Hallo an alle Model 3 - Besitzer. Ich habe mal eine Frage zu den Außenkameras.
Ich hatte gestern einen Unfall mit einem Radfahrer. Ich kam aus einer Nebenstraße und wollte auf eine Hauptstraße, die eine Einbahnstraße ist. Meine vorgeschriebene Fahrtrichtung war rechts. Direkt an der Einmündung auf der Ecke rechts steht dort ein Gebäude, so dass der Fußweg der Einbahnstraße praktisch nicht einsehbar ist. An der Einmündung steht ein Schild „Vorfahrt beachten“ (also kein Stoppschild). Ich rollte langsamer werdend auf die Einmündung zu, rechts war, soweit einsehbar, frei. Dann schaute ich nach links, um die Vorfahrt auf der Hauptstraße zu beachten, um dann rechts abbiegen zu können. Als ich wieder nach vorn schaute, krachte mir ein Radfahrer auf die Fronthaube. Der Radfahrer fuhr auf dem Fußgängerweg der Hauptstraße entgegen der Richtung der Einbahnstraße. Er schoss plötzlich hinter der Gebäudeecke hervor, schaffte es nicht mehr zu bremsen, krachte gegen meinen rechten vorderen Kotflügel, flog über den Lenker und landete bei mir auf der Fronthaube. Der Radfahrer war offensichtlich nur leicht verletzt, wurde aber ins Krankenhaus gebracht. Der den Unfall aufnehmende Polizist nahm mich als Beschuldigten in den Bericht auf. Ich hätte trotz allem den Verkehr auf der Hauptstraße beachten müssen …
Das Auto hat den Unfall über die Kameras aufgenommen. Auf der Frontkamera sieht man, wie der Radfahrer auf die Fronthaube fliegt. Bei der Anfahrt auf die Einmündung ist auf der Frontkamera nicht zu sehen, wie der Radfahrer von rechts kommt. Die Kamera am Kotflügel vorn ist leider nach hinten gerichtet, da sieht man nur, wie beim Aufprall das Hinterrad des Fahrrads gegen das Auto knallt. Leider gibt es keine Aufnahme von der Kamera an der B-Säule. Diese seitliche Kamera hätte den Radfahrer perfekt aufgenommen, wie er vom Fußweg kommend, ohne anzuhalten über die Nebenstraße wollte.
Nun meine Frage: Ich habe auf der Speicherkarte nur Aufnahmen von vorn von hinten und von den beiden Kotflügelkamers gefunden. Ist das generell so, dass die Kamera an der B-Säule nicht aufzeichnet? Auch von der Kamera an der linken B-Säule gibt es keine Aufnahme auf der Speicherkarte. Software vom Auto ist aktuell. Auto ist Baujahr 09/2020 aus Amerika, noch mit den mattchromen Außenverzierungen.
Die B-Säulen Kameras nehmen (noch?) nicht auf. So ist zumindest mein Stand.
Evtl. kann Tesla was aus dem Bordcomputer ziehen, aber ich glaube da nicht dran.
Kameras in den Säulen speichern nichts.
Allerdings - was sollen die liefern.
Im Bericht gibts sicherlich eine Skizze, da kann man sehen, wo dein Auto stand. Von welcher Seite der Radfahrer reingekracht ist wird man auch sehen können.
Jetzt ist die Frage, ob der Radfahrer gegen den Strom fahren durfte.
Wenn der Fahrradfahrer vom Fußweg kam wird man das anhand der Kollisionsstelle bestimmen können. Sprich, wenn deine Motorhaube noch nicht auf der Hauptstraße war und der Kollisionswinkel um 90 Grad war, dann kann der Radfahrer ja nur auf dem Gehweg gewesen sein
Dazu noch teilentlastend für Dich:
Der Radfahrer ist aus einem für ihn nicht vorgesehenen Verkehrsraum (Fußgängerweg), mit überhöhter Geschwindigkeit (sonst hätte er sicher noch bremsen können) und mutmaßlich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Dein Auto reingefahren, nicht umgekehrt. Das sollte eigentlich eine gehörige Teilschuld für den Radfahrer geben.
O.k. danke für die Antworten, dann muss ich nicht weiter nach Aufnahmen von der B-Säule suchen. Alles andere ist klar. Der Radfahrer kam vom Fußweg, ich kam noch vor dem „Vorfahrt beachten“ - Schild zum Stehen, Kollisionswinkel war 90°. Der Radfahrer wurde vom Beamten auch darüber belehrt, dass er auf dem Fußweg nicht fahren darf, sondern hätte schieben müssen. Das Radfahren ist auf dieser Einbahnstraße für Radfahrer auch nicht gegen die Fahrtrichtung erlaubt. Ich hoffe, dass die Aufnahme der Frontkamera ausreicht, um zu beweisen, dass ich keine Chance hatte, den Zusammenstoß zu verhindern. Werde den Fall dann einem Anwalt übergeben.
Vor allem, da der Polizist hier Dich direkt als Beschuldigten (nicht als Zeugen) vernommen hat ohne das „Fahren auf dem Gehweg mit Sachbeschädigung“ überhaupt unfallursächlich in Betracht zu ziehen…
Entlastend ist meiner Meinung nach aber auch noch, dass Du am „Vorfahrt achten“ noch nicht vorbei warst. Damit kann ich mir sogar vorstellen, dass es noch nichtmal ein Vorfahrtsverstoß deinerseits ist. Es klingt jetzt vielleicht paradox, aber auch jemand, der falschrum durch die Einbahnstraße fährt hätte hier Vorfahrt. Nur dass der Fahrradfahrer hier möglicherweise nicht auf einem vorfahrtsberechtigten sondern wartepflichtigen Teil der Einbahnstraße unterwegs war.
Verzettel Dich aber nicht darin, dass Fahrradfahrer auf Bürgersteigen nichts verloren haben. Damit kannst Du Dich nicht entlasten. Es gibt da z. B. die Ausnahme, dass radelnde Eltern, die ihre radelnden Kinder begleiten dies auf dem Bürgersteig tun dürfen.
„…Es klingt jetzt vielleicht paradox, aber auch jemand, der falschrum durch die Einbahnstraße fährt hätte hier Vorfahrt. …“ Ja, so hat es mir der Polizist auch erklärt. Das mit den radelnden Kindern auf dem Bürgersteig ist mir bekannt. Die Frage ist tatsächlich, ob der Radler auf einem „wartepflichtigen Teil der Einbahnstraße unterwegs war.“ Bin mal gespannt, wie es ausgehen wird. Kann dann ja noch berichten, wird aber eine Weile dauern, bis alles durch ist.
Rein theoretisch könnte es davon Aufzeichnungen geben, an die kommt aber nur Tesla ran. Der Twitter Nutzer greentheonly hat öfters Aufzeichnungen von crashs gezeigt: https://twitter.com/greentheonly/status/1361372355751251968?s=19
Aber ob es in Deinem Fall noch was auf dem Computer zu finden gibt, ist unklar. Bei den crashs, die er zeigt, ist das Auto in der Regel ein Totalschaden, sodaß der Autopilot das zur Analyse speichert haben wird.
Die Aufzeichnung der Kameras werden bei Tesla gespeichert, wenn das Fahrzeug einen Unfall registriert hat.
Du kannst via DSGVO-Anfrage an diese Videos ran kommen. Im gelieferten Archiv befinden sich zu jedem Unfall die bekannten Videos und zusätzlich Aufzeichnungen der B-Säulen-Kameras und der Fish-Eye-Kamera.
Super! Vielen Dank für den Hinweis. Habe entsprechend der Anleitung die Daten bei Tesla angefordert und eben kam von Tesla die Bestätigungsmail, dass meine Daten bereitgestellt werden. Ich bin gespannt, was es da zu sehen gegen wird und werde berichten.
Habe jetzt schon die Daten von Tesla herunterladen können. Es war aber ernüchternd, zum Ereignis gab es keinerlei Informationen. Ich bekam Details zu meinem Konto, der Aktivitäten im Konto, die Fahrzeugdaten (keine Fahrdaten), Daten zur Garantie, Supportaktivitäten, die Autobestellung usw. Es waren keinerlei Fahrdaten, geschweige denn Fotos oder Videos dabei. Die ZIP-Datei war ganze 3 kB groß (insgesamt 6 kleine .CSV-Dateien mit maximal 5-6 Zeilen in der Tabelle) … Dem Datenaustausch im Auto hatte ich aber zugestimmt.
Ja, das frage ich mich auch. Airbags haben natürlich nicht ausgelöst, auch keine Notbremsung o. ä. Der seitliche Aufprall des Radfahres war im Auto gar nicht zu spüren. Als das Auto zum Stehen kam und der Radfahrer von der Haube runtergefallen war, sah ich noch kurz vorm Aussteigen auf dem Display die Meldung, dass zwei Aufzeichnungen gemacht wurden. Das Auto muss also irgendein „Ereignis“ erkannt haben.
Genau aus diesem Grund habe ich noch eine zusätzliche Kamera im Innenraum an der Windschutzscheibe. Die Tesla Kameras sind gut, haben mir aber einfach zu viele tote Winkel und ich hatte schon oft Aufnahmen, wo man einfach absolut nichts gesehen hat, was aber potentiell zu heftigen Situationen geführt hätte, wenn ich nicht aufgepasst oder zu spät reagiert hätte.
Hilft dir jetzt zwar nicht weiter, aber vielleicht als Tipp für die Zukunft.
Kurzes Update zum Abschluss: Das vom Auto aufgenommene Video wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft und führte dazu, dass das Verfahren gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde. Dem Radfahrer allein wurde die Schuld an diesem Unfall gegeben. Das führte dazu, dass auch meine Schadensersatzklage für die mir entstandenen Kosten erfolgreich war. Der Radfahrer hatte keine Haftpflichtversicherung. Meine Versicherung bezahlte den Großteil der Werkstattrechnung. Die nicht übernommenen Kosten und die Kosten für den Mietwagen während der Zeit der Reparatur, Stoßfänger erneuern und Vorderwagen neu lackieren, muss der Radfahrer nun an uns abstottern, da er nicht alles auf einmal bezahlen konnte. Alles in allem also ein guter Ausgang für mich.
Danke für die Rückmeldung.
Da würde mich aber dann doch mal interessieren, welche Versicherung da gezahlt hat.
Vollkasko hätte da eigentlich alles zahlen müssen. Aber da wäre dann bei den vom Radfahrer zu erstattenden Kosten auch die Hochstufung mit drin.
Interessant finde ich hier auch, dass Dir nicht noch eine Teilhaftung aus der bloßen Betriebsgefahr gegeben wurde (ist eigentlich üblich bei Unfällen mit Fahrradfahrern, aber wenn der schon keine Haftpflicht hatte, dann wahrscheinlich auch keinen guten Anwalt).
Hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Unfall mit einer Radfahrerin, die entgegengesetzt zur Fahrtrichtung des Radweges fuhr.
Ich stand, sie fuhr gegen den rechten Kotflügel, flog über die Motorhaube, das Kinn hinterließ einen Abdruck in der Motorhaube. Die Polizisten hatten bei der Unfallaufnahme noch erklärt, ich müsste im Zweifel aussteigen und mich vergewissern, ob jemand falsch fahren würde.
Ihre Haftpflichtversicherung wollte nur 50% zahlen, ich habe dann Klage eingereicht. Sie hat dann auch die 100% bekommen. Ggf. war ihre Aussage nach dem Motto „ich weiß, dass ich da nicht fahren darf, aber die Autofahrer müssen doch auf mich achten, darauf bestehe ich“ nicht hilfreich.
Vollkasko mit Selbstbeteiligung habe ich bei der R+V. Die Fronthaube wurde übrigens auch gewechselt, weil der Radfahrer darüber „gekullert“ ist. Die Werkstatt sagte dann, dass Sie den ganzen Vorderwagen nau lackieren müssten, also auch den Kotflügel auf der anderen Seite, weil man bei der Farbe mit Pearl-Effekt Farbunterschiede sah. Dann musste auf der Unfallseite noch das Kameramodul am Kotflügel getauscht werden. Das war wohl ein Problem der Werkstatt, die Kamera hat nach den Reparaturarbeiten nach Aussagen der Werkstatt nicht mehr funktioniert. Aus diesen Gründen hat die R+V wahrscheinlich nicht alle Kosten übernommen. „Kalanndok“ vermutete richtig, ich hatte auch Glück mit den Anwälten, der des Radfahrers war ein „Blindgänger“ und mein Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht. Bin also glimpflich davongekommen und ein eventuell niedrigerer Wiederverkaufswert hat für mich nicht die große Bedeutung, da ich meine Autos relativ viele Jahre fahre und in dieser Zeit noch einiges an Gebrauchsspuren dazukommen wird.