ich habe folgende Frage, zu der ich bisher leider noch keine Antwort im Forum finden konnte: Seit Herbst 2018 fahre ich ein Model S 75 D, dieser ist als Firmenwagen zugelassen und wird privat mit 1% versteuert. Im Rahmen einer kürzlichen Lohnsteuerprüfung kam nun die Anmerkung, dass der Umweltbonus (in Höhe von 2.380 EUR) nicht Bestandteil des Bruttolistenpreises sei, sondern zu diesem addiert werden müsse…
Dies erscheint mir schleierhaft. Tesla weist den Bonus in der Fahrzeugrechnung als Bestandteil des Kaufpreises aus. Damit ist meines Erachtens die Rechnungssumme gleich dem Bruttolistenpreis. Ist das so korrekt?
Hat jemand schon ähnliche „Probleme“ oder hat hier einen Hinweis, ob Tesla Bescheinigungen etc. ausstellt, aus denen lediglich der Bruttolistenneuwagenpreis hervorgeht ohne Angabe von Umweltboni etc.? Solch eine Bescheinigung würde der Lohnsteuerprüferin nämlich genügen…
Ich habe bereits Kontakt mit München, Frankfurt und durch die Warteschleife bedingt mit Holland aufgenommen. Leider bisher ohne Erfolg auf solch eine Bescheinigung. Lediglich mit einem Hinweis, dass ich mich per E-Mail an Tesla melden solle. Dies habe ich getan, und warte nun dringend auf eine Antwort, da die Lohnsteuerprüferin diese gern heute hätte…
Der bei der Lohnsteuer zugrunde zulegende Bruttolistenpreis versteht sich ohne jegliche Boni und Rabatte; also auch ohne Umweltbonus. Das was Du meinst ist der Rechnungsbetrag; dieser ist hier nicht mit dem Bruttolistenpreis gleichzusetzen. Die Prüfer dürften da wohl recht haben. Aber frag doch mal Deinen Steuerberater.
bei unseren Firmenautos war es bisher auch nicht anders. Brutto-Listenpreis ist der Preis in der Liste ohne jegliche Abzüge. Also Rabatt usw. ist egal. Förderung entsprechend auch.
War das vor 2019? Denn da gilt ja die 0,5%-Regelung für E-Autos.
Ansonsten würde ich mal über ein Fahrtenbuch nachdenken. Das mache ich seit Jahren und habe dadurch massiv Geld gespart.
Korrekt. Maßgeblich für die Versteuerung ist der Bruttolistenneupreis. Die tatsächliche Rechnung und die dort genannten Beträge sind irrelevant. Dieser wird bei E-Autos fiktiv um die Hälfte gesenkt und anschließend die 1% und 0,03% Regeln angwandt.
Auch wenn es immer wieder behauptet wird, gab es nie eine „0,5%“-Regelung, sondern stets die Halbierung des anzusetzenden Bruttolistenneupreises. Das ist deshalb wichtig, weil auch die Entfernungswerte (0,03%) dann entsprechend gesenkt werden.
Erst einmal vielen großen Dank für die ausführlichen und schnellen Antworten!
Okay, dann war das wohl ein Missverständnis meinerseits. Der Steuerberater wusste es leider ebenfalls nicht konkret und bat daher um das Dokument Seitens Tesla…
Da der Wagen 2018 erstmals zugelassen wurde, muss ich leider noch den vollen Bruttolistenpreis mit 1% ansetzen, die Halbierung gabs doch erst später… oder?
Bei dem MS handelt es sich um ein Leasing über 4 Jahre, das endet 2022. Lohnt es sich evtl. drüber nachzudenken, dieses vorzeitig abzulösen (sofern möglich?) und dann ein neues Model S wieder zu leasen mit gleichen Konditionen aber aufgrund des „neueren“ Erstzulassungsdatums dann den halben Preis anzusetzen?
Korrektur:
Stets heißt nach dem 31.12.2018.
Da der Kauf im Herbst 2018 stattfand, gab es damals nur die Kürzung des BLP anhand der Batteriekapazität.
Ansonsten Zustimmung, nicht 0,5% des BLP werden (seit 2019) versteuert, sondern der BLP wird halbiert und dann mit 1% versteuert.
Unter 40.000 € BLP wird dieser sogar geviertelt, es sind nur 25% des BLP zu berücksichtigen.
Hilft dem TE leider gar nicht.
Achte darauf, dass Überführungskosten und Zubehör, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, nicht enthalten sind und dass die Kürzung korrekt berücksichtigt wird. Ansonsten hoffe ich, dass du einen Steuerberater hast, der dir bei dem ganzen Vorgang und insbesondere der Schlussbesprechung zur Seite steht und dass nichts auftaucht, womit du im Vorfeld nicht gerechnet hast.
EDIT: Ich habe getippt, bevor die Antwort des TE kam, sende es aber trotzdem ungeändert ab.
Bzgl. „lohnt es sich“: Das musst du wissen. bei einem BLP von 100 t€ und im Spitzensteuersatz reden wir hier von rd. 3.000 € Steuerdifferenz jedes Jahr. Je nachdem, was der neue kostet, „lohnt es sich“. PLUS: Du bekommst ein neues Auto. Mit allen Vor- und Nachteilen.
Für dich müsste noch die BLP-Senkung nach Akku-Kapazität anwendbar sein. Wenn ich es korrekt im Kopf habe, müssten es max. 7.000 Euro in 2019 und 6.500 Euro in 2020 sein.
Das kann Dir leider hier keiner beantworten. Denn es hängt ja von so vielen Faktoren ab wie : Leasingrate, Steuersatz der Firma, aktueller Kaufpreis beim ablösen mit dem Wertverlust bei gleichzeitigem Verkauf etc…
Gefühlt vermute ich aber es lohnt sich nicht für die letzten zwei Jahre solch einen Aufriss zu machen…
Kleine Ergänzung zum Bruttolistenneupreis (BLP):
Der Bundesfinanzhof hat am 9.11.2017 Az III R 20/16 zu einem Ford Mustang, der über einen freien Importeur nach D kam, entschieden, daß die „Preisempfehlung des Herstellers für den Endverkauf auf dem inländischen Fahrzeugmarkt“ entscheidend ist. Da es im Urteilsfall keine solche Empfehlung gab, war nach § 162 AO zu schätzen.
Tesla verkauft ja direkt und gibt die Preise auf der Homepage der Öffentlichkeit bekannt. Im Einzelfall wird der Preis bei einem Neuwagen dann im Kaufvertrag und der dazugehörigen Rechnung übernommen. Sollte ausnahmsweise ein Nachlaß von Tesla gewährt worden sein, wie kürzlich bei einigen MS SR (Lager- bzw Ausstellungsfahrzeuge), so sollte das auch aus den Urkunden hervorgehen. Diese Urkunden sind dann auch einschlägig. Mit Kaufvertrag bleibt es bei diesem Preis als Bemessungsgrundlage, da Preisänderungen, die danach erfolgen, für dieses Auto nicht mehr maßgebend sein können. Somit sollte jeder Neuwagenkäufer eigentlich alle notwendigen Urkunden beisammen haben.
Gedruckte Preislisten für die Händler kann es beim Vertriebsmodell von Tesla nicht geben.
Für ältere Fahrzeuge wurden die Preise hier einmal zusammengestellt, kann man über die Suche finden.
Danke für die vielen Rückmeldungen. Ja, die Reduzierung aufgrund der Akku-Kapazität wurde bereits berücksichtigt.
Gibt es denn seitens Tesla eine „offizielle“ Angabe des Bruttolistenpreises? Einziges Dokumente, die ich besitze, ist die bestätigte Bestellung und die Rechnung. Aus beiden geht auch der Umweltbonus hervor.
Existieren hierfür bestimmte Unterlagen, aus denen lediglich der Bruttolistenpreis hervorgeht?
Der BLP ist eine Empfehlung an Händler in D, die Tesla aber nicht hat. Tesla hat als Hersteller, der die Kunden direkt beliefert, den auf der Homepage genannten Preis. Dieser ist in die Bestellung/in den Kaufvertrag eingegangen und in die Rechnung übernommen worden.
Mehr an Unterlagen geht nicht…
habe jetzt die „finale“ Rücksprache mit dem Steuerberater gehabt. Dieser hat nun auch geäußert, dass es (leider) korrekt ist, dass der Bonus nicht den BLP verändere und damit die Prüferin wohl recht hatte…