Das wäre mir neu, der Fussgänger darf Autos nicht behindern. Der Autofahrer darf ihn nicht absichtlichgefährden, aber einfach an einer beliebigen Stelle auf die Strasse zu laufen um ein Auto zum Bremsen oder Anhalten zu zwingen geht nach meinem Verständnis der StVO nicht.
Krass ist auch diese Regel in der StVO, dass die schwarzen Zahlen auf weißem Grund umrandet von einem roten Kreis die maximal zulässige Geschwindigkeit darstellen, die auf dem so markierten Straßenabschnitt gefahren werden darf.
Man darf langsamer fahren aber keinesfalls schneller. Es ist quasi das obere Limit.
Scheinen auch nicht viele Verkehrsteilnehmer zu wissen.
Man darf langsamer fahren, wenn es einen Grund dafür gibt. Häufig ist dieser aber nicht gegeben. Viele wissen nicht, dass es gar nicht erlaubt ist viel zu langsam zu fahren. Gestern in der 100er Zone wieder einen Kleinwagen gehabt mit nichtmal 60 aufm Tacho. Das ist genauso Verboten wie 110km/h in dem Bereich.
In einem Rechtsstaat gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Du kannst zB einem Verkehrsteilnehmer nicht € 100,00 abknöpfen für irgendeine Kleinigkeit, die niemanden gefährdet.
§3 Abs 2: ( Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Nen LKW hat nen Triftigen Grund 60 zu fahren, er darf nicht schneller. Nen PKW der 100 fahren kann hat keinen triftigen Grund, wenn die Straße trocken ist.
Naja, in der Fahrschule drückt der Fahrlehrer gern mal das Gaspedal, wenn der Fahrschüler 20km/h zu langsam ist. Denn Leute die 100 fahren wollen, werden durch die 80 schon behindert.
Sowas animiert andere Risikoreich zu überholen.
Man muss nicht „rasen“, man kann die Behinderung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auch anders beseitigen: „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.“ (§ 5 Abs. 6 StVO)
Ursprünglich z.B. für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gedacht, hilft das auch bei anderen Gelegenheiten, wenn man z.B. eine Adresse oder einen Parkplatz sucht.
Und nun schau dir die Realität an. Nen Traktor der 5 mal anhalten könnte um den nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen, fährt Stumpf seine 40 bis zum Ziel ohne auch nur Anstalten zu machen irgendwen Freiwillig vorbeizulassen.
Der Threadersteller scheint ja Probleme mit nicht regelkonformen Autofahrern zu haben.
Natürlich wartet man beim Abbiegen auf Fußgänger.
Es gibt auch Fußgänger, die sich asozial verhalten. Ampel war grün, fahr etwas vor, warte vor der Überquerung, eine junge Person ca 15-18, geht demonstrativ langsam. Und hier meine ich wirklich demonstrativ langsam, direkter Augenkontakt, schelmisches Grinsen.
Trotzdem warte ich auch in Zukunft auch immer beim Abbiegen auf Füßgänger.
Personen, mit verbesserungswürdigen Verhalten, gibt es sowohl in der Menge der Autofahrer als auch in der Menge der Fußgänger und wenn wir schon dabei sind auch bei den Radfahrern
Ja, aber die Autofahrer richten mit Abstand den größten Schaden durch ihr Fehlverhalten an!
Heute mehr denn je, weil die ganz SUVs mal locker 2 Tonnen wiegen.
Das ist wohl sehr pauschal ausgedrückt. Ich habe auf die Schnelle nur folgendes Urteil gefunden:
„Einen Anhaltspunkt gibt jedoch eine Entscheidung des Amtsgerichtes Gemünden/Main. Im zugrundeliegenden Sachverhalt fuhr ein Autofahrer über eine Straße, auf der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt war. Trotzdem fuhr er dort über 3 km nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 50 km/h. Da die Straße kurvig und bin Bäumen versehen war, konnten sieben weitere Wagen nicht überholen. Das Amtsgericht Gemünden/Main entschied mit Beschluss vom 03.02.1997 - OWi 372 Js 59889/96, dass der Autofahrer hierdurch den Verkehrsfluss erheblich behindert und dadurch gegen § 3 Abs. 2 StVO verstoßen hat. Ein Grund hierfür war nach den Feststellungen des Gerichtes nicht ersichtlich gewesen. Diese Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.“
Ich kann mir kaum vorstellen, das jemals jemand, der 80 km/h auf der Landstrasse gefahren ist, wegen langsamen Fahren verurteilt wurde. Aber wenn du etwas findest, gerne her damit…sorry für OT
wegen 20 Euro wird keiner vor Gericht ziehen. Da Urteile zu finden ist wohl nicht so einfach mit Google zu erledigen. Da muss man wenn beim Bußgeldamt nachfragen.
Persönliches Gefühl einer möglichen Gefahr ausgesetzt zu sein (Wildwechsel z.B. am Waldrand)
Fahrzeugbeladung (z.B. weil man mit offenem Kofferraum etwas transportiert)
starker Wind oder Ähnliches
Laub auf der Fahrbahn
Sicht nach vorne behindert (Kurven)
es gibt zig Gründe auf die sich ein langsam fahrendes Auto auch bei schönstem Wetter berufen kann warum die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschritten wird. Sofern hier keine massive Unterschreitung (z.B. 30kmh bei 100er Zone) vorliegt dürfte es praktisch unmöglich sein demjenigen etwas nachzuweisen dass er falsch gehandelt hat.
Die Dinge die du aufgezählt hast, sind doch alle nachweisbar. Angenommen das Fahrzeug fährt 80 kmh statt 100 kmh, wird von der Polizei angehalten.
Dann sagt er bei bestem Wetter es ist windig?
Die Sonne scheint von hinten oder gar nicht, und er sagt er wird geblendet?
Fahrbahn ist sauber, und er kommt mit der Laubausrede durch?
Wenn diese Gründe tatsächlich vorliegen, darf oder sollte man selbstverständlich auch langsamer fahren, ohne Konsequenzen zu fürchten.
Sag ich doch. Ich wäre dafür, das wirklich jeder nach 10 Jahren die Theorie wiederholen muss, denn wie gesagt, das was man NICHT ankreuzen sollte, wird im Straßenverkehr zu 100% praktiziert, echt krass. Apropos Rechtsfahrgebot: Ein anderes Auto muss immer mit einer „wesentlichen höheren“ Geschwindigkeit überholt werden. Realität: viele Autos überholen andere nur unwesentlich schneller, gerade jetzt wo sie „Sprit sparen“ wollen. Und wer wusste, dass der Überholvorgang eines LKW höchstens 40 sek dauern darf, ansonsten muss er sich wieder einordnen Aber egal, das ist eh ein Fass ohne Boden. Ich fand nur die Hauptfrage des Threads mit dem Fußgänger witzig. Und rein gesetzlich ist es tatsächlich so, dass wenn der Fußgänger auf dem Zebrastreifen hin und her läuft, man nicht weiterfahren darf. Auch nicht wenn er stehen bleibt. Also: nur net uffrege….
Naja, beim Überholen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit gehts eig darum, dass man nicht mit 100 auf der Linken Spur krakelt. Wenn man schon 130 fährt, kann keiner meckern, wenn der Rechts nur 128 drauf hat. Alles über Richtgeschwindigkeit ist eben doch nen anderes Thema. Zugegeben, wenn dem Mittig dann doch mal einfällt, dass das Gaspedal ja doch noch weiter runter geht, zieh ich auch mal schnell auf 160 um schneller Vorbei zu sein.
In diesem thread wimmelt es von seltsamen Vorstellungen, auf die ich gar nicht alle eingehen kann (und will ).
Zu dieser Frage möchte ich etwas sagen:
Wenn die Vorfahrtsstraße (ich vermute, daß du die meinst, wenn Du von Hauptstraße sprichst) abknickt und ich ihr folgen möchte, muß ich den Blinker setzen. Knickt sie z. B. nach rechts ab, und ich möchte weiter geradeaus fahren, DARF ICH KEINEN BLINKER SETZEN! Ich sehe genau das hier im Ort an einer solchen Stelle ganz häufig, und es ist sehr irreführend, weil man denken kann, er wolle wirklich links abbiegen (zu einem dort liegenden Hotel).
In der von mir geschilderten Situation muß ich natürlich die von rechts kommenden Fahrzeuge vorbei lassen, weil sie Vorfahrt haben, die ich ihnen sonst nehmen würde.
Edith meint, dazu solle ich doch mal was sagen:
Da hast Du ja schön ein paar unpassende Antworten herausgesucht, die den Untäter nicht entlasten können. Wie wär’s mit folgendem als Beispielantworten:
Ich sage bei bestem Wetter: die Straße hat sehr viele Schlaglöcher/ist sehr kurvig.
Bei Sonne von hinten: vor mir fährt jemand langsam, und aufgrund der vielen Kurven/des dichten Gegenverkehrs kann ich nicht überholen/es münden immer wieder Nebenstraßen ein, aus denen jemand plötzlich auf meine Fahrspur einbiegen könnte.
Bei sauberer Fahrbahn: wie bei den Antworten zu bestem Wetter.
Nur mal so, wie ein wacher Autofahrer sich verhalten kann.