch mit Neuteilen (neuer Kotflügel, neuer Stoßfänger). Vermutlich 70-80% aller Gutachter hätten das auch gleich so attestiert, ich hatte halt Pech, einen von der „Spar-Fraktion“ zu erwischen.

  • Ist so ein „Spar-Gutachten“ erst mal erstellt und bei der Versicherung eingereicht worden, wird es schwierig: Die Versicherung zahlt den USt.-Anteil grundsätzlich nur dann, wenn möglichst exakt nach Gutachten repariert wurde. Man kann nicht einfach ein „Spachtel-Gutachten“ einreichen, dann teurer mit Neuteilen reparieren und erwarten, dass die Versicherung die Mehrkosten ohne weitere Grundlagen anstandslos übernimmt. Im besten Fall zahlt sie in einem solchen Fall nach Gutachten (eben den noch ausstehenden USt.-Anteil), im schlechtesten Fall gar nichts, und in beiden Fällen bleibt man selbst auf den mehr oder minder hohen Differenzkosten sitzen.

  • Es ist zwar möglich, auch noch die Kostenübernahme der höherwertigen Reparatur zu erreichen, aber ohne Nachtragsgutachten, besondere Begründungen u.ä. geht da nichts. (In diesem Stadium bin ich gerade, genau diese Unterlagen zu bekommen.)

  • Daher: Gutachten in der Werkstatt erstellen lassen! Das hat den Vorteil, dass die Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellt und im Regelfall einen Gutachter findet, der das auch so attestiert (macht’s der erste nicht, dann eben der zweite oder dritte; Werkstätten kommen mit vielen Gutachtern in Berührung und haben oftmals gute Verbindungen). Dann wird später auch genau gemäß Gutachten repariert, und die Versicherung hat keinen Grund, herumzuzicken.

  • Das hat nichts mit illegalen Praktiken zu tun, vielmehr ist ein Gutachten eben keine mathematische Gleichung, bei der beim selben Input immer der selbe Output zu erwarten ist, sondern vielmehr eine „Interpretation“, derer es viele geben kann.

Nicht falsch verstehen: Auch ich möchte natürlich nicht, dass Versicherungsbeiträge ins Uferlose wachsen, weil jeder nur noch mit Neuteilen repariert, und kann die Gründe der „Spar-Fraktion“ unter den Gutachtern nachvollziehen. Ich bin für die „zeitwertgerechte Reparatur“. Dengeln und Spachteln anstatt Neuteilen geht in Ordnung, wenn das Auto schon ein gewisses Alter/eine gewisse Laufleistung aufweist. Aber ein Neuwagen bzw. ein sehr junges Auto sollte, insbesondere bei fremdverschuldeten Schäden, mit Neuteilen repariert werden (denn auch das ist eine zeitwertgerechte Reparatur!).

16 „Gefällt mir“

Genau so und nicht anders. Bloß nicht selbst machen, da wirst du in der Regel nur über den Tisch gezogen. Geh zu einem Spezialisten wie DSR24 oder einem guten, darauf spezialisierten Anwalt und lass den alles Regeln. Bei allem anderen hast nur du den Stress und alle etwaigen Nachteile. Und was ein Unfallverursache vor Ort im Stress / ggf. Schock sagt und was er dann später sagt sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Du hast ja sicher auch die Sentry Aufnahme davon, was es nochmal leichter für deinen Anwalt machen wird.

Viel Erfolg.

3 „Gefällt mir“

Ich hab leider in der Dashcam keine Aufnahme gefunden. LAG das vielleicht daran das ich stand?

Zahlung für Wertminderung geht in der Regel an die Bank und wird dann von der Finanzierungssumme abgezogen. Du zahlst also am Ende ein paar Euro weniger ab.

Punkt 1: JA! Unbedingt! Bei mir hat @teslaundrecht unheimlich viel von meinem Schulter genommen und bestimmt deutlich mehr erreicht als ich alleine je konnte. Auch wenn der Unfallgegner sofort sein Schuld zugibt, kann es später immer-wieder zu Problemen kommen, da die gegnerische Versicherung will natürlich möglichst wenig zahlen und steckt die Nase überall rein und versucht alles mögliches abzulehnen. Mit sowas will man allein nicht kämpfen, hätte ich wahrscheinlich allein auch wenig Chance.

P3: Gutachter kannst selber und am besten möglichst schnell erledigen.

P2: Hatte einen ziemlich ähnlichen Schaden, Reparatur war ~2-3 Wochen (teilweise wegen Warten auf Ersatzteile). Bodyshop hat mir einen M3 für die Zeit zur Verfügung gestellt.

1 „Gefällt mir“

Danke. Anwalt werde ich nehmen. Gibt ja einige gute Tipps. Werkstatt (Laug in Mannheim) habe ich schon angefragt. Die haben mir zwei Gutachter genannt. Einer davon ist der Mitarbeiter der meinen Fall auch aufgenommen hat. Den kenne ich bereits vom letzten Mal als mein M3 dort lackiert werden musste wegen einer Macke die durch Tesla selbst verursacht wurde.

Ich würde zu dem Mitarbeiter auch gehen. Der kennt ja am besten seine Werkstatt und dann sollte das mit Gutachten und Schadensangebot sauber laufen. Oder spricht etwas dagegen?

Gutachter kann ich ja schon bevor ich mit dem Anwalt gesprochen habe beauftragen oder?

1 „Gefällt mir“